Umzug für das Ref - finanzielle Unterstützung v. Jobcenter o.Ä.?

  • Da gibt es dann aber die außerordentlichen Sonderkündigungsrechte wie z. B. Entfernung zum neuen Wohn-/Dienstort.

    Darum ja prüfen lassen.

    Sowas habe ich ja noch nie gehört. Da kann man sich mit "normalem Job" ja einfach neu bewerben und schon ist der Vertrag hinfällig?

  • Irgendwie fällt es mir schwer da zu schreiben, aber:

    Zur Not lehnst du den Refplatz ab. Das ist heute gar nicht so ungewöhnlich.


    Dann brauchst du natürlich einen Plan, wie du überbrückst.

  • Ja, wahrscheinlich würde ich das Ref. sonst ggf. verschieben, sofern die Wohnung nicht gekündigt werden kann und ich keinen näheren Seminarstandort bekomme.
    Das Überbrücken wäre wahrscheinlich kein Problem, da ich momentan schon an einer Schule arbeite, die mich eigentlich auch gerne anfordern würde.

  • Das Überbrücken wäre wahrscheinlich kein Problem, da ich momentan schon an einer Schule arbeite, die mich eigentlich auch gerne anfordern würde.

    Dann kümmere dich doch einfach darum, dass genau das auch klappt. Die Schulleitung hilft dir sicher dabei, wenn sie dich eh anfordern möchte.

  • Grüßt euch!

    Ich habe mittlerweile geheiratet, da dies laut Aussage des ZfSL die einzige Möglichkeikt ist, einen Antrag auf Wechsel des ZfSL mit Sozialpunkten zu begründen.
    Nun wurde mir von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass mein Antrag auf Wechsel des ZfSL obsolet sei.

    Begründung:
    Ende Januar wurde ich vom ZfSL, an dem ich den Vorbereitungsdienst nicht antreten möchte, gefragt, ob ich weiterhin Interesse am Vorbereitungsdienst habe.
    Daraufhin habe ich folgendes geantwortet.

    "Ich stehe momentan mit der Bezirksregierung in XX in Kontakt, ob noch ein Wechsel des ZfSLs möglich ist.
    Sollte dies nicht der Fall sein, so werde ich meinen Vorbereitungsdienst nicht antreten(...)."

    Ich habe den Rückzug der Bewerbung also mit einer Ablehnung des Wechsels begründet.

    War dies falsch?

  • Nach meinem Verständnis hast mit deiner Formulierung nichts begründet, sondern einen möglichen Rückzug von einer Ablehnung des Wechsels abhängig gemacht. Falls ein Wechsel möglich ist, würdest du deinen Platz bis dahin behalten und dann wechseln. Dadurch, dass die Sachbearbeiterin das aber (wie ich finde: entgegen deiner erkennbaren Absicht) als Rückzug gewertet hat - du wirst deinen Vorbereitungsdienst bei ihr auf keinen Fall antreten -, ist nach ihrer Logik auch kein Wechsel möglich, dessen Möglichkeit Bedingung für dein Verbleiben war. Also Rückzug.


    Mich erinnert das im ersten Momenet an den Krokodilschluss. Vielleicht auch nur ein Zirkelschluss.

  • Ist aber nicht die Frage, ob die Sachbearbeiterin sich überhaupt auf Wenn-dann-Überlegungen stützen darf? Und ob sie eine Frist bis zu einer eindeutigen Willensbekundung gesetzt hat? Ist die Willensbekundung nicht eindeutig, wird die Antwort vielleicht wie eine nicht gegebene bewertet. Hängt von der konkreten Aufforderung im Schreiben des ZfSL ab.

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