Wo genau ist bei der Einbeziehung der Vertreter:innen von Eltern und Schüler:innen nach Erlasslage der "Missbrauch"?
Der Erlass gibt das her, das ist mir jetzt bewusst, wenn auch unverständlich. Unter Missbrauch verstehe ich das Leugnen der eigenen Beeinflussbarkeit. Du hast es mit den Beispielen doch anschaulich gemacht, du triffst Entscheidungen über das Leben von Kindern aufgrund von Informationen, deren Wahrheitsgehalt du in dem Moment nicht mal überprüfen kannst.