Ist denn die Verbeamtung nach dem Referendariat sicher? Wenn nicht, würde ich überlegen, ob die Entscheidung bis nach dem Referendariat vertagt werden kann. Sonst gibst du eventuell deine gute Zusatzversicherung auf und musst dich später im Angestelltenverhältnis trotzdem wieder gesetzlich versichern.
Ich weiß aber nicht, ob das nach dem ersten abgelehnten Antrag über die Öffnungsklausel nach dem Referendariat dann noch möglich ist. Ich kenne die Fristen dabei nicht.