Ihr Lieben,
Aufgrund der sechswöchigen Sperrfrist nach den Sommerferien wurde mein Elternzeitantrag vorerst abgelehnt.
Das Elterngeld ist bereits bewilligt. Elterngeld und Elternzeit sind bei uns nach den Lebensmonaten des Kindes gerichtet, sodass ich am 20.08.2024 in Elternzeit gehen möchte. Meine Frau (keine Lehrerin) muss (!) dann mit ihrem neuen Arbeitsvertrag beginnen. Ich kann mein Kind schlecht in die Schule mitnehmen und suche daher Rat.
Gilt hier ein Sachgrund, reicht vielleicht bereits die nahtlose Übergabe der Elternzeit, und kann ich ggf. doch in Elternzeit gehen?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
LG