Hallo zusammen,
ich habe gerade in BaWü das Ref begonnen und überlege, ob ich mich privat über die Öffnungsklausel versichern soll oder die GKV in Verbindung mit pauschaler Beihilfe wähle.
Zu den Rahmenbedingungen:
- rheumatische Vorerkrankung vorhanden
- Sehr gute Zusatzversicherung vorhanden für 50€/ Monat ( wurde bei Geburt angeschlossen und beinhaltet wirklich fast alles, Zahnzusatz, Brille, Chefarzt, 1 Bettzimmer etc.)
Da ich mit meiner Zusatzversicherung immer sehr zufrieden war, wollte ich mich dort auch privat versichern lassen. Der Berater meinte ich müsse Zuschläge bezahlen, aber es wird durchgehen, da meine chronische Erkrankung inaktiv ist (Schreiben eines Professors liegt vor). Daraufhin habe ich einen Antrag bei der Versicherung ausgefüllt.
Jetzt habe ich überraschend erfahren, dass mein Antrag abgelehnt wurde, sie mich aber über die Öffnungskausel versichern können.
Heißt das dann jetzt, dass ich mich nur noch bei dieser Versicherung privat versichern kann, weil es der erste Antrag war? Oder muss es ein Antrag sein, der die Öffnungsklausel beinhaltet?
Die Leistungen der Öffnungsklausel sind schlechter als die des Antrags, den ich gestellt habe. Ich hätte nur noch Anrecht auf ein Zweibettzimmer, Wahlarzt wäre noch dabei aber nur bis zu den Höchstsätzen und nicht mehr unbegrenzt, Brille nur noch 150€, Heilpraktiker nur noch 1000€/Jahr, Zahnversicherung wäre die ersten 4 Jahre auf ca. 1000€/ Jahr begrenzt, danach unbegrenzt. Ambulante Kuren sind nicht mehr dabei. Der Rest wäre gleich.
Die PKV würde mich 110€ kosten, die GKV 170€(50%) plus 50€ Zusatzversicherung.
Was würdet ihr mir raten?
Liebe Grüße
Katzenfreund