Fehlzeiten der SuS

  • Wenn das so ist, kannst du die betreffenden SuS nicht einfach in der darauffolgenden Woche abfragen? Es ist ja genug Zeit, die verpassten Inhalte nachzuholen.


    (Natürlich wäre das wieder zusätzliche Arbeit, was ja vermieden werden soll.)

    Aber doch harmlos im Vergleich zu schriftlichen Verfahren. Eine Wiederholungs- oder Übungseinheit zu Beginn der Stunde, ist doch ein passabler Anknüpfungspunkt, bevor's weiter geht, und ist nicht so aufwändig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

    So einen Passus habe ich noch nicht gelesen. Ich meine, zu den Feststellungsprüfungen ist überhaupt nichts geregelt.


    Gut wäre es, wenn die Leistungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt sind. D. h. zusammen mit de Klausurterminen benennt man das Verfahren für Nachschreiberinnen (bei mir „sobald ich Sie das nächste mal treffe, schreiben Sie nach“) und eben auch der Hinweis, dass bei fehlenden Teilleistungen eine schriftliche oder mündliche Feststellngsprüfung (auch spontan) angesetzt werden kann. Da hören die lieben Kleinen dann gerne weg. Wenn's soweit ist, gibt es dann ganz unterschiedliche Reaktionen.


    hth

    Danke. In der APO-GOSt ist es geregelt, daher die Mutmaßung, dass es einen ähnlichen Passus in der APO-BK (ggf. auch nur Anlage D) geben könnte.

  • Hallo Schokozwerg!

    Das ist ärgerlich, was Du schreibst - und ich denke, dass es vielen Kolleg*innen und Kollegen bekannt vorkommen wird,

    dass die horrenden Fehlzeiten von Oberstufenschüler*innen zunehmen - so auch hier am Gymnasium in BaWü.


    Es gibt 2 Szenarien


    1) Das unprofessionelle Szenarium

    Jeder Kollege, jede Kollegin versucht, das irgendwie für sich selbst hinzubekommen, kennt die Gesetzeslage nicht unbedingt,

    drückt im Zweifel Augen zu und lässt die Schüler*innen irgendwie durchrutschen. Auf Grund von eigener fehlender Zeit kommt

    es dann auch nicht zu mündlichen Nachprüfungen, zur Durchsicht/Kontrolle der Schülerordner (haben sie das Versäumte nachnotiert?)

    und insgesamt ergibt sich eine Überforderungssituation. Manchen Kollegen/Kolleginnen ist es egal, manche ärgern sich, jeder macht es

    mit sich aus. Die Tutoren/Klassenlehrer*innen unternehmen nichts bzw. nur wenig (im schlimmsten Fall).


    2) Das professionelle Szenarium

    Das Team des Kurses/der Klasse stellt diese Fehlzeiten fest und dokumentiert diese. Die Schulleitung wird informiert.

    Es wird eine Klassen-/Kurskonferenz unter dem Sitz der Schulleitung einberufen und die Fälle werden besprochen. An der Konferenz

    nehmen alle KuK teil - im Konferenzzeitraum bzw. im Notfall sogar an einem späten Nachmittag. Dabei kommen alle zur Konfi.


    Die Schulleitung nimmt die juristische Bewertung der Situation vor, dabei erkundigt sie sich gegebenenfalls an höherer Stelle.


    Alle KuK kommen zu einem gemeinsamen Beschluss und handeln gleich.


    Hier am Gymi in BaWü war es in diesem Herbst auch so, dass in einem Kurs genau die Situation auftrat, von der Du schreibst.

    Daraufhin hat sich der Schulleiter Klarheit zur Situation verschafft, in der Konferenz wurde jeder einzelne Fehlzeitenfall besprochen

    und die Schüler*innen, die auffällig oft fehlen, haben nach diesen "Einzelfallprüfungen" nun eine Attestpflicht. Eine generelle Attestpflicht,

    die automatisch ausgesprochen wird, ist nicht möglich, wohl aber das Votum der Klassenkonferenz über die Attestpflicht im Einzelfall.


    Hier haben die 5 Schüler*innen, die horrende Fehlzeiten hatten (teilweise Ü18) die Attestpflicht nun auferlegt bekommen (in BaWü

    gibt es noch einen Zwischenschritt: die Ankündigung der Attestpflicht, stellt sich dann keine Besserung ein, dann erfolgt diese). Die Konferenz

    hat in jedem der Fälle dafür votiert.


    Sprich: nun haben die Schüler*innen jedes Ml, wenn sie absent sind, die Pflicht, ein ärztliches Attest vorzulegen. Dies ist auch vom Regierungspräsidium

    als legitim anerkannt worden (wurde vorher geklärt, s. o.). Seitdem hat sich das Absenzproblem bei den entsprechenden SuS geklärt.


    Die SuS handeln so, weil sie sehen, dass sie damit durchkommen - wenn man das dann unterbindet, hört es auch auf. Wirklich kranke SuS werden

    selbstverständlich auch anders behandelt (und haben ohnehin Atteste/IKrankschreibungen).


    Außerdem ist es so, dass an unserer binationalen Schule bei einem bestimmten Fehlzeitenanteil die Klassenkonferenz beschließen kann, dass der Schüler/die Schülerin nicht in die nächste Stufe gehen kann - auch dies wurde mitgeteilt, auch dies wirkt.



    Während der Pandemie haben wir in Präsenz unterrichtet und parallel dazu versucht, den Unterricht - so es denn möglich ist - auf Moodle digital abzubilden.

    Ich kann Dir nur raten: höre damit auf. Der Unterricht/das Material findet in der Schule statt - dort dann mit den entsprechenden analogen/digitalen Tools. Im Klassenbuch vermerkst Du das Thema.

    Ansonsten haben die SuS die Pflicht, versäumtes Material nachzuarbeiten - Du musst es ihnen nicht auf dem digitalen Silbertablett servieren (an Privatschulen herrscht ggf. ein anderer Wind, an der öffentlichen Schule wohl kaum). Die Schulleitung hier unterstützt dies auch ausdrücklich.


    Fazit: Man kommt damit nicht alleine klar, man muss hier als Team agieren. Und dann stellt sich im Zweifelsfall heraus, ob das funktioniert. Jede/r kennt die Situationen, in denen man auf Klassenkonferenzen schwierigste Fälle bespricht und dann Kollegen, anstatt im Sinne das Ganzen zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, dann sagen: "Also bei mir ist das nicht so, deswegen votiere ich anders." Das sind dann Momente, die schwierig sind.


    Also: Cool bleiben und die Sache an die Schulleitung und die Konferenz abgeben (die von der SL einberufen wird).


    Gruß,

  • Ich kann Dir nur raten: höre damit auf. Der Unterricht/das Material findet in der Schule statt - dort dann mit den entsprechenden analogen/digitalen Tools. Im Klassenbuch vermerkst Du das Thema.

    Ansonsten haben die SuS die Pflicht, versäumtes Material nachzuarbeiten - Du musst es ihnen nicht auf dem digitalen Silbertablett servieren (an Privatschulen herrscht ggf. ein anderer Wind, an der öffentlichen Schule wohl kaum). Die Schulleitung hier unterstützt dies auch ausdrücklich.

    Jupp. Dafür. ich habe eine zeitlang Material hochgeladen. Im Wesentlichen, damit die jungen Menschen ein Archiv haben. Da wir unsere Lernplattform abschalten und mir Logineo zu blöd ist, werde ich das nicht mehr tun.


    Diejenigen mit den hohen Fehlzeiten haben diese Archiv häufig wenig genutzt. Wenn man die darauf hingewiesen hat, wenn sie itrgendwann feststellten, dass sie ein (oder mehrere) Arbeitsblatt nach wieviel Wochen immer noch nicht haben, erklärten sie, dass sie ihr Passwort vergessen haben, der Drucker kaputt ist oder sonst etwas.


    Ich habe auch schon E-Mails von erkrankten bekommen, die kein aktuelles Arbeitsblatt im Archiv gefunden haben und mich gebeten haben, es doch bitte nachzureichen. Also, ja, im Prinzip geht so etwas.


    Nee, die fehlenden müssen sich kümmern. Wenn sie von den Klassenkameradinnen nachweißlich keine Kopie bekommen können, helfe ich aus. Sonst pfft.


    Wirklich kranke SuS werden

    selbstverständlich auch anders behandelt

    Ja, nee. Man kann ja nicht sicher feststellen, wer wirklich krank ist und wer nicht. Könnten wir trennscharf und rechtssicher nachweisen, dass jemand nicht krank ist, könnten wir ganz anders auftrumpfen.


    Hinzu kommt, dass man so mache (meist züchische) Erkrankungen nur schwer von 'Rumschlumpferei unterscheiden kann.


    Ich stimme dir aber insofern zu, dass mein Entgegenkommen sher davon abhängt, wie die Fehlenden dann auf mich zukommen und ob sie versuchen, das Versäumte aufzuholen. Die Vollkasko-Bedienmentalität holt mich allerdings nicht so sehr ab.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich meinte damit die SuS, die über die Ärztin/den Arzt und die Eltern für längere Zeit krankgemeldet werden

    und dies per Bescheinigung nachweisen (die ab einer gewissen Fehlzeit eingereicht werden muss).

    Welcher Art die Krankheit ist, ist egal.


    Melden sich hingegen SuS wiederholt und oft vom Unterricht ab und fehlen immer wieder mal, dann prüft die

    Konfi die Sachlage und verhängt das Attest. Und die Beurteilung, ob wer krank ist, die trifft eh nur die Ärztin/der Arzt.

    Wir machen nur die Formalie.

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Fehlquoten müsste ich, wenn ich das wirklich überprüfen wollen würde, zum Halbjahreszeugnis 21 Feststellungsprüfungen (drei Kurse) abhalten. Das schaffe ich zeitlich einfach nicht auch noch neben den normalen Korrekturen etc.

    Ich verstehe das, aber ernsthaft: dann kann man sich nicht mehr beschweren. Auch das hatte Bolzbold schon geschrieben: Schüler*innen gehen soweit, wie man sie lässt.
    Erkläre zum Halbjahresbeginn die neue geltende Regel und zackbumm sofort eingreifen, wenn es abdriftet. Dann hast du schon den Abschreckungseffekt, weil sich schnell rumspricht, dass du es ernst meinst. Und kein Schüler will eine solche Prüfung haben.

  • Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Na ja, bei mehr als 25 % entschuldigter Fehlstunden müssen wir eine Feststellungsprüfung machen. Die wird ja schon benotet. Also ja, indirekt fließt das in die Notengebung ein.

  • Ich verstehe das, aber ernsthaft: dann kann man sich nicht mehr beschweren. Auch das hatte Bolzbold schon geschrieben: Schüler*innen gehen soweit, wie man sie lässt.
    Erkläre zum Halbjahresbeginn die neue geltende Regel und zackbumm sofort eingreifen, wenn es abdriftet. Dann hast du schon den Abschreckungseffekt, weil sich schnell rumspricht, dass du es ernst meinst. Und kein Schüler will eine solche Prüfung haben.

    Ja, ich weiß, dass ich dann sozusagen selbst Schuld daran bin. Ich würde es auch anders sehen, wenn ich 1. die UNterstützung der SL hätte und 2. vielleicht sich ein Team aus Kollegen finden würde. Bislang ist das aber nicht der Fall, von daher bin da auf weiter Flur alleine unterwegs. :( Ich werde morgen allerdings nochmals nachhaken, da ich das mittlerweile echt lächerlich finde.

  • Na ja, bei mehr als 25 % entschuldigter Fehlstunden müssen wir eine Feststellungsprüfung machen. Die wird ja schon benotet. Also ja, indirekt fließt das in die Notengebung ein.

    Dann gäbe es am WBK aber in jeder Klasse 90% Feststellungsprüfungen.

  • Hi Ingeborg,


    das hört sich ziemlich vernünftig an. Tatsächlich ist es so, dass unsere SL da sehr weich-ei-ig unterwegs ist, Atteste dürfen ewig später nachgereicht werden usw. Es ist auch wurscht, wenn das Attest jedes Mal von nem anderen Arzt etc. ist. Ich werde das aber definitiv nochmal ansprechen,w eil ich der Meinung bin, dass wir uns total vorführen lassen. Die zusätzlichen Konferenzen sind zwar ätzend, aber wenigstens hätten wir dann Klarheit.


    Moodlekurse sind bei uns für jeden Lehrer Pflicht. Seit vorletztem SJ ist es eine Anordnung der SL, dass alle LuL das Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung stellen müssen, von daher kann ich mich da nicht drücken.

  • Bislang ist das aber nicht der Fall, von daher bin da auf weiter Flur alleine unterwegs.

    Geh' mal davon aus, dass die meisten den gleichen Prozess duchgemacht haben und irgendwann frustriert waren. Du kannst versuchen, dir Mitstreiterinnen zu suchen, die mit dir gegen den Strom schwimmen. Oder du nimmst die Abkürzung und verzichtest auf begründete Noten.

  • Gibt es dazu denn eine tatsächliche Regelung?

    § 48 SchulG


    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

  • Seit vorletztem SJ ist es eine Anordnung der SL, dass alle LuL das Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung stellen müssen, von daher kann ich mich da nicht drücken.

    Dann fährt man besser, wenn es wenig Material gibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nicht jeden. Aber deine naiven, ja.

    Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.


    Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.


    Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.


    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

  • Bei uns sind die geschilderten Verhältnisse in einigen Kursen ähnlich. Wir haben Dienstag Notenschluss und natürlich waren auch beim Nachschreibtermin am Freitag nicht alle anwesend und mir fehlen immer noch 2 Klausuren.


    Meine Notengebung fußt mittlerweile auf der Frage, ob und inwiefern ich mir in den ggf. wenigen Stunden Anwesenheit ein Bild zur Versetzungsgähigkeit machen kann oder halt nicht. Es gibt Leute, die extrem selten auftauchen, aber es irgendwie hinkriegen, dann konstruktiv und gewinnbringend mitzuarbeiten. Denen kann ich auch bescheinigen, dass sie ausreichende Kompetenzen mitbringen, um im nächsten Semester klarzukommen. Bei anderen sieht das anders aus, da braucht es dann eben eine Feststellungsprüfung. Was mich nervt, sind die Kandidaten, die sich von vornherein auf die Feststellungsprüfung einstellen und meinen, das sei unterm Strich weniger Aufwand, als zum Unterricht zu kommen und/oder die volle Anzahl Klausuren mitzuschreiben.

  • Geh' mal davon aus, dass die meisten den gleichen Prozess duchgemacht haben und irgendwann frustriert waren. Du kannst versuchen, dir Mitstreiterinnen zu suchen, die mit dir gegen den Strom schwimmen. Oder du nimmst die Abkürzung und verzichtest auf begründete Noten.

    Ich nehme es fürs kommende Halbjahr nochmal in Angriff und versuche mal, die Mitstreiter in der FOS OBerstufe für das Vorhaben zu gewinnen. Ich befürchte nur leider, dass die meisten von uns echt schon genug am Rotieren sind. Ich habe mit 75% drei Klassenleitungen und muss ehrlich sagen, dass ich akut nicht wüsste, wie ich noch schnell 21 Feststellungsprüfungen abarbeiten sollte.

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