Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Aktuell bin ich Studienrat an einem öffentlichen Gymnasium des Landes NRW aber liebäugle aus diversen Gründen mit dem Wechsel an eine Schule in kirchlicher Trägerschaft.
Hierzu müsste ich ja beim Land "kündigen" bzw. in den Status Beamter im Kirchendienst wechseln.
Meine Frage nun; ist die Aufgabe des Statutes des Landesbeamten, wenn man ihn mal zugunsten der Kirche aufgegeben hat, endgültig oder ist es möglich irgendwann wieder an eine Schule des Landes zu gehen.
Zudem: Aktuell bin ich noch A13. Bestünde ggf. auch die Möglichkeit von der Schule in kirchlicher Trägerschaft, sich auf eine A14-Stelle zurück zu bewerben.
Meine Sorge rührt daher, dass ich immer mehr kirchliche Schulen kenne, die geschlossen werden. Daher wäre der Schritt den Landesbeamtenstatus aufzugeben ohne die Möglichkeit einer Rückkehr etwas risikobehaftet!
Vielen Grüße
Johannes