Elternzeit abgelehnt (Lehrer NRW)

  • Wie kann das in NRW so unterschiedlich gehandhabt werden? Meine letzte Elternzeit endete gefühlt eine Woche nach Ferienbeginn und mir wurde im Gespräch von der Sachbearbeiterin noch der Tipp gegeben, dass dies mein Rechtsanspruch sei. Allerdings hatten wir damals auch das Elterngeld dementsprechend gestreckt, dass das Elterngeld nach 18 Monate endete.

  • Für mich, der sich da bereits 2x streiten musste, war der Weg immer, die "sachgerechte Begründung" zu liefern.

    Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.

  • Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.

    Ja, mir drängt sich auch immer mehr der Eindruck auf, dass es stark von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig ist. Das mit dem "danach läuft das Elterngeld aus" habe ich aber auch schon erfolgreich eingebracht.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • So, es ist mal wieder soweit :verliebt: .
    ET Mitte Juli, Ferienende Mitte August. Elternzeit will ich natürlich erst Mitte August beginnen, weil sonst 50% meiner Zeit zu Hause aus Ferien bestünde (fast komplett Sommer und Herbst). Wenn ich EZ von Mitte August bis Mitte Oktober nehmen darf, sind es immer noch 23% Ferien.
    Ich habe soeben das Formular zur Anmeldung (!) der EZ ausgefüllt und direkt eine Seite mit Sachgründen mitgeschickt. Drückt mir die Daumen, dass es einfach durchgeht - ich habe momentan keine Nerven für wochenlangen Schriftverkehr :autsch: .
    Falls jemand noch einen guten Tipp hat: Immer her damit :) - aber vieles wurde in diesem Thread ja schon gesagt.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich habe übrigens dieses Jahr vom 15.1.-15.3. Elternzeit genommen. 2. Abschnitt für das Kind und das Kind ist in der Zeit 6 Jahre geworden.

    Es war eine Woche nach den Weihnachsferien (Sonntag) bis eine Woche vor den Osterferien (Freitag).

    Hatte vorher die Sachbearbeiterin gefragt und die sagte: Wenn die Schulleitung das ok findet genehmigt sie das auch.

  • Hallo zusammen,


    nun haben auch wir ein Problem aufgrund der Ferien und der geplanten Elternzeit. Der ET unserer Tochter ist der 01.09. Ich werde drei Jahre Elternzeit anmelden und mich dann, wahrscheinlich nach 13 Monaten selber vertreten. Das sollte kein Problem sein. Mein Mann möchte den ersten Monat in Elternzeit gehen. Das ist wohl auch kein Problem. Die Begründung ist hier, dass es der erste Monat ist und wir ja nichts für den Geburtstermin können. Wenn er also unmittelbar nach den Ferien ist, sei es wohl kein Problem.

    Das eigentliche Problem ist wohl folgendes. Mein Mann möchte den 13. Monat in Elternzeit gehen. Also ca Anfang bis Ende September des Folgejahres. Nicht aus Spaß, sondern weil wir noch einen Sohn haben, der dann in den Kindergarten geht und wir die Eingewöhnung machen müssen. Folglich müssen wir bei zwei Kindern beide parallel Elternzeit haben.

    Unsere Sachbearbeiterin sagt das geht nicht. Wir würden damit die Ferien aussparen. Wie würdet ihr vorgehen?

  • Ich würde es trotzdem genau so anmelden (aber erst nach der Geburt) und mit dem Geburtsdatum belegen, für das könnt ihr ja nichts und könnt sogar begründen, warum es so sein soll.

    Mal sehen, ob er es überhaupt schafft eine Ablehnung zu schreiben, gegen die man dann vorgehen könnte. In Berlin ist ihnen die Regelung um die Ohren geflogen, aber das kann ja bei euch anders sein.

  • Hallo zusammen,


    nun haben auch wir ein Problem aufgrund der Ferien und der geplanten Elternzeit. Der ET unserer Tochter ist der 01.09. Ich werde drei Jahre Elternzeit anmelden und mich dann, wahrscheinlich nach 13 Monaten selber vertreten. Das sollte kein Problem sein. Mein Mann möchte den ersten Monat in Elternzeit gehen. Das ist wohl auch kein Problem. Die Begründung ist hier, dass es der erste Monat ist und wir ja nichts für den Geburtstermin können. Wenn er also unmittelbar nach den Ferien ist, sei es wohl kein Problem.

    Das eigentliche Problem ist wohl folgendes. Mein Mann möchte den 13. Monat in Elternzeit gehen. Also ca Anfang bis Ende September des Folgejahres. Nicht aus Spaß, sondern weil wir noch einen Sohn haben, der dann in den Kindergarten geht und wir die Eingewöhnung machen müssen. Folglich müssen wir bei zwei Kindern beide parallel Elternzeit haben.

    Unsere Sachbearbeiterin sagt das geht nicht. Wir würden damit die Ferien aussparen. Wie würdet ihr vorgehen?

    Ich hab den Wortlaut jetzt nicht im Kopf aber auf den Seiten der BR steht sinngemäß sowas wie "können Sachgründe für eine Elternzeit näher an den Ferien berücksichtigt werden" und "... wo erkennbar keine missbräuchliche Auslegung vorliegt".

    Ich hatte auch schon zweimal so Fälle und habe immer ausführlich meinen Standpunkt begründet und keine Probleme gehabt, obwohl die FrUrlV genau genommen gegen meine Daten gesprochen hat.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

Werbung