Minusstunden sammeln während eines teilweisen Beschäftigungsverbots und in Mutterschutz

  • Liebe Forumskolleginnen und -Kollegen,


    Ich bin in Nidersachsen beschäftigt und aktuell "eigentlich" mit 16,5 Stunden Deputat in Elternzeit am Gym tätig.

    Im ersten Halbjahr habe ich minimal über meinem Deputat gearbeitet, durch eine Anrechnung meiner Klassenlehrerschaft mit 0,5 plus, also 17 Stunden. Im zweiten Halbjahr hätte ich nur 14,5 Stunden arbeiten "können", weil ich nicht mit mehr eingesetzt werden konnte. Das war Stand August 23, meistens ändert sich daran ja nochmal was.


    Nun bin ich im 1. HJ schwanger geworden und bin aufgrund von Komplikationen im teilweisen Beschäftigungsverbot mit 8 Stunden Unterricht. Im April beginnt mein Mutterschutz.


    ich habe nun eine Unterrichtsverteilung mit Abrechnung bekommen und soll laut dieser statt der einen Minusstunde für das Schuljahr nun nochmal knapp mehr als 1 Stunde Minus sammeln - für das gesamte Schuljahr. Also würde meine Stunden schrumpfen von ca +1,4 von Beginn des Schuljahres auf -0,6 am Ende des Schuljahres. Das ergibt sich daraus, dass ich Klassen epochal im 2. HJ ja nun nicht mehr unterrichten kann aufgrund des teilweisen BVs.


    Natürlich ist es ungünstig und blöd, dass ich im teilweisen BV bin, aber ich war dennoch im bisherigen Schuljahr im 1. HJ ja nicht unterdeputatig eingesetzt. Und auch jetzt arbeite ich genauso viel, wie ich "darf" laut Ärztin.


    Ich würde mich nun an meine Schulleitung wenden und bitten, nur die eine Stunde Minus anrechnen zu lassen - allerdings ergibt sich diese ja aus dem 2. HJ und damit der Zeit meines teilweisen BVs und danach des Mutterschutzes.


    Daher zwei Fragen: Es ist realistisch, nur mit der einen ursprünglich geplanten Minusstunde rauszugehen, oder? Und noch frech hinterher: Oder kann ich aufgrund des teilweisen BVs argumentieren, dass die Minusstunde für das ganze Schuljahr, die aus der Zeit des teilweisen BVs resultiert, auch zurückgenommen werden muss? Es ist zwar nur Zeit auf dem Papier, aber da ich recht schnell wieder anfangen will zu arbeiten, für mich von Bedeutung, um einen Mehreinsatz zu Beginn möglichst zu vermeiden. Notfalls würde ich die SL bitten, den Mehreinsatz halt nach hinten zu schieben, wenn das Kind dann betreut ist...


    Danke, viele Grüße

    Physikantin :gruss:

  • Es ist realistisch, nur mit der einen ursprünglich geplanten Minusstunde rauszugehen, oder?

    Definitiv.

    Wenn du jetzt genauso viel arbeitest, wie du darfst, dann darfst du natürlich keinerlei Minusstunden erhalten, denn die Zeiten des Mutterschutzes und BV sind wie geleistete Arbeit mitzurechnen.
    Also hast du vermutlich sogar Glück gehabt und kommst besser weg als ohne BV (und das ist sogar okay!)

    • Offizieller Beitrag

    und wenn du ein vollständiges Beschäftigungsverbot hättest, dann hättest du 16,5 Stunden minus oder wie?
    Alleine daran sieht man den Fehler.

    Und ich würde das auch laut denken, wenn mir jemand krumm käme.

  • Klingt für mich so als würde die Wertrechnung in Untis nicht sorgfältig genug geführt und vergessen dein Beschäftigungsverbot richtig einzutragen.

    Sollte nicht passieren, Fehler macht aber jeder mal. Informiere den Stundenplaner über deinen Status und bitte ihn das zu berücksichtigen und die Wertrechnung zu überprüfen.

  • Ich danke euch sehr für eure Antworten!

    Dann weiß ich, dass meine Forderungen, mit maximal einer Minusstunde rauszugehen, nicht abstrus oder frech ist und werde - sobald unsere Zeugniskonferenzwoche gelaufen ist und die Schulleitung wieder etwas zu Atem kommt - nochmal nett nachfragen, ob wir zusammen mal auf den Auszug schauen können. Merci!

Werbung