Liebe KuK,
nach längerer Krankheit starte ich nach den Osterferien in die Wiedereingliederung.
Mir ist bewusst, dass ich sechs Monate für diese in Anspruch nehmen kann.
Gerne möchte ich diese aber bis zu den Sommerferien, 13 Schulwochen in RLP, abgeschlossen haben, da ich anschließend (zum neuen Schuljahr) in Teilzeit gehe wegen Betreuung minderjähriger Kinder (Antrag gestellt).
Ich habe in diesem Forum und bei Lehrer NRW folgendes entnommen: "Sie müssen in der letzten Phase der Wiedereingliederung noch NICHT Ihre VOLLE individuelle Stundenzahl erreicht haben".
Kann ich daraus ableiten, dass ich bei einer Unterrichtsverpflichtung von regulär 27 Wochenstunden bis zu den Sommerferien, also die oben genannten 13 Schulwochen, auch beispielsweise nur bis zu einer Stundenzahl von 18 oder 20 kommen kann? Folglich die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen ist, sofern Ärzte und SL eingebunden sind?
Oder muss zum Ende der Wiedereingliederung immer die volle Stundenzahl unterrichtet werden?
Ich frage konkret, da ich bekanntlich zum 01.08. von 27 auf 18 Unterrichtsstunden reduzieren möchte.
Ich freue mich über euere Nachrichten.
Herzlichen Dank für eure Hilfe.