Ist ein EU-Land, du darfst dahin auswandern.
Was zu tun, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann?
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Die Schulleitung konnte sich überlegen, was wichtiger ist, anwesend sein einen Teil oder gar nicht,
Und genau diese Schulterzuck-"Ich hab ja Kinder"-Haltung stört mich so enorm bei jungen Eltern.
Jeder andere Arbeitgeber würde dir was husten und darauf verweisen, dass du bei Pflichtterminen entweder anwesend zu sein und für eine entsprechende Kinderbeutreuung, die ja immerhin Privatsache ist, zu sorgen hast. Oder aber du nimmst dir halt unbezahlten Urlaub.
Nur in der Schule ist sowas so oft problemlos möglich.
Und oft - nicht in diesem Fall - zulasten der kinderfreien Kollegen.
Ja, da spricht eine gewisse Bitterkeit aus mir, das machen die vielen schlechten Erfahrungen an meiner Schule. Ich frage mich nur, inwieweit die Kinderbetreuung der Lehrkräfte tatsächlich Sache der Schulleitung ist.
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Und genau diese Schulterzuck-"Ich hab ja Kinder"-Haltung stört mich so enorm bei jungen Eltern
Nö, es war mein freier Tag und somit hätte ich genauso gut auch zuhause bleiben können (tun übrigens bei uns viele Kollegen ohne Kinder ja auch, weil sie da eben schon andere Termine haben).
Außerdem ist das nun einmal so vorgeschrieben bei uns, dass das im Zweifelsfall mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren sein muss bzw. man dann freizustellen ist.Dafür verzichten wir ja als TZ-Kräfte auf genügend Geld, um das auch an Vorteilen haben zu können/müssen.
Übrigens nein, auch die Träger der Schulhelfer, Erzieher, Sozialarbeiter usw. erlauben das problemlos bei unseren Leuten, warum auch nicht, stören doch nicht wirklich. -
Nee, eher so Polizistinnen oder Krankenpfleger oder Schichtarbeitende, oder halt auch normale Angestellte, die zwar theoretisch Gleitzeut haben, aber nur wenn das mit dem Terminkalender des Unternehmens zusammenpasst. Also so fast alle.
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Dafür verzichten wir ja als TZ-Kräfte auf genügend Geld, um das auch an Vorteilen haben zu können/müssen.
Interessante Interpretation. Ich dachte immer, mit Teilzeit verzichtet man auf einen Teil der Arbeit und damit auf einen Teil des Geldes.
By the way: Denselben Vorteil haben dann die kinderfreien TZ-Kollegen wohl nicht.
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Ich konnte immer meine Nachbarin fragen. Die hat gerne mal bei Notfällen aufgepasst. War ja nicht so oft.
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Ich dachte immer, mit Teilzeit verzichtet man auf einen Teil der Arbeit und damit auf einen Teil des Geldes.
Ja, dann kann es eben genau nicht sein, dass ich diese Arbeit immer jede Tag die Woche machen soll, wenn ich nur einen Teil des Geldes bekomme.
Bei einigen Schulleitern sollst du aber nur auf einen Teil des Geldes verzichten, aber genauso immer zur Verfügung stehen, wie Vollzeit und das kann und darf eben nicht sein!
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Ich konnte immer meine Nachbarin fragen. Die hat gerne mal bei Notfällen aufgepasst. War ja nicht so oft.
Wenn man denn passende hat:
Bei uns so: Der eine ist über 90, die anderen Mitte 70 und haben genügend eigene Enkelkinder, auf die sie ständig aufpassen. Gegenüber wohnt eine Familie mit Kindern, wo beide Eltern arbeiten und eine Vollzeit arbeitende Frau.
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Nö, es war mein freier Tag
Unterichtsfreier Tag.
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Unterichtsfreier Tag.
Nein, FREIER TAG
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Nein, FREIER TAG
Hast du in Berlin keinen Anspruch drauf, hatten wir bereits mehrfach geklärt.
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Da sind die Regelungen in Berlin deutlich progressiver… es ist schon sehr schade, dass dort, wo die Gesellschaft zukünftig getragen und entwickelt wird, noch behauptet wird, dass dies auch noch zu Lasten der Kinderlosen ginge, die sich später die Pension von diesen Kindern bezahlen lassen, die zu laut in der Konferenz schreien
ich verabschiede mich aus der Diskussion, da hier kein Konsens erzielt werden kann, was in der Natur des Interessenkonflikts liegt.
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Hast du in Berlin keinen Anspruch drauf, hatten wir bereits mehrfach geklärt.
Nein, andersrum, hatten wir geklärt, dass viele außer dir es verstanden haben
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Nein, andersrum, hatten wir geklärt, dass viele außer dir es verstanden haben
Ich warte immer noch auf die Quelle deiner Behauptung, außer die ominöse Fraueninfo von März 20 (zufällig nicht auffindbar) dessen rechtliche Bedeutung ich nicht als hoch einschätze.
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Danke für eure vielen Rückmeldungen!
Also wie geschrieben. Sonderurlaub liegt im Ermessensspielraum der SL, genauso wie das Mitbringen von Kindern in den Unterricht oder zu Konferenzen. Und nochmal ernsthaft gefragt, Ist wirklich jemand von euch der Meinung, dass das folgende Szenario in einer Institution passend und adäquat ist, in der wir die SuS zu umsichtigen und respektvollem Umgang erziehenß
Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))
Leute, es muss doch eine Härtefallregelung geben. wir Beamte sind doch sonst immer so gut gestellt.
P.S. Und ja, natürlich kann ich plötzlich unglaubliche Kopfschmerzen bekommen und es geht mir so schlecht, dass ich nicht an der Konferenz teilnehmen kann.Aber das ist doch auch keine Lösung
Grüße
Mitsch
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Leute, es muss doch eine Härtefallregelung geben. wir Beamte sind doch sonst immer so gut gestellt.
Es gibt keine Härtefallregelung und wir sind nicht "immer so gut" gestellt, sondern nur anders.
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Nein, FREIER TAG
Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede, die "möglichst nicht an Tagen mit regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen liegen sollen". Und selbst das ist nicht verbindlich, das Land Berlin hat soweit ich das überblicke bislang noch keine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen, die über das Informationsschreiben "Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ von 2017 hinausgeht, in dem ebenfalls explizit von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede ist.
Du bist bislang einen mehrfach angeforderten Nachweis deiner Behauptung durch entsprechende Rechtsvorschrift schuldig geblieben.
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Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))
Ins Auto steigen, die eine Stunde nach Hause fahren, Kind einladen, eine Stunde wieder zurück fahren. Je nachdem, wann die Konferenz beginnt, kein Problem.
Machen bei uns auch Leute ohne Kinder, weil sie nicht die 3 Stunden oder so in der Schule rumsitzen wollen. -
Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede,
Ja, aber nicht in Elternzeit, denn die TZ in EZ habe ich angemeldet für die Tage x, y, z und der Ag kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb einer bestimmten Zeit ablehnen, sonst gilt es nach dem BEEG als genehmigt und da er dies nicht getan hat, waren nur dies meine Arbeitstage, eine Veränderung dieser kann nur in einer gemeinsamen Einigung erfolgen.
Also hatte ich Arbeitstage und freie Tage, weil das BEEG für Angestellte nunmal wichtiger ist als der Rest
Deshalb wollte die Personalstelle mir ja die Teilzeit gar nicht nach dem BEEG genehmigen, weil sie wusste, dass man damit noch viel mehr Vorteile hat als normal Teilzeit. -
Bei uns bringen die Kolleg*innen in solchen Fällen die Kinder mit in die Schule
das kann die Zeitdauer einer DB angenehm verkürzen
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