Pflegezeit beantragen

  • Hallo,


    hat jemand von euch schon einmal Pflegezeit gemäß Paragraph 67 LBG beantragt und/oder kennt sich damit aus?


    https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=7606566,68


    Ich (Beamtin, NRW) möchte 2 Monate Pflegezeit beantragen, d.h. mich möglichst kurzfristig komplett ohne Bezüge freistellen lassen. Im Dezernat meiner Bezirksregierung gab mir die zuständige Dame die Auskunft, sie müsse sich erst schlau machen, sie kenne sich noch nicht damit aus, da sie neu sei. Ich muss also abwarten...Dabei eilt es aus gegebenem Anlass ja leider.


    Stelle ich einfach einen formlosen Antrag und lege eine Kopie des Bescheids über die Pflegestufe dazu? Ein Antragsformular finde ich nirgends auf der Seite der Bezirksregierung.


    Falls jemand mehr weiß, freue ich mich.

  • Hiernach hast du wohl die Möglichkeit, bis zu 6 Monaten Pflegezeit zu beantragen.


    Dort findest du u.a.:


    § 16 (Fn 15)

    Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und sonstige Freistellungen

    (1) In entsprechender Anwendung des § 2 Absatz 1 und 2, des § 3 Absatz 1 bis 6, § 4 und des § 7 Absatz 3 und 4 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung haben Beamtinnen und Beamte Anspruch

    1. dem Dienst bis zu zehn Arbeitstage fernzubleiben (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) oder

    2. vom Dienst teilweise oder vollständig freigestellt zu werden bis zur Dauer von maximal

    a) sechs Monaten (Pflegezeit, Betreuung pflegebedürftiger minderjähriger Angehöriger) oder

    b) drei Monaten (Begleitung letzte Lebensphase),

    soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.


    Hier solltest du weitere Hinweise und Antragsformulare finden.


    Hier geht's entsprechend zur BezReg Köln.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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