Bundesland NRW
Wir haben vor einigen Tagen durch die Schulleitung die Anweisung für das zweite Halbjahr erhalten, dass ab sofort Unterrichtsausfall, der durch schulische Veranstaltungen (Fortbildungen, Elternsprechtage, Zeugniskonferenzen, Zeugnisausgabe, etc.) entsteht, für die Schülerinnen und Schüler lediglich unterrichtsfrei, aber kein schulfrei bedeutet und Daher den Schülerinnen und Schülern für die entsprechenden Stunden Aufgaben zur Verfügung gestellt werden sollen.
Mir geht es um zwei Fragen:
1.) Für welche Termine ist das Ganze rechtmäßig? Bei ganztägigen Zeugniskonferenzen, die für die Schüler Studientage sind, habe ich ein gewisses Grundverständnis, bei Entfallstunden aufgrund der Zeugnisausgabe, sieht es kritischer aus.
2.) Fällt das Thema allein ins Weisungsrecht der Schulleitung oder kann man das nach §68 Absatz 3 Satz 7 unter die "weiteren Aufgaben" fassen und die Lehrerkonferenz ist mit zuständig für die Grundsätze?