Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch, meinen Personalrat erreiche ich nicht und in den Rechtsbelehrungen des Ministeriums NRW finde ich keine klare Antwort auf folgenden Fall:
Meine Frau arbeitet Nachmittags, wegen der vielen Langtage, die ich an meiner Schule unterrichten muss, wird unser einjähriges Kind nachmittags in einer Großtagespflege betreut.
Nun stehen mal wieder Dienstbesprechungen an und unsere KITA ist für 3 Tage geschlossen. Eine Betreuung innerhalb der Familie ist nicht möglich und von meiner Frau nicht zu verlangen, dass sie, "weil sie nun mal die Mutter ist", die Betreuung komplett zu übernehmen.
So stehe ich nun vor der Frage, was zu tun ist. Im Beamtenrecht muss es doch eine klare Regelung für solche Fälle geben. Da die SL nur wenig Verständnis für solche Probleme hat, suche ich nach der Möglichkeit, Anspruch auf Kinderbetreuungstage durchzusetzen. Wie sieht das bei uns Beamten in NRW diesbezüglich aus?
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Mitsch