Dienstbesprechungen

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen, ob sich Jemand von euch mit den rechtlichen Vorgaben für eine Dienstbesprechung auskennt? Bundesland ist BaWü.


    "Meine" Abteilungsleiterin hat für jeden der drei kommenden Konferenztage eine DB angesetzt zu diversen Themen, z.B. Vorstellung der neuen Prüfungsregularien, Aussprache zur Situation in einer schwierigen Klasse, die eigentlich Gegenstand einer Konferenz sein sollten. Ich dachte immer Dienstbesprechungen dürfen nur von der Schulleitung und nur in dringenden Fällen zur Besprechung eines vordefinierten Themas einberufen werden?


    Könnt ihr mir helfen? Wer darf DBs anberaumen und wenn ja zu welchen Themen?


    Liebe Grüße und danke,

    Mrs Pace

  • Mir ist nicht bekannt, dass solche Besprechungen irgendwo geregelt sind. Daher kann jeder eine einberufen und es kann um alles gehen.

  • Bei uns durfte jeder jederzeit Dienstbesprechungen zu jedem Pupsthema einberufen. Gerade dieses schwammige "schwierige Situation in der Klasse" war ein bei einigen Superpädagogen beliebter Dauerbrenner.

  • Vielleicht hilft dies Informationsschreiben des BPR Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen zur Seite 12 ff. (Abgrenzung von GLK und Dienstbesprechung) weiter.


    (Bei "uns" (RLP) steht in der Konferenzordnung: "Dienstbesprechungen bleiben von dieser Ordnung unberührt. Beschlüsse zu wichtigen Fragen der Unterrichts- und

    Erziehungsarbeit der Schule können nur in Konferenzen gefasst werden." und in der Dienstordnung "Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften der Schule durch. Es dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die den Konferenzen vorbehalten sind.". Das "scheint" mir in BW ähnlich zu sein. (Dazu müsste geklärt werden, inwiefern der Begriff "GLK" aus dem oben verlinkten schreiben auch auf die in der Konferenzordnung (BW) genannten Teilkonferenzen übertragbar ist.)


    s3g4: Weil es DIR nicht bekannt ist, kann jede/r eine DB einberufen? Meinst du dies wirklich so, wie du es geschrieben hast?

    Das ist weder hilfreich noch ist es richtig.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist es § 23 Abs. 5 der ADO. Gleichwohl kann man diesen Passus wie von Maylin85 dargestellt durchaus "missbrauchen".

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das hier ist genauso wenig hilfreich und sagt nix anderes als ich auch schon gesagt habe. Vielen Dank für die Untermauerung.


    Eine Dienstbesprechung ist genau dies, eine Besprechung und hat keine Beschlussfähigkeit.

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