Fehlzeiten der SuS

  • Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.


    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

    Nein, ich habe das Gefühl, dass ihr euch an eurer Schule Sachen bietet lasst, die nicht nachvollziehbar sind.

  • Und daraus liest du deine (erfundene) 25%-Regelung?

    S.o. Die Regelung ist nicht von mir erfunden, sondern wird mir von meiner Schulleitung so vorgegeben. Nachzulesen in unserer Oberstufenbroschüre mit den ganzen Schulregeln etc.

  • S.o. Die Regelung ist nicht von mir erfunden, sondern wird mir von meiner Schulleitung so vorgegeben. Nachzulesen in unserer Oberstufenbroschüre mit den ganzen Schulregeln etc.

    Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

  • Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Und du meinst, ich kann mich einfach den Weisungen meiner Schulleitung widersetzen? Wenn ich das gar nicht möchte?


    Ich habe aktuelle vor den Zeugnissen jetzt gerade mal 3 Feststellungsprüfungen. Die mache ich mit meiner Kollegin zusammen Dienstag in der 1. Stunde. Da haben wir beide eh Anwesenheitspflicht. Ist jetzt also ein überschaubarer Aufwand. Vorbereitungszeit für mich = 0


    Macht den Schülern aber möglicherweise recht viel Aufwand.

  • Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Das hat meine Schule auch nicht erfunden, sondern das Schulgesetz einfach für uns konkretisiert, sprich umgesetzt. Wie man das im Einzelfall konkret umsetzt, ist ja gottseidank offen und kann jede Schule selbst entscheiden. Das ist gottseidank noch nicht genau festgeschrieben. Aber rechtskonform handeln wir allemal. Theoretisch könnten wir das ja für jede Stunde so machen nach dem §. Macht aber natürlich keinen Sinn.


    Für unsere Schule und unsere Schule ist das ein sehr gangbarer Weg und ich kenne auch andere Schulen, die das so handhaben.


    Wenn dir meine Beiträge, wo ich von meiner Lebenswirklichkeit und von FAKTEN berichte, nicht passen, ignoriere mich doch einfach.


    Finde deine Art zu diskutieren sehr unangenehm.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine starre Quotenregelung - das weiß ich aus meiner Zeit an der Quelle.

    Für bestimmte Mengen an Fehlzeiten gibt es Handlungsoptionen, die aber wiederum auch den individuellen Einzelfall berücksichtigen müssen. Die Bezirksregierungen würden im Widerspruchs- oder gar Klagefall auch schnell einknicken müssen, wenn sie denn solche Quoten vorgäben.

    Das Instrument der Feststellungsprüfung ist ein mächtiges Schwert, wenn man es denn erst einmal angewendet hat. Das ist eine zeitliche und nervliche Investition, die sich an Schulen, an denen exorbitant hohe Fehlzeiten auftreten, auszahlen wird.

  • Und du meinst, ich kann mich einfach den Weisungen meiner Schulleitung widersetzen? Wenn ich das gar nicht möchte?


    Ich habe aktuelle vor den Zeugnissen jetzt gerade mal 3 Feststellungsprüfungen. Die mache ich mit meiner Kollegin zusammen Dienstag in der 1. Stunde. Da haben wir beide eh Anwesenheitspflicht. Ist jetzt also ein überschaubarer Aufwand. Vorbereitungszeit für mich = 0


    Macht den Schülern aber möglicherweise recht viel Aufwand.

    Ihr schafft 3 Prüfungen in einer Stunde? Wie lang sind die denn?


    Mein "Problem" ist momentan, dass ich es absolut nicht angemessen finde, die (mit Attest, ebenso wie die Nachschreibtermine) versäumte 180-Minuten-Klausur durch 15 Minuten Feststellungsprüfung zu "ersetzen". Ziehe ich es aber größer auf, ist das doch schon ein ziemlicher Mehraufwand. Mache ich es nicht und spricht sich das rum, lassen noch mehr Leute demnächst die Klausur sausen.

  • Hier noch mal der Ausschnitt aus der APO GOst: § 13


    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

  • Ihr schafft 3 Prüfungen in einer Stunde? Wie lang sind die denn?


    Mein "Problem" ist momentan, dass ich es absolut nicht angemessen finde, die (mit Attest, ebenso wie die Nachschreibtermine) versäumte 180-Minuten-Klausur durch 15 Minuten Feststellungsprüfung zu "ersetzen". Ziehe ich es aber größer auf, ist das doch schon ein ziemlicher Mehraufwand. Mache ich es nicht und spricht sich das rum, lassen noch mehr Leute demnächst die Klausur sausen.

    Das ist ja nicht der Ersatz für eine Klausur, sondern für fehlende SoMi Noten.


    Ja, wir schaffen das in 10 Minuten. Danach weiß ich ziemlich sicher, ob der Schüler den Stoff der verpassten Stunden beherrscht oder nicht. Und die sprachliche Leistung kann ich auch beurteilen.


    Das ist ja keine offizielle Prüfung wie im Abitur oder so eine, die eine Klausur ersetzt.

  • Das ist ja nicht der Ersatz für eine Klausur, sondern für fehlende SoMi Noten.


    Ja, wir schaffen das in 10 Minuten. Danach weiß ich ziemlich sicher, ob der Schüler den Stoff der verpassten Stunden beherrscht oder nicht. Und die sprachliche Leistung kann ich auch beurteilen.


    Das ist ja keine offizielle Prüfung wie im Abitur oder so eine, die eine Klausur ersetzt.

    Ah okay. Wenn man alle relevanten schriftlichen Noten beisammen hat, ist es natürlich einfacher 😊

  • Hier noch mal der Kommentar zur APO GOst:


    APO-GOSt-Kommentar, S. 95: „Diese Feststellungsprüfung ist nicht vom Einverständnis der Schülerin oder des Schülers abhängig. Nimmt er oder sie nicht daran teil, liegt eine Leistungsverweigerung vor. Die Feststellungsprüfung ist insbesondere dann angezeigt, wenn wegen häufiger oder längerer Versäumnisse keine ausreichende Beurteilungsgrundlage für den Schüler oder die Schülerin im Bereich der Sonstigen Mitarbeit vorliegt. Bei erkrankten Schülerinnen und Schülern kann die Prüfung auch zu Beginn des folgenden Schulhalbjahres durchgeführt werden. Die Kursabschlussnote wird in solchen Fällen aus den im Unterricht bewerteten Einzelleistungen und dem Prüfungsergebnis gebildet. Im Unterschied zur Nachprüfung werden Leistungsfeststellungsprüfungen allein vom Fachlehrer durchgeführt. Es bestehen aber keine Bedenken, wenn er sich der Hilfe eines/einer anderen fachlich kompetenten Lehrers oder Lehrerin, z.B. zur Führung eines Protokolls, bedient. Die Feststellungsprüfung kann aber nur eine zu schmale Beurteilungsbasis ergänzen und nicht eine fehlende ersetzen.“

  • Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Verwaltungsgerichte haben mittlerweile festgestellt, dass eine Feststellungsprüfung nur eine zu dünne, aber dennoch vorliegende Leistungsgrundlage ergänzen, diese aber nicht ersetzen kann. Das war ein Urteil im Falle eines Schülers oder einer Schülerin, der/die ein ganzes durch Krankheit verpasstes Halbjahr durch eben diese Prüfungen ersetzen wollte, wenn ich mich richtig erinnere.

    Das wäre nämlich dann die Kontraindikation, bzw. die Gefahr des Missbrauchs solcher Prüfungen, wenn sie nur 10 bis 15 Minuten dauern.

    Dann würde ich im Zweifelsfall mich darauf zurückziehen, dass gar keine Bewertungsgrundlage vorhanden ist - dann ist der/die SchülerIn nicht bewertbar und muss - im Falle eines Hauptfachs - in jedem Fall in die Wiederholung - oder ist eben raus.

  • Also, wie es der Zufall will haben ich eben noch mit einer Freundin geschnackt, die zugleich auch Kollegin ist und im Zeugnisteam ist. Ergebnis:


    An unserer Schule gilt, dass die SuS ab 8 Stunden Anwesenheit bewertbar sind und die SL der Meinung ist, dass eine prozentuale Fehlquoten keine Grundlage für eine Feststellungsprüfung sei, da sein den Prüfungsordnungen dafür keinen Passus gibt und der von Bolzbold zitierte Passus eben diese Prüfungsordnung als Grundlage betrachtet.


    Mit anderen Worten: Wird nix. Juhuuu....

  • Also, wie es der Zufall will haben ich eben noch mit einer Freundin geschnackt, die zugleich auch Kollegin ist und im Zeugnisteam ist. Ergebnis:


    An unserer Schule gilt, dass die SuS ab 8 Stunden Anwesenheit bewertbar sind und die SL der Meinung ist, dass eine prozentuale Fehlquoten keine Grundlage für eine Feststellungsprüfung sei, da sein den Prüfungsordnungen dafür keinen Passus gibt und der von Bolzbold zitierte Passus eben diese Prüfungsordnung als Grundlage betrachtet.


    Mit anderen Worten: Wird nix. Juhuuu....

    Kenne das Problem. Im Blockunterricht heißt es bei uns, wenn du die SuS eine Doppelstunde gesehen hast, kannst du ja ne Note dafür machen. Finde ich unfair gegenüber den anderen SuS, wenn es dann gerade ne Stunde am Anfang ist und du auch als Lehrkraft gar nicht mehr nachhaken kannst, ob da mal was nachgearbeitet wurde. Aber wohl nicht zu ändern.

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