Leistungsdruck und Kontrollzwang durch Schulleitung

  • Hallo zusammen,

    als Neuling hier im Forum eine herzliche Begrüßung an alle. Ich bin hier gelandet, weil ich mir in meiner momentanen Situation ein wenig Frust von der Brust reden muss und dabei vllt. auf den ein oder anderen Rat / die ein oder andere Perspektive hoffe.


    Zur Situation:
    ich befinde mich z.Z im dritten Berufsjahr, nach 2 Jahren ref und ~10 Jahren in diversen Funktionen (Schulbegleitung, Vertretungslehrer, (...)) im Schulbetrieb. Ich habe nach dem Ref an meiner Ausbildungsschule unterrichtet und musste leider dort nach 2 Jahren eine Versetzung beantragen. Nun bin ich seit August an einer neuen Grundschule, wo ich auch prompt eine Klassenleitung für die Klasse 1 bekommen habe. In der neuen Schule bin ich auf eine Kultur gestoßen, die vom Leistungsdenken in einem Grad durchzogen ist, den ich noch an keiner Schule so offensichtlich vorgefunden habe.

    Im Rahmen meiner Einführung dort bin ich am zweiten Tag von Kollegen und Kolleginnen über die Gangart der Schulleitung vorgewarnt worden. Hier muss es in der Vergangenheit wohl zu Vorfällen gekommen sein, wo Lehrkräften bestimmte Unterrichtsmethoden verboten worden seien, fachliche Inhalte verpflichtend vorgegeben und Kolleginnen und Kollegen wegen Klassenarbeiten so zugesetzt wurde, dass diese danach in Tränen im Lehrerzimmer gesessen haben. Alles das ist natürlich nur Info aus zweiter Hand, aber erstmal erzeugt es einen bestimmten Eindruck - unabhängig davon, was stimmt und was (möglicherweise) etwas überdramatisiert worden ist.

    Anschließend wurde mir im Laufe der Zeit das Leistungssystem der Schule näher gebracht. Klassenarbeiten werden vom Konrektor diktiert und ausgegeben. Diese sind nicht am Unterrichtsinhalt orientiert, sondern orientieren sich an einem Niveau, was der Konrektor festlegt. Dieses Niveau erfährt man dann allerdings erst im Gespräch, weil ein hauseigenes Leistungskonzept (wo sich solche Informationen finden ließen) nicht existiert.
    Dieses Gespräch findet, laut Erzählung der Belegschaft, aber nicht auf Augenhöhe statt, sondern hier wird wohl vorgeworfen und schikaniert.

    Die Ergebnisse der Klassenarbeit sind dann bei der Direktorin einzureichen. Diese erhält eine Notenliste, und eine Kopie aus jedem Drittel der Notenskala (eine 1-2, eine 3-4 und eine 5-6). Da das geforderte Niveau allerdings so hoch ist, dass der Schnitt der Klassenarbeit bei 4,x liegt, wird man dann zum Gespräch gebeten und darf Rechenschaft ablegen. Das ganze gipfelt dann soweit, dass Lehrkräfte zur Versetzung gezwungen worden, weil sie die entsprechenden Notenschnitte nicht erreichen konnten.

    Meine Gedanken dazu:
    Erstmal wie gesagt finde ich das Leistungsniveau übertrieben. Wenn ich Tests so schwer gestalte, dass ich selber Fehler in den Musterlösungen mache, dann läuft was falsch. Mal ganz davon abgesehen, was es mit Kindern macht, die so früh schon mit so einem Leistungsdruck konfrontiert werden. So wirklich Motivation, wenn meine Noten die 4 nicht übersteigen, kommt bei den Kids da nicht auf.
    Dann finde ich die Art und Weise einfach unfassbar unprofessionell. Natürlich dürfen Anforderungen gestellt werden, aber doch unter Grundsätzen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit (und nicht von Willkür und täglich wechselnden Ansichten). Mal ganz davon abgesehen, dass die Rückmeldungen zwar glaube ich Kritik sein sollen, dabei allerdings der konstruktive Teil für mich fehlt. Das Ergebnis ist dann Schikane - und ob ich mich nach dem Ref nochmal schikanieren lassen muss, halte ich für fragwürdig.

    Generell schreibe ich diese Zeilen gerade mehr aus Sorge als aus allem anderen. Ich bin Lehrer geworden, weil ich Kindern Spaß am Lernen vermitteln möchte. Und mit dieser Einstellung komme ich hier an meiner neuen Schule potentiell in sehr große Konflikte, von denen ich nicht weiß, wie ich mit ihnen umgehen soll.

    Liebe Grüße
    Killercat

    • Offizieller Beitrag

    Anschließend wurde mir im Laufe der Zeit das Leistungssystem der Schule näher gebracht. Klassenarbeiten werden vom Konrektor diktiert und ausgegeben. Diese sind nicht am Unterrichtsinhalt orientiert, sondern orientieren sich an einem Niveau, was der Konrektor festlegt. Dieses Niveau erfährt man dann allerdings erst im Gespräch, weil ein hauseigenes Leistungskonzept (wo sich solche Informationen finden ließen) nicht existiert.
    Dieses Gespräch findet, laut Erzählung der Belegschaft, aber nicht auf Augenhöhe statt, sondern hier wird wohl vorgeworfen und schikaniert.

    Aus meiner Sicht ist das hier das Problem.
    In NRW wäre das auf der Basis der einschlägigen Verordnungen und Gesetze so nicht zulässig. Wieso lässt sich ein Kollegium so etwas gefallen? Wieso kann eine einzelne Person so viel Macht an sich reißen, dass da niemand professionell, aber deutlich interveniert?

  • Du schreibst an mehreren Stellen von Hörensagen. Lass dich nicht instrumentalisieren und bilde dir deinen eigenen Eindruck wie es läuft.


    Die Vorlage von Klassenarbeitsschnitten und Beispielexemplaren ist übrigens völlig normal und im Rahmen des normalen Controllings.


    So aus Neugier am Rande: Wieso bezeichnest du dein Kollegium als Belegschaft?

  • Aus meiner Sicht ist das hier das Problem.
    In NRW wäre das auf der Basis der einschlägigen Verordnungen und Gesetze so nicht zulässig. Wieso lässt sich ein Kollegium so etwas gefallen? Wieso kann eine einzelne Person so viel Macht an sich reißen, dass da niemand professionell, aber deutlich interveniert?

    Unsere Schulleitung ist auf beiden Posten von Personen besetzt, die die oben beschriebene Leistungsvorstellung teilen. Leider scheitern Veränderungswünsche dann auch an fehlender Beteiligung der Schulleitung. Diese Wünsche und Vorschläge muss es bereits gegeben haben, und die wurden entweder einfach ignoriert (sprich dankend aufgenommen aber nie weiter von Seiten der Schulleitung verfolgt) oder unter Anführung von Hierachie abgetan.

    Ich arbeite zwar auch in NRW, mir selbst sind die Verordnungen und Gesetze nur leider nicht in dem Maß bekannt, dass ich dort zielführend argumentieren kann. Das ist tatsächlich etwas, was erstaunlich viel aus der Lehramtsausbildung rausgehalten wurde (in meinem Fall zumindest)... ob das wohl so gewollt ist... Vielleicht kann ja jemand fachkundigeres als ich mir dort einige Hinweise geben.

    Du schreibst an mehreren Stellen von Hörensagen. Lass dich nicht instrumentalisieren und bilde dir deinen eigenen Eindruck wie es läuft.


    Die Vorlage von Klassenarbeitsschnitten und Beispielexemplaren ist übrigens völlig normal und im Rahmen des normalen Controllings.


    So aus Neugier am Rande: Wieso bezeichnest du dein Kollegium als Belegschaft?


    Natürlich bin ich mir dem Umstand bewusst, dass ich meine eigene Meinung erstmal durch eigene Erfahrung belegen muss, bevor ich mir ein Urteil bilde. Den eigenen Eindruck bilde ich mir bewusst noch, ich agiere nur gerne bereits schonmal präventiv.

    Die Vorlage von Klassenarbeiten ist auch nicht mein eigentlicher Knackpunkt. Gerne soll eine Schulleitung Rückmeldung über die Leistungsstände in den Klassen haben. Es ist die Art und Weise, die hier geschildert wird, die mir Sorgen macht.

    Und zu guter letzt: vermutlich aus dem Bedürfnis, einen einigermaßen ansprechenden Text zu verfassen, gepaart mit Erschöpfung nach einem langen Arbeitstag, woraus als Ergebnis dann eine verzweifelte Suche nach einigermaßen sinnvollen Synonymen entstanden ist. Man lese diesen Satz bitte mit einem leicht humorvollen Unterton :)

    Liebe Grüße
    Killercat

    • Offizieller Beitrag

    Was die Verordnungen angeht, so suche ich Dir morgen oder so das Wichtigste raus. Die Form der Vorgaben der Schulleitung hinsichtlich der Leistungsüberprüfungen sind so definitiv nicht OK.

    Falls Du selbst Lust hast zu recherchieren, fängst Du bei den Aufgaben der Schulleitung an - zu finden im Schulgesetz und in der ADO.

  • Was die Verordnungen angeht, so suche ich Dir morgen oder so das Wichtigste raus. Die Form der Vorgaben der Schulleitung hinsichtlich der Leistungsüberprüfungen sind so definitiv nicht OK

    Ich finde das beschriebene auch echt merkwürdig. Klassenarbeiten werden vorgegeben? Dann sollen sie doch, korrigieren kann die SL diese dann ja auch.


    Hört sich nach einem Fall für die Aufsichtsbehörde an.

  • Ich arbeite zwar auch in NRW, mir selbst sind die Verordnungen und Gesetze nur leider nicht in dem Maß bekannt, dass ich dort zielführend argumentieren kann. Das ist tatsächlich etwas, was erstaunlich viel aus der Lehramtsausbildung rausgehalten wurde (in meinem Fall zumindest)... ob das wohl so gewollt ist... Vielleicht kann ja jemand fachkundigeres als ich mir dort einige Hinweise geben

    Dann sollte das dein ersten Ansatzpunkt sein, dich in diesen Bereich wirklich einzufuchsen, damit du starke und vor allem valide Argumente hast gegenüber deiner Schulleitung, aber eben auch innerhalb des Kollegiums. Vielleicht bietet deine Gewerkschaft eine Fortbildung zum Schulrecht an, an der du teilnehmen könntest, um mehr darüber zu lernen und auch gezielt Fragen stellen zu können im Hinblick auf Vorgehensweisen deiner Schule. Das Konferenzrecht solltest du dir übrigens ebenfalls ausführlich zu Gemüte führen, ungenau zu verstehen, welche Recht du und ihr als Kollegium habt und wo eine Schulleitung nur so „allmächtig“ sein kann, wie ihr sie als Kollegium sein lasst, weil ihr eure Rechte weder kennt, noch ausreichend nachdrücklich und organisiert (z.B. auch mit Unterstützung des Personalrats) einfordert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach einiger Recherche bin ich mir noch immer nicht zu 100% über eine rechtliche Argumentation im Klaren. Für mich ist das ein Fall von Auslegungssache. Aber fangen wir mal an, was ich gefunden habe:


    In der ADO §21 Absatz 4 heißt es:


    Zitat

    Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

    Selbe Stelle, Absatz 2:

    Zitat

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät die Lehrerinnen und Lehrer bei Bedarf in Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in Fragen der individuellen Förderung. In deren Unterrichts- und Erziehungsarbeit darf nur im Einzelfall eingegriffen werden bei Verstößen gegen geltende Vorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden oder Beschlüsse der Konferenzen oder wenn eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht gewährleistet ist.

    Weiter geht es in §22 Absatz 7:

    Zitat

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.

    Dazu gibt es im Schulgesetz §57:

    Zitat

    Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2), der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden und der Konferenzbeschlüsse; sie fördern alle Schülerinnen und Schüler umfassend.


    Generell liest sich aus dem Gesetzestext für mich (wie erwähnt) eine nicht so ganz eindeutige Situation heraus - fällt das wie auch immer geartete Festlegen der Arbeit unter Maßnahmen der Qualitätssicherung, oder stellt das geschilderte Vorgehen hier eine Kompetenzüberschreitung der Schulleitung / einen Eingriff in die pädagogische Freiheit der Lehrkraft dar.

  • Klassenarbeiten werden vom Konrektor diktiert und ausgegeben.

    Dann müsste der Konrektor streng genommen auch bei allen Stunden aller KollegInnen dabei gewesen sein ("Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.", § 48 (2) SchulG NRW. § 5 der ADO beschreibt deine Freiheit bei der Planung und Beurteilung (!), die allerdings von der Schulleitung tatsächlich beschränkt werden kann, allerdings nur im Rahmen der §§ 20 ff. der ADO. In den Kernlehrplänen der Fächer wird aber sicherlich auch ein Passus stehen, dass die Leistungsbewertung auf der Basis des im Unterricht Vermittelten zu geschehen hat (außer bei Prüfungen), was ein Eingreifen bei schriftlichen Übungen oder Klassenarbeiten ausschließt.

    In der AO-GS habe ich leider nichts dazu gefunden; in der APO-S I gibt es nämlich den Passus, dass die Zeugnisnoten von der jeweiligen Lehrkraft verantwortet werden und auch die Schulleitung hier nicht eingreifen darf. Vielleicht wird da jemand anders fündig.

    Und da ich an das Gute im Menschen glauben möchte: Vielleicht wird alles auch nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und die KollegInnen stellen die ja tatsächlich vorhandenen Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten der SL etwas übertrieben dar, weil sie sich gegängelt fühlen.

  • Du hast eine 1. Klasse. Wenn es im Kern um Klassenarbeiten geht, dann lehn dich doch die nächsten beiden Jahre erstmal zurück und beobachte.


    Ich habe nach dem Ref an meiner Ausbildungsschule unterrichtet und musste leider dort nach 2 Jahren eine Versetzung beantragen.

    Weil du umgezogen bist oder …?! Öfter mal möchte sich jemand versetzen lassen und wird nicht gelassen. Dass jemand eine Versetzung beantragen musste, habe ich noch nie gehört.

  • Ich kann zwar jetzt nur von meinem BL sprechen aber hier ist das von dir geschriebene nicht zulässig.


    Würde meine SL mir den Inhalt/Ablauf meiner Stunden oder Klassenarbeit vorschreiben wollen, dann würde ich diese "Weisung"
    ignorieren und gut ist.


    Heißt es nicht sinngemäß in so ziemlich jedem Bundesland "Die Lehrkraft ist in ihrem pädagogischen Handeln frei und gestaltet den Unterricht nach eigenem Ermessen im Rahmen der gültigen Lehrpläne"


    Ähnliches findet sich auch zu Klassenarbeiten.


    Das einzige was die SL verlangen kann ist die Bekanntgabe vom Notenschnitt und Vergleichsarbeiten zur Kontrolle. Aber das variiert auch von BL zu BL ab wann es hier Probleme gibt. Bei den einen ist die magische Grenze 33%, bei anderen 50%.


    Bist du auf Lebenszeit berufen? Falls ja, hast du einen unsichtbaren Schutzschild gegen solche Querelen der SL.

    • Offizieller Beitrag

    Killercat, ohne Deinen jüngsten Beitrag vorher gelesen zu haben, wäre ich jetzt auch mit § 21 Abs. 2 und 4 ADO um die Ecke gekommen.

    Was Eure Schulleitung macht, stellt in meinen Augen einen massiven Eingriff in Eure Unterrichtsarbeit ein. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.

    Das sollte man der Schulleitung mit Verweis auf die ADO auch freundlich aber deutlich mitteilen. Die nächste Anlaufstelle wäre das Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde.


    Es stellt sich nun die Frage, wie viel Arsch Dein Kollegium in der Hose hat, um hier der Schulleitung die rechtlichen Grenzen ihrer Kompetenzen aufzuzeigen. Ich sage ja immer, dass eine Schulleitung soweit geht, wie das Kollegium sie lässt. Und solide Rechtskenntnis kann hier eine wirksame "Waffe" sein, weil die Schulleitung im Zweifelsfall, wenn sie wirklich Vorschriften ignoriert, ziemlich doof dasteht.


    Wir hatten vor Jahren einen Fall an meiner alten Schule, wo die Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten einem A14er als Zusatzaufgabe gegeben wurde. Das war jedoch rechtswidrig, weil das originäre Leitungsaufgabe war und bei Beauftragung einer Lehrkraft diese zum einen zustimmen muss, d.h. also auch "nein" sagen darf, dafür aber auch Anteile aus dem Leitungstopf als Entlastung erhalten muss.
    Man könnte es so auslegen, dass der Schulleiter somit also seine Leitungszeit rechtswidrig über die A14-Besoldung des Kollegen behalten und auf Landeskosten "gegenfinanziert" hatte. Auf den Hinweis durch den Kollegen, der die Tätigkeit nicht mehr machen wollte, reagierte der Schulleiter zunächst erbost, zeigte sich aber tags drauf einsichtig, weil die RISU da eindeutig ist. (Und ich den Kollegen zuvor entsprechend beraten hatte...)

    • Offizieller Beitrag

    Generell liest sich aus dem Gesetzestext für mich (wie erwähnt) eine nicht so ganz eindeutige Situation heraus - fällt das wie auch immer geartete Festlegen der Arbeit unter Maßnahmen der Qualitätssicherung, oder stellt das geschilderte Vorgehen hier eine Kompetenzüberschreitung der Schulleitung / einen Eingriff in die pädagogische Freiheit der Lehrkraft dar.

    Ganz klar Letzteres.

  • Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hatte nicht mit so einer Rückmeldung gerechnet. Ich nehme die Informationen hier dankend auf und schaue mal, wann ich sie das nächste Mal anbringen kann.

  • Wenn ich Tests so schwer gestalte, dass ich selber Fehler in den Musterlösungen mache, dann läuft was falsch.

    In der Grundschule? Wie darf man sich das vorstellen?

    Natürlich bin ich mir dem Umstand bewusst, dass ich meine eigene Meinung erstmal durch eigene Erfahrung belegen muss, bevor ich mir ein Urteil bilde. Den eigenen Eindruck bilde ich mir bewusst noch, ich agiere nur gerne bereits schonmal präventiv.

    Was denn nun, erst selbst Erfahrung sammeln oder präventiv handeln?


    Dass du dich mit den Gesetzen, nach denen du arbeitest, auskennst ist natürlich richtig, aber das ist generell nie falsch.

    Aber mit der Erwartungshaltung einer Konfrontation in die erste Kommunikation mit deiner Schulleitung zu gehen, könnte auch die selbsterfüllende Prophezeiung sein.

  • Würdest du das wirklich genau so tun?

    Ja warum auch nicht. Gegenfrage: Was soll passieren?

    Man verstößt gegen keine (haltbare) Weisung und die SL einer Schule hat so ziemlich überhaupt keine Handhabe. Eine SL kann dir allerhöchstens eine schlechte dienstl. Beurteilung schreiben und die bewirkt was? Richtig, nichts.


    Ich kann dir sogar genau das Gespräch skizzieren welches dann von mir geführt werden würde (was nicht passiert, da meine SL top ist):
    "Hr. LegoHeld, hier ist meine (SL) inhaltliche Ausgestaltung ihrer Stunden. Sie halten diese ab jetzt genauso und in 2 Wochen schreiben Sie meine Klassenarbeit welche ich für Sie erstellt habe!!!"

    "Lieber SL, das verstößt gegen Paragraph XY und zudem haben Sie wieviel Kompetenz in meinem Fach? Richtig, gar keine. Leistungsfeststellungen, deren Anzahl, Art und Inhalt obliegen mir alleine und wenn Sie der Meinung sind meine Noten anfechten zu müssen kennen Sie den gesetzlichen Rahmen, der eine Konferenz, PR (in dem ich Mitglied bin) und co. als Rattenschwanz nach sich zieht. Wie dem auch sei, ich geh mal unterrichten :)"

    Ist der GS Lehrer A13 oder der Gymnasiallehrer A14 und beide haben keine Ambitionen auf eine Leitungsposition, befinden die sich am Ende ihrer Karriere und eine dienstliche Beurteilung spielt keine Rolle mehr im Leben und dann geht die Handhabe der oben genannten übergriffigen SL nicht nur gegen 0, sondern ist gleich 0. Sollte der SL über die Schule für Rache-Beurteilungen bekannt sein, sind die ohnehin nichtmal mehr das Papier wert auf dem sie gedruckt sind und der A15 Karriere an einer anderen Schule steht noch weniger im Weg.

  • Das liest sich für mich so krude, dass ich Probleme habe dies zu glauben.

    Welcher Konrektor hat Zeit die Arbeiten für alle Klassen zu erstellen?

    Warum sollte man sowas verrücktes machen wollen??

    Ich bin jetzt 20 Jahre im Dienst und kann das so nicht glauben .


    und Arbeiten die ein Lehrer in der Grundschule selbst nicht lösen kann .. da hätte ich tatsächlich gerne mal ein Beispiel.

  • Das widerspricht vollumfänglich der pädagogischen Freiheit und spannend wäre es an der Stelle dann sich das Vorgehen von der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen und das mit dem Personalrat zu klären.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Eine Frage: Wenn die Schulleiterin Direktorin ist, dann ist der Konrektor doch bestimmt nicht aus dem Grundschulbereich, denn dann muss es sich ja um eine Schule mit gymnasialer Oberstufe handeln. So wäre das zumindest in Hessen. Macht er sich wirklich die Mühe und erstellt jede Klassenarbeit für jede Jahrgangsstufe jedes Jahr neu? Ansonsten wären ja die Inhalte recht gut abzulesen aus den alten Klassenarbeiten.


    Irgendwie klingt das für mich auch merkwürdig und ich würde mir das erst einmal anschauen.

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