Nein, muss es bei funktionierendem Teilzeitkonzept übrigens nicht.
Das ist so nicht korrekt. Konferenzen müssen z.B. alle wahrgenommen werden (in NRW)
Zitat
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden.