Wiedereingliederung

  • Liebe KuK,


    nach längerer Krankheit starte ich nach den Osterferien in die Wiedereingliederung.


    Mir ist bewusst, dass ich sechs Monate für diese in Anspruch nehmen kann.


    Gerne möchte ich diese aber bis zu den Sommerferien, 13 Schulwochen in RLP, abgeschlossen haben, da ich anschließend (zum neuen Schuljahr) in Teilzeit gehe wegen Betreuung minderjähriger Kinder (Antrag gestellt).


    Ich habe in diesem Forum und bei Lehrer NRW folgendes entnommen: "Sie müssen in der letzten Phase der Wiedereingliederung noch NICHT Ihre VOLLE individuelle Stundenzahl erreicht haben".


    Kann ich daraus ableiten, dass ich bei einer Unterrichtsverpflichtung von regulär 27 Wochenstunden bis zu den Sommerferien, also die oben genannten 13 Schulwochen, auch beispielsweise nur bis zu einer Stundenzahl von 18 oder 20 kommen kann? Folglich die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen ist, sofern Ärzte und SL eingebunden sind?


    Oder muss zum Ende der Wiedereingliederung immer die volle Stundenzahl unterrichtet werden?


    Ich frage konkret, da ich bekanntlich zum 01.08. von 27 auf 18 Unterrichtsstunden reduzieren möchte.


    Ich freue mich über euere Nachrichten.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

  • Mir fällt spontan niemand im Forum aus RLP ein, der sich damit gut auskennen könnte (oder bist du da zufällig firm Finnegans Wake ? ), deshalb würde ich dir empfehlen, dich direkt von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen zur Wiedereingliederung. Das ist in jedem Fall sinnvoll, weil die sich schlichtweg genau genug damit auskennen mit möglicherweise zu beachtenden Details.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo, auch wenn ich aus RLP komme, habe ich in der Problematik keinerlei Ahnung (wie CDL richtig vermutet), daher folge den Tipps, die sie gegeben hat! Von mir wären es nur Mutmaßungen.


    Ansonsten gibt es noch das Institut für Lehrkräfte-Gesundheit, von dem ich aber nur weiß, dass es dieses gibt. Schaust du da:

    https://www.unimedizin-mainz.d…liederungsmanagement.html


    Die kennen sich viel viel mehr aus beim Thema BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) als ich. Zumindest gibt's auf der Website diverse Infos und Rechtsgrundlagen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Hallo :)


    Ich bin in RLP und habe eine Wiedereingliederung hinter mir. Du kannst sie individuell mit deinem Arzt besprechen. Ich habe mir ein Attest ausstellen lassen, von wann bis wann ich mit wie vielen Stunden zurück in die Schule komme. Im Rahmen deiner Wiedereingliederung musst du nicht aufs volle Deputat kommen. Insofern müsste das bei dir passen :)


    Wichtig, mit der Hälfte deines Deputats musst du beginnen. Sprich, bei dir wären das 14 Stunden. Du könntest binnen der 13 Wochen ja 14, dann 17 und dann 22 Stunden zB arbeiten.


    Viele Grüße und einen guten Einstieg!

  • bist du sicher?

    Zumindest für BW habe ich eine derartige Vorgabe nicht finden können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Tatsächlich nicht… in Hessen ist es Pflicht, da habe ich die erste Wiedereingliederung gemacht und bin dann in RLP genauso vorgegangen.


    Kann natürlich sein, dass du auch mit weniger Stunden einsteigen kannst! Entschuldige :)

    In Hessen ist es keine Pflicht, woher nimmst du die Annahme? Rechtsgrundlage ist § 167 SGB, da steht nichts von Mindeststunden und auch in den Handreichungen findet sich dazu nichts.

  • Da ich die Besonderheiten in Deinem Bundesland nicht kenne, empfehle ich Dir, einfach mal beim Personalrat anzurufen und nachzufragen. Denn die Personalräte beraten ja auch bei BEM Verfahren und sind in der Regel kundig, wie die Dienststelle das handhabt.

    In NRW könnte die Wiedereingliederung in der letzten Stufe durchaus 18 Wochenstunden haben und erfolgreich schliessen. Nach den Ferien wärst Du dan mit vollem Deputat an Bord.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In Hessen ist es keine Pflicht, woher nimmst du die Annahme? Rechtsgrundlage ist § 167 SGB, da steht nichts von Mindeststunden und auch in den Handreichungen findet sich dazu nichts.

    Das ist keine Annahme von mir, sondern eine Anweisung des Schulamtes in Wiesbaden! Ich musste mit einem vollen Deputat mit mindestens 13 Stunden zurückkommen.

  • Das ist keine Annahme von mir, sondern eine Anweisung des Schulamtes in Wiesbaden! Ich musste mit einem vollen Deputat mit mindestens 13 Stunden zurückkommen.

    Wenn das für dich OK war, in Ordnung. Aber das Schulamt hat da gar nichts zu sagen. Das wird zwischen SL, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und dir ausgemacht.


    Die SSÄ machen gerne mal Unsinn bzw überschreiten ihren Handlungsspielraum

Werbung