Was zu tun, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage an euch, meinen Personalrat erreiche ich nicht und in den Rechtsbelehrungen des Ministeriums NRW finde ich keine klare Antwort auf folgenden Fall:


    Meine Frau arbeitet Nachmittags, wegen der vielen Langtage, die ich an meiner Schule unterrichten muss, wird unser einjähriges Kind nachmittags in einer Großtagespflege betreut.

    Nun stehen mal wieder Dienstbesprechungen an und unsere KITA ist für 3 Tage geschlossen. Eine Betreuung innerhalb der Familie ist nicht möglich und von meiner Frau nicht zu verlangen, dass sie, "weil sie nun mal die Mutter ist", die Betreuung komplett zu übernehmen.


    So stehe ich nun vor der Frage, was zu tun ist. Im Beamtenrecht muss es doch eine klare Regelung für solche Fälle geben. Da die SL nur wenig Verständnis für solche Probleme hat, suche ich nach der Möglichkeit, Anspruch auf Kinderbetreuungstage durchzusetzen. Wie sieht das bei uns Beamten in NRW diesbezüglich aus?

    Kann mir jemand helfen?


    Liebe Grüße


    Mitsch

  • Die Kinderbetreuung ist grundsätzlich in deiner Verantwortung, eine gesetzliche Regelung für den Ausfall der Betreuung gibt es nicht, weil dieser Ausfall eigentlich nicht passieren soll, auch wenn das nicht die Realität ist. Gesetzliche Regelungen für "Kinderbetreuungstage" gibt es nur für den Fall, dass das Kind krank ist.

    Die Kita müsste für solche Fälle eigentlich eine Notbetreuung anbieten. Sonst würde ich schauen, ob du die Stunden an dem Tag über den Vertretungsplan tauschen kannst, wenn alle Stricke reißen, nimmst du das Kind halt mit.

  • Du kannst sicherlich auch Sonderurlaub aus privaten Gründen unter Wegfall der Bezüge beantragen. KInd mitnehmen und/oder sich mit anderen betroffenen Kollegen abzusprechen sollte auch funktionieren. Auch der Freundes/Bekanntenkreis, der ähnliche Probleme in der Kita vorfindet kann wegen einer Lösung/Betreuung sicherlich gefragt werden.

  • Du kannst sicherlich auch Sonderurlaub aus privaten Gründen unter Wegfall der Bezüge beantragen. KInd mitnehmen und/oder sich mit anderen betroffenen Kollegen abzusprechen sollte auch funktionieren. Auch der Freundes/Bekanntenkreis, der ähnliche Probleme in der Kita vorfindet kann wegen einer Lösung/Betreuung sicherlich gefragt werden.


    Danke für deine Antwort. Natürlich habe ich schon sämtliche familiären und freundschaftlichen Betreuungsmöglichkeiten durchgespielt. Ich wohne 50 km von meiner Schule entfernt, kann kein 1-jähriges Kind mal einfach so mit zu einer Konferenz mitnehmen. Die Möglichkeit auf Sonderurlaub kenne ich, sie ist aber Ermessenssache des SL und daher keine passende Lösung, da die SL eh nur Vorhaltungen macht, dass man Probleme mit Kindern und Kinderbetreuung "wegorganisieren" müsse.

    Insofern nochmal, ich kann in einem o.g. Fall nicht an der DB teilnehmen. Was also tun :)

  • In dem Fall ist es tatsächlich dein Problem: du bist verpflichtet, teilzunehmen. Die Kinderbetreuung ist nicht Aufgabe des Dienstherrn. Somit wird deine Frau, so sie denn Urlaub nehmen kann, das Kind betreuen müssen.


    Du hast ein Recht auf einen Betreuungsplatz, den habt ihr. Bei Schließung der Einrichtung muss dir deine Kommune eine Alternative (Notbetreuung) bieten. Ob das nun praktikabel ist oder nicht.

  • Bei uns bringen die Kolleg*innen in solchen Fällen die Kinder mit in die Schule. Ist halt ( je jünger das eigene Kind ist, umso mehr) stressig, aber es ist halt auch eine Notlösung.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Bei uns bringen die Kolleg*innen in solchen Fällen die Kinder mit in die Schule. Ist halt ( je jünger das eigene Kind ist, umso mehr) stressig, aber es ist halt auch eine Notlösung.

    Bei uns auch. Stressiger sind aber eher die älteren, die Kleinen schlafen oder sitzen friedlich auf dem Schoß.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Also bei Dienstbesprechungen und Konferenzen kenne ich es auch so, dass im Notfall die Kollegen die Kinder mitbringen. Das sollte eigentlich kein Problem sein. Falls doch, bleibt in der Tat nur unbezahlte Freistellung unter Wegfall der Bezüge zu nehmen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eine Betreuung innerhalb der Familie ist nicht möglich und von meiner Frau nicht zu verlangen, dass sie, "weil sie nun mal die Mutter ist", die Betreuung komplett zu übernehmen.

    Komische Formulierung

    Wer soll etwas von deiner Frau "verlangen"? Ihr kümmert euch gemeinsam um euer Kind und klärt Betreuung gemeinsam. Da "verlangt" hoffentlich niemand etwas.


    Lösungsmöglichkeiten: Babysitter oder du nimmst das Kind mit zur Dienstbesprechung/Konferenz oder deine Frau nimmt das Kind mit zu ihrer Arbeit (vorausgesetzt natürlich, das geht bei ihr).

  • Was machen denn die anderen Eltern der Betreuungseinrichtung?


    Vielleicht kann da einer dein Kind mitbetreuen und du revanchierst dich demnächst mal.

  • Bei uns waren in der letzten Dienstbesprechung 5 Kinder da, die 3 älteren spielten miteinander, die beiden Kleinen saßen auf dem Schoß von Vater bzw. Mutter. Es ist wirklich kein Problem.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es ist schon abenteuerlich, wie kinderfreundlich das geregelt ist. Ein Jeder kennt die Realität und diejenigen, die Pumps statt Schuh tragen, wollen sich diesen auch nicht vorstellen anzuziehen ;)


    …leider bist du wirklich auf die Kulanz angewiesen, oder schiebst dein Kind, vllt. gerade 1 Jahr und ein bisschen alt in eine dreistündige GK oder ohne Rücksicht auf Verluste auf irgendwelche unbekannten externen Betreuungen… juhuuu … sehr praktikabel …


    …und…das hat doch bei Klaus Müller und Hinz Meyer auch gut geklappt, warum nicht bei dir? (Bitte Ironie erkennen)

  • Schlaubi Schlau Das ist doch bei allen Arbeitnehmenden so. Oder wie regeln das andere Eltern in Deutschland? Und was wäre dein Vorschlag? Würde es dafür auch noch freie Tage geben, würde Eltern, insbesondere Mütter, auf dem freien Arbeitsmarkt noch mehr Nachteile erleiden.

    Ja, ich hätte mir früher auch manchmal gewünscht, wenn es andere Lösung gegeben hätte. Aber ein Kleinkind wird schon keinen Schaden davon tragen, wenn es mal an einer langweiligen Konferenz teilnehmen muss.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Bin mir gerade unsicher ob §275 Absatz 3 BGB einschlägig ist für Beamte, für TV-Ler wäre in dem Fall der Schulleiter herzlich egal.

    https://bass.schul-welt.de/1024.htm schränkt aber die Möglichkeiten der Schulleitung einfach "nein" zu sagen übrigens in Bezug auf die FrUrlV deutlich ein.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Aber das Problem wird ja sein, dass das Kind vormittags zu Hause bei der Mutter ist und der Threadersteller in der Schule. Er müsste also zwischen Schule und Konferenz nach Hause fahren und das Kind abholen.


    Ich weiß jetzt nicht, wie lang sein Schulweg ist, aber ich wäre dann z.B. 1,5 Stunden unterwegs. Plus die Zeit, die es dauert, ein Kleinkind "einzuladen", das geht auch nicht in 30 Sekunden.


    Letzten Dienstag z.B. hatte ich nur eine halbe Stunde Zeit zwischen Unterrichtsende und Konferenzbeginn.


    Wie soll das dann gehen?

  • Ich weiß jetzt nicht, wie lang sein Schulweg ist, aber ich wäre dann z.B. 1,5 Stunden unterwegs. Plus die Zeit, die es dauert, ein Kleinkind "einzuladen", das geht auch nicht in 30 Sekunden.

    Ja, das habe ich regelmäßig dann gemacht (2h hin- und her fahren insgesamt) oder mir die Kinder bringen lassen, die größeren habe ich übrigens dann oft in den Späthort bis 18 Uhr geschickt, somit waren schon mal 2 Stunden ca. mit Spielzeit/-zeug vor Ort überbrückt, blieb nur noch ca. eine Stunde übrig und die dann ankommenden Kinder zeigten der Schulleitung auch deutlich, dass sie zum Ende kommen muss (weil wir eben dann schon meist 2h in der Konferenz saßen)

  • Von wem wurden die Kinder gebracht?


    Wenn der Vater Zeit hat, die Kinder zu bringen, kann er sie ja auch betreuen. Mein Mann z.B. wäre da damals auf der Arbeit gewesen.


    Was hat denn deine Schulleitung gesagt, wenn du 1 Stunde oder mehr zu spät zur Konferenz gekommen bist?

  • Wenn der Vater Zeit hat, die Kinder zu bringen, kann er sie ja auch betreuen

    Nein, der hat dann nämlich entweder seine Arbeit unterbrochen oder erst da angefangen zu arbeiten. Das wäre ja bei dem Thread hier auch so, dass jemand erst nachmittags anfängt.

    Und ja, ich bin entweder zu spät gekommen oder vorher gegangen im Unterricht. Die Schulleitung konnte sich überlegen, was wichtiger ist, anwesend sein einen Teil oder gar nicht, aber in der Regel fangen die Konferenzen bei uns so spät an, dass man das schafft. Oder sie sind eben so früh fertig, dass man einfach früher geht und dann rechtzeitig da ist, um das Kind zu betreuen

  • Für mich ist es ein deutlicher unterschied, ob die Situation eine Ausnahme ist oder nicht.

    In diesem Fall (KiTa geschlossen) wäre meine Schulleiterin doch durchaus kulant. Ich hoffe, dass ihr eine Lösung findet.


    Kleine Kinder in Konferenzen finde ich übrigens für alle Beteiligten nicht so toll. Ich bin froh, dass das bei uns nicht üblich ist.

Werbung