Bei Gefahr im Verzug, im Notfall und bei Straftaten darf das jeder. Da gibt es keinen Dienstweg. Dass man die Schulleitung informiert, versteht sich von selbst, damit diese adäquat reagieren kann.
BTW: Bei Straftaten, Sachbeschädigung und unbefugtem Betreten etcpp. üben die Lehrer in Vertretung der Schulleitung und des Schulträgers das Hausrecht aus. Ich hab' schon einige "Besucher", Ehemalige, Eltern und Schüler vom Schulgelände verwiesen.
Einmal hat mir ein Vater Schläge angedroht. Auf meinen Satz: "Das Schmerzensgeld wird mein Urlaubsgeld!" hat er sich getrollt.
😁😁😁Du bist genial, wenn das jetzt so schreiben darf 👍