Vertretungsaufgaben für Entfall

  • Bundesland NRW

    Wir haben vor einigen Tagen durch die Schulleitung die Anweisung für das zweite Halbjahr erhalten, dass ab sofort Unterrichtsausfall, der durch schulische Veranstaltungen (Fortbildungen, Elternsprechtage, Zeugniskonferenzen, Zeugnisausgabe, etc.) entsteht, für die Schülerinnen und Schüler lediglich unterrichtsfrei, aber kein schulfrei bedeutet und Daher den Schülerinnen und Schülern für die entsprechenden Stunden Aufgaben zur Verfügung gestellt werden sollen.


    Mir geht es um zwei Fragen:


    1.) Für welche Termine ist das Ganze rechtmäßig? Bei ganztägigen Zeugniskonferenzen, die für die Schüler Studientage sind, habe ich ein gewisses Grundverständnis, bei Entfallstunden aufgrund der Zeugnisausgabe, sieht es kritischer aus.

    2.) Fällt das Thema allein ins Weisungsrecht der Schulleitung oder kann man das nach §68 Absatz 3 Satz 7 unter die "weiteren Aufgaben" fassen und die Lehrerkonferenz ist mit zuständig für die Grundsätze?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Bei der Zeugnisausgabe endet der Unterricht nach Erlass nach der 3. Stunde, die Stunden danach sind weder Minusstunden noch sind dafür Aufgaben zu stellen, das ist sogar rechtswidrig, weil es Aufgaben über Ferien wären, über die zumindest bei uns keine Aufgaben gestellt werden dürfen.

    Ansonsten ist das meines Erachtens zulässig, durch das Weisungsrecht der Schulleitung gedeckt und meines Erachtens mindestens zum Teil auch geboten.

  • zu 1): Wenn der Unterricht wegen der Zeugnisausgabe ausfällt:

    Wenn z.B. am kommenden Freitag der Unterricht ausfällt (für die 5 bis Q1), würde ich es auch nicht gut finden, Aufgaben für diese Lerngruppen zu stellen. Die sollen ja gerade ein kleines Break haben.

    Wenn jedoch auch die Q2 nach Hause gehen darf (z.B., da sich die Schule im ländlichen Raum befindet und die Schulbusse dann nicht mehr fahren): Dann würde ich der Q2 schon Aufgaben geben, da die ja am kommenden Freitag keine Zeugnisse bekommen.

    zu 2): Weiß ich nicht.

  • Bei der Zeugnisausgabe endet der Unterricht nach Erlass nach der 3. Stunde, die Stunden danach sind weder Minusstunden noch sind dafür Aufgaben zu stellen

    Das mag für Niedersachsen gelten, für NRW ist es falsch. BASS 12-63 Nr. 3 legt fest, dass an Tagen der Zeugnisausgabe der vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden kann. BASS 21-22 Nr. 21 legt dann fest, dass "bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien bzw. am Tag der Zeugnisausgabe" das vorliegt, was du als Minusstunden bezeichnest.

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