Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich unterrichte an einer Oberschule mit Gymnasialzweig. Die Gymkollegen unterrichten i.d.R. 23,5 Std. (überwiegender Einsatz in Gymklassen), die anderen Kollegen 25,5 Std..
Nun ist es so, dass ich zwar die Lehrbefähigung fürs Gym habe, aber nicht als Gymlehrerin angestellt bin.
Kann ich dennoch in den Genuss kommen, nur 23,5 Std. unterrichten zu müssen bei überwiegendem Einsatz im Gymzweig oder muss ich zwingend Studienrätin sein?
Den untenstehenden Passus habe ich bei Schure gefunden.
VG
Minnski