Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob sich Jemand von euch mit den rechtlichen Vorgaben für eine Dienstbesprechung auskennt? Bundesland ist BaWü.
"Meine" Abteilungsleiterin hat für jeden der drei kommenden Konferenztage eine DB angesetzt zu diversen Themen, z.B. Vorstellung der neuen Prüfungsregularien, Aussprache zur Situation in einer schwierigen Klasse, die eigentlich Gegenstand einer Konferenz sein sollten. Ich dachte immer Dienstbesprechungen dürfen nur von der Schulleitung und nur in dringenden Fällen zur Besprechung eines vordefinierten Themas einberufen werden?
Könnt ihr mir helfen? Wer darf DBs anberaumen und wenn ja zu welchen Themen?
Liebe Grüße und danke,
Mrs Pace