Lohnt sich das Referendariat, wenn man dann sowieso aufgrund des Alters nicht verbeamtet wird?

  • ... die Bereitschaft, Erfahrungszeiten anzuerkennen, kann neben den eingereichten Unterlagen eventuell auch mit dem Mangel zusammenhängen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Wir haben hier zwei Kollegen die nach dem Ref mit A13/10 begonnen haben (Bundeswehr-Wechsler bei denen die gesamte Dienstzeit angerechnet wurde) was zu äußerst amüsanten Konstellationen führt.

    10? Wie viele Dienstjahre sind das denn?

  • Wenn man nicht mehr verbeamtet werden kann würde ich es mir echt sparen, falls du etwas unbefristetes bekommen kannst.

  • Hier ist die Erfahrung, dass sie bei der Eingruppierung in TVL strenger sind als bei einer A Stelle. Zumindest war das bei einigen meiner Kollegen so. Da wurden während der OBAS-Zeit gewisse Vordienstzeiten nicht anerkannt, weil nicht im öffentlichen Dienst, weil nichts im Kontext Schule. Bei der A-Stelle wurden diese aber größtenteils anerkannt.

    Bei mir wurde es in beiden Fällen anerkannt und ich bin auch mit A13 Stufe 8 nach der OBAS-Zeit angefangen. Die Kollegen die vorher entsprechend länger im Beruf waren eben noch höher.


    Zur Ausgangsfrage, da es sich nur noch um 6 Monate handelt, würde ich das Ref durchziehen. Wer weiß, welche Vorteile ein entsprechendes 2. Staatsexamen im weiteren Verlauf noch haben wird.

  • Hier ist die Erfahrung, dass sie bei der Eingruppierung in TVL strenger sind als bei einer A Stelle. Zumindest war das bei einigen meiner Kollegen so. Da wurden während der OBAS-Zeit gewisse Vordienstzeiten nicht anerkannt, weil nicht im öffentlichen Dienst, weil nichts im Kontext Schule. Bei der A-Stelle wurden diese aber größtenteils anerkannt.

    Bei mir wurde es in beiden Fällen anerkannt und ich bin auch mit A13 Stufe 8 nach der OBAS-Zeit angefangen. Die Kollegen die vorher entsprechend länger im Beruf waren eben noch höher.


    Zur Ausgangsfrage, da es sich nur noch um 6 Monate handelt, würde ich das Ref durchziehen. Wer weiß, welche Vorteile ein entsprechendes 2. Staatsexamen im weiteren Verlauf noch haben wird.

    Wie meinst du das, mit den Anrechnungszeiten? Bekommt meine seine früheren beruflichen Tätigkeiten, auch wenn diese nicht als Lekrkraft abgeleistet wurden etwas angerechnet? Ich bin davon aus gegangen, dass ich in Stufe 1 anfange. (Hessen)

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Wie meinst du das, mit den Anrechnungszeiten? Bekommt meine seine früheren beruflichen Tätigkeiten, auch wenn diese nicht als Lekrkraft abgeleistet wurden etwas angerechnet? Ich bin davon aus gegangen, dass ich in Stufe 1 anfange. (Hessen)

    Ich komme aus NRW, aber ja, bei meinen Kollegen wurden auch Zeiten aus der Industrie angerechnet.

    Ich selbst war vorher an der Uni und habe in der Didaktik gearbeitet, daher wurde mir auch im TVL bereits alles anerkannt.

  • Naja, beim TVL werden vor allem ja auch Rückstufungen beim Aufstieg vorgenommen, das gibts bei der Beamtenbesoldung nicht, da zählt die Zeit wohl mit.
    Also so etwas wie im TVL, dass man vor dem Ref bereits E11 Stufe 3 hat und nach dem Ref wieder bei E11 Stufe 1 anfängt gibt es in der A-Besoldung nicht (und damit es sich lohnt haben sie mich mehrmals zurückgestuft, auch beim Wechsel von E11 zu E13 waren die Erfahrungsstufen ja wieder zurückgesetzt).

  • Wie meinst du das, mit den Anrechnungszeiten? Bekommt meine seine früheren beruflichen Tätigkeiten, auch wenn diese nicht als Lekrkraft abgeleistet wurden etwas angerechnet? Ich bin davon aus gegangen, dass ich in Stufe 1 anfange. (Hessen)

    Selbst wenn diese Zeiten für die Erfahrungsstufen nicht zählen, können sie für die Pensionsansprüche eine Rolle spielen. (So bei mir der Fall in BW.)


    EDIT: Aus dem Blick verloren, worum es geht und worum nicht. Entschuldigung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Selbst wenn diese Zeiten für die Erfahrungsstufen nicht zählen, können sie für die Pensionsansprüche eine Rolle spielen.

    Aber es geht doch darum, dass keine Verbeamtung möglich ist. Für die Rente wird sowieso alles gezählt.

  • Aber es geht doch darum, dass keine Verbeamtung möglich ist. Für die Rente wird sowieso alles gezählt.

    Ups, mein Fehler, das habe ich aus dem Blick verloren. :autsch: Danke für den Hinweis.:rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Puhh, hier geht ja alles durcheinander.


    Im Ausgangsposting ging es darum, dass der Poster fragte, ob für ihn ein Ref. sinnvoll sei, obwohl er nach dem Ref. im TB-Verhältnis ist (und als Ausgangsbasis anscheinend eine unbefristete TVL 13-Stelle hat).


    Irgendwelche Anrechnungsverfahren im Beamtensystem sind da völlig irrelevant (die sind in der Tat großzügiger), es scheint auch nicht darum zu gehen, dass 2. Stex. in Sonderprogrammen im Angestelltenverhältnis zu absolvieren, sondern um das reguläre Ref. im Beamtenverhältnis.


    Das ist hinsichtlich Anrechnungsmöglichkeiten klar geregelt, Erfahrungsstufe 1 mit 6 Monaten Anrechnungszeit wegen des Refs - und Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des Refbezüge (das ist ja nicht so dolle). Anrechnungsmöglichkeiten auf Tätigkeiten vor dem Ref existieren nicht (das sieht bei Beamten natürlich ganz anders aus).


    Finanziell ist der reguläre Weg auf eine Lehrerstelle (1.Stex, dass Ref im Beamtenverhältnis, dann TB-Verhältnis auf einer Planstelle) die finanziell unattraktivste Option auf eine Planstelle (daran ändert auch nichts die etwas erhöhten Stufenlaufzeiten, falls kein 2. Stex vorliegt).


    Bei einer Verbeamtung nach dem 2. Stex ist natürlich alles ganz anders /besser....

  • Es geht darum, dass die TE ein laufendes Referendariat 6 Monate vor Schluss abbrechen will um dann ohne abgeschlossene Ausbildung eine Stelle als Angestellte an zu nehmen. Das ist, wenn es ohne absolute Not geschieht, komplett irre.


    In 6 Monaten hätte sie die Möglichkeit eine normale Beamtenstelle zu kriegen und die finanziellen Nachteile sind über das Berufsleben so massiv, dass man wirklich nicht mehr darüber diskutieren muss, ob im Angestelltenverhältnis dann ein paar Monate mehr oder weniger angerechnet werden, das sind im Vergleich dazu wirklich Peanuts.


    Der einzige vernünftige Grund dafür wäre, wenn bereits absehbar ist, dass man das Ref mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen wird.

  • Du hast nur noch 6 Monate lang das Ref?

    Dann ziehe durch.

    Mal abgesehen von irgendwelchen finanziellen Aspekten ist es doch für einen selbst schrecklich kurz vor Schluss auf einmal abzubrechen.

    Das wirst du immer im Beruf mit dir rumschleppen und dann doch lieber den Abschluss schaffen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.:rose:

  • Moebius: Ah stimmt, sie hat Montag 15.00 Uhr ergänzt (immer ganzen Thread lesen vor dem Posten - memo an mich)


    Da wäre ich aber vorsichtig, wenn die E13-DaZ-Stelle im Schulbereich wäre - da könnte das nicht abgeschlossene Ref. ein Einstellungshindernis für eine unbefristete Stelle sein (wenn Staat der Arbeitgeber wäre, aber auch freie Träger müssen sich an Anforderungen des Staates halten)


    Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll (DaZ wird keineswegs überall mit E 13 bezahlt, unbefristete Stellen auch rar, ist größtenteils anders geregelt als im regulären Lehrerbereich) und nähere Angaben zu der anvisierten DaZ-Stelle.

  • Die Ergänzung mit dem halben Jahr hab ich tatsächlich auch nicht gelesen.

    Und damit könntest du doch verbeamtet werden ( wenn ich das richtig verstehe), wenn du das ref JETZT beendest.

    Dann auf alle Fälle. Die finanziellen Nachteile sind immens. JETZT sagst du E13 reicht dir.. wenn du dann erstmal im Dienst bist und die Unterschiede immer wieder „siehst“ wirst du dich schwarz ärgern. Solltet du ein Kind bekommen wäre es noch weniger schlau auf die Verbeamtung zu verzichten .

  • Mein Kommentar:
    Mit Ref "stellst du dich breiter auf".
    Falls du derzeit als Vertretung oder an einer Privatschule unterrichtest, könnte es dir so ergehen, wie mir vor Jahren, als ich noch an einem privaten SBBZ angestellt war. Irgendwann meinte mein Schulleiter: "Jetzt bist du ja bald auf Gedeih und Verderb hier gebunden."
    Auf eine Weise hatte er Recht: Hätte ich im Angestelltenverhältnis an eine staatliche Schule gewechselt, wären die Erfahrungsstufen im Gehalt nicht übernommen worden - und ich hätte monatlich mindestens 500€ netto eingebüßt. Durch die Übernahme ins Beamtenverhältnis blieben die Stufen jedoch erhalten - und die Renten- und Pensionsansprüche sind um Klassen besser.

    Zudem kannst du nur mit Ref in Funktionsstellen aufsteigen.
    Du bist flexibler, unabhängiger und finanziell besser aufgestellt. Mach.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • JA.


    Edit: Der Titel ist Irreführend. Nachdem du aber nur noch 6 Monate hast. Wenn es dir richtig schlecht geht, dann such dir eine*n Supervisor*in/Coach und zieh durch. Ansonsten wirst du dir hinterher in den Hintern beißen. Es ist nicht nur der Unterschied E13/A13 m, sondern auch Rente/Pension evtl. Familinezuschläge und viele andere Annehmlichkeiten.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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