Der Fragesteller bereitet aber nicht an einer BBS.
Das weiß ich doch; darum ging es mir mit meinem heutigen Beitrag aber gar nicht . Mir ging es lediglich um meine eigene Situation, nämlich darum, dass sich zum einen für mich durch die heutige Aussage unserer Verwaltungsleiterin bzw. durch den genannten Runderlass meine Frage von Freitag geklärt hat:
Hm, ist das an BBS anders? Meine TZ-Anträge (ich hatte in den letzten Jahren um 4-6 Stunden reduziert) wurden bislang alle von unserer Verwaltungsleiterin genehmigt/unterschrieben. Oder muss sie die Anträge anschließend noch weiterreichen?
Denn wie sich nun heute 'rausstellte: Ja, das ist an den BBS tatsächlich anders! Zum anderen hat sich für mich damit auch die Frage geklärt, wieso mein Schulleiter nichts von einem solchen Schreiben an die Schulleitungen und einem evtl. geänderten Vorgehen wusste. Er hat ja höchstwahrscheinlich dieses Schreiben, dass du gesehen hast, gar nicht erhalten, weil es - vermute ich nun stark - nur an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen geschickt wurde.
Nichtsdestotrotz würde mich mal interessieren, ob Minnski nun zu einem Gespräch mit Ihrer/ihrem bzw. seiner/seinem Schulleiter/in an der Oberschule muss und ob der Teilzeitantrag genehmigt wird. Vielleicht bekommen wir darüber in den nächsten Wochen ja noch eine Rückmeldung von Minnski . Würde mich freuen!