Elternzeit als Dienstzeit?

  • Guten Morgen zusammen,


    in NRW wird nach Paragraph 34 LVO geregelt, dass man sich nur auf Funtionsstellen bewerben kann, wenn man mind. 3/4 Jahre hauptberufliche Dienstzeit vorweisen kann. Hinweise zur Dienstzeit entnimmt man Paragraph 10 LVO, in dem steht, dass Elternzeit bis zu drei Jahren zur Dienstzeit hinzugerechnet wird (unabhängig von der Ruhegehaltfähigkeit). Kann man sich also auf eine Funtionsstelle bewerben, wenn in der benötigten Dienstzeit auch Elternzeit enthalten ist oder wird sie durch den Zusatz "hauptberuflich" ausgeschlossen?

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