Das kann ich bestätigen. Alle vom jeweiligen Kreis getragenen Schulen, die ich kenne, sind besser ausgestattet als wenn die Gemeinde dahintersteht.
Anmerkung dazu : §102 NSchG: "(1) Schulträger der Grundschulen sind die Gemeinden, die Samtgemeinden und die öffentlich-rechtlich Verpflichteten in gemeindefreien Gebieten. (2) Schulträger für die übrigen Schulformen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte."