A13 für alle - Was passiert mit A13-Posteninhabern?

  • Hallo,

    in Nds werden zum 1.8.2024 die Gehälter der Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte auf A13 angehoben.

    Was passiert mit denjenigen Sek-I-Lehrkräften, die wegen Ausübung einer herausgehobenen Tätigkeit bereits A13 erhalten?

    Zulage?! Hat jemand was gehört...?

  • In Ba-Wü kommen KuK seit einiger Zeit nach dem Referendariat und "neuem Sek I-Abschluss" mit A13 an die Werkrealschulen. Die "altgedienten" Kollegen und Kolleginnen verharren auf A12. Schulleitungen und Stellvertreter*innen sind in diesem Zusammenhang auf A13 + und A14 aufgestiegen.

    Zufriedenheit hat das in den Kollegien nicht erzeugt.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

    • Offizieller Beitrag

    A13+ für Konrektoren kann ich mir für die Grundschule für NRW für die Zukunft nicht vorstellen.

    Die Konrektoren wurden doch erst vor ein paar Jahren von dem "+" auf die nächste A-Stelle hochgeschoben.

  • Auf der Seite des niedersächsischen Kultusministeriums steht's noch recht vage im 'Informationsblatt zum Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 durch den Niedersächsischen Landtag und damit auch zur Umsetzung der Koalitionsvorhaben „A 13 für GHR-Lehrkräfte“ und „A 10 für Fachpraxislehrkräfte“ '

    Was passiert mit Beförderungs- und Funktionsstellen?


    Auch Lehrkräfte, die sich bereits jetzt aufgrund der Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten in einem Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 befinden, werden in angemessener Weise berücksichtigt.

    Zur Einhaltung des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes ist ebenfalls vorgesehen, dass bestimmte Funktionsstellen besoldungsrechtlich angepasst werden.

    Stand: 18.12.2023

  • A13+ für Konrektoren kann ich mir für die Grundschule für NRW für die Zukunft nicht vorstellen.

    Die Konrektoren wurden doch erst vor ein paar Jahren von dem "+" auf die nächste A-Stelle hochgeschoben.

    das verstehe ich nicht. aktuell bekommen die Konrektoren doch a13+ und die Rektoren a14 in nrw. ich hab noch nichts davon gehört, dass das geändert werden soll.

  • das verstehe ich nicht. aktuell bekommen die Konrektoren doch a13+ und die Rektoren a14 in nrw. ich hab noch nichts davon gehört, dass das geändert werden soll.

    Hier ist es abhängig von den Schülerzahlen. Bei ca 80 Schülern hat man A12 + Zulage (80 €), zumindest war das vor 5 Jahren so

    • Offizieller Beitrag

    das verstehe ich nicht. aktuell bekommen die Konrektoren doch a13+ und die Rektoren a14 in nrw. ich hab noch nichts davon gehört, dass das geändert werden soll.

    Auch mit Zulage? Okay, das wusste ich nicht.

    Dann wurden die Konrektoren 2018 von A12+ auf A13+ hochgestuft. Sie sind also eine Stufe + drüber.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser "Vorsprung" wieder eingedampft wird.


    Und Schulleiter wurden 2017 von A13 auf A14 hochgestuft. Auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Vorsprung jetzt eingedampft wird.

    (Mir wäre es egal, aber ich denke, es gibt genug Konrektoren / Schulleiter, die das nicht nachvollziehen können.)

  • Na warten wir es mal ab. Noch sind wir ja auch noch nicht übergeleitet auf A13.

    Mein Mann ist tatsächlich direkt mit A13- Zulage „damals“ als Konrektor gestartet.

    Wenn du zum Rektor wirst … musst du dann 2 Jahre warten bis deine Besoldung erhöht wird? Ich meine wegen der neuen Probezeit.

    • Offizieller Beitrag

    Na warten wir es mal ab

    Ja. Mal schauen, was kommt.



    Wenn du zum Rektor wirst … musst du dann 2 Jahre warten bis deine Besoldung erhöht wird? Ich meine wegen der neuen Probezeit

    Wie es aktuell ist, kann ich dir nicht sagen.

    Als ich vor 10 Jahren Schulleiter wurde, musste ich nicht warten. (Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt der Fall ist. )

  • Als ich vor 10 Jahren Schulleiter wurde, musste ich nicht warten. (Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt der Fall ist. )

    Du kannst - und willst dir gar nicht vorstellen, was in der Schulverwaltung alles möglich ist.
    Eine befreundete Kollegin wurde nun zur Schulrätin befördert. Wobei das nicht ganz korrekt ist.
    Aufgaben, Arbeitspensum, 41-Stunden-Woche im Amt mit Verlust der Ferienzeiten hat sie sofort erhalten.
    Titel und Gehaltsstufe bekommt sie nach der Bewährung in 2 Jahren. Sie ist darauf eingegangen - weil sie seit vielen Jahren bereits in diesem Bereich ans Amt abgeordnet war und das gerne tut. Es ist totztdem unvorstellbar.

    Vor einigen Jahren hatte sich ein Kollege auf die Konrektorenstelle einer Grund- und Werkrealschule beworben, die näher an seinem Wohnort lag.
    Er war ein paar Jahre zuvor bereits über das spezielle Programm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 aufgestiegen.
    Die Konrektorenstelle war mit A12+ besoldet. Mit Übernahme der Position wäre er im Gehalt abgestuft worden - weil die Stelle eben so besoldet ist, wie sie ist. :autsch:
    Er hat sich mit dem Schulamt geeinigt, dass er die Stelle ohne offizielle Ernennung kommissarisch übernimmt - und seine Gehaltsstufe behält.
    Zwischenzeitlich ist er dort Schulleiter und erhält die ihm zustehenden A14. Ente gut, alles gut ;)
    Trotzdem sind es Lehrstücke aus Amtsurdistan.

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  • Ferienzeiten hat sie nicht verloren, sondern sie hat Mehrarbeit in der Schulzeit und Arbeit außerhalb der Bürozeit gegen feste Zeiten und geringere Flexibilität bei der Arbeitszeitverteilung getauscht.


    Das mit dem Konrektor ist wahrlich skurril.


    Die Bewährung ist ein Teil des Paketes bei der Übernahme von Funktionsstellen. Etwas, was in Bezug auf das Geld sehr ärgerlich ist, aber eben bekanntes Prinzip. Dass jemand sich in einer Funktionsstelle bewährt, bevor er/sie sie endgültig übertragen bekommt, ist nachvollziehbar. Dass dann eben in der Zeit keine Zulage gezahlt wird, die bis zur Beförderung die zusätzlichen Aufgaben adäquat besoldet, ist ärgerlich.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Dass das auch anders ginge, zeigt sich an einigen Schulen hier, die Funktionsämter zunächst nur auf Zeit vergeben. Die Inhaber erhalten dann tatsächlich einen entsprechenden Zuschlag, sind aber de jure noch im niedrigeren Statusamt. Erst mit erneuter erfolgreicher Bewerbung wird dann auch wirklich das entsprechende Statusamt verliehen.

  • Ist ja eh noch nichts in trockenen Tüchern.. ich wollte nur schon mal vorhören wie das so ist, falls es dazu kommen würde ;-).

  • Ich habe gerade mit einem befreundeten Lehrer gesprochen und er hat etwas von einem kleinen und einem großen Z gehört

    Es bleibt spannend 😅

    Spannend? Das große und kleine Z lernen die Kinder doch schon in der ersten Klasse!


    scnr

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