Nebeneinkunft Eduki als verbeamteter Lehrer

  • Ich habe nun noch etwas weiter im Landesbeamtenrecht von BW gelesen. Jetzt bin ich mir wieder unsicher. Vielleicht kann jemand aufklären?

    Auszug aus dem Landesbeamtengesetz von Baden-Württemberg: (https://www.nebentaetigkeitsre…erg_nebentaetigkeitsrecht)


    § 62 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

    (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen,

    2. die zeitliche Beanspruchung insgesamt ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet,

    3. die Nebentätigkeiten in der Freizeit ausgeübt werden und

    4. kein Versagungsgrund nach Absatz 2 vorliegt.


    In dem Fall läge eine Grenze von 1.200€ vor. Oder verstehe ich etwas falsch?

  • Ich komme aus RLP und bin ebenfalls bei Eduki:


    Es ist nicht genehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig und wird als schriftstellerische Tätigkeit verstanden. Du machst es über den einfach Dienstweg (Schulleitung). Normalerweise hat dein Dienstherr ein Dokument für die Anmeldung. Ist wirklich einfach und schnell erledigt :)


    Mir wurde auch der Maximalbetrag von 2400€ genannt.

  • Nicht irgendwelche komischen Seiten lesen. Ihr habt doch die Gesetze und Verordnungen zur Verfügung


    https://www.landesrecht-bw.de/…lr-NTVBW1972rahmen/part/X


    Da steht nix von einer Obergrenze.


    https://km-bw.de/site/pbs-bw-k…ulleitung_Stand050620.pdf


    Hier auch nicht. Es geht lediglich um die Frage ob man eine Genehmigung braucht oder ob es in jedem Fall zu genehmigen ist.

  • 90% der KuK schreiben in ihrem ganzen Berufsleben nie etwas zusammen, was veröffentlichungsfähig wäre, schon alleine weil man von der Idee bis zur letzten Grafik dann ja alles selber machen muss, weil man keine fremden Rechte verletzen darf.

    Fremde Rechte darf ich auch dann nicht verletzen, wenn ich ein Arbeitsblatt nur für einen einzelnen Schüler entwerfe. Das hat das doch im Wesentlichen nichts mit der Frage nach einer Veröffentlichung zu tun, wenngleich für kommerzielle Zwecke teilweise andere Vorgaben gelten mögen.

    Wenn der Verlag von "Flex und Flora" jetzt ernsthaft hingehen würde und den Verlag von "Welt der Zahl" verklagen wollte, weil da die gleichen Rechenaufgaben drin sind...

    "Flex und Flora" ist für Deutsch. Da wirst du eher weniger Rechenaufgaben drin finden ...

  • Fremde Rechte darf ich auch dann nicht verletzen, wenn ich ein Arbeitsblatt nur für einen einzelnen Schüler entwerfe.

    Ein Arbeitsblatt für den Einsatz in der Klasse darf ich mir wild aus anderen Werken zusammenkopieren, dabei verletze ich keine fremden Rechte.

  • Ein Arbeitsblatt für den Einsatz in der Klasse darf ich mir wild aus anderen Werken zusammenkopieren, dabei verletze ich keine fremden Rechte.

    Äh? Nein.

    Es gibt Grenzen, wie viel erlaubt ist (z. B. die bekannten maximal 15 Prozent resp. 20 Seiten; für Werke geringen Umfangs, Schulbücher und Musikeditionen andere Werte).

    Und die Quellen müssen angegeben werden (sollte natürlich selbstverständlich sein).

    Sonst verletzt man durchaus auch dann Rechte, wenn man die Materialien nicht veröffentlicht.

    Siehe z. B. https://www.schulbuchkopie.de/

  • Äh? Nein.

    Es gibt Grenzen, wie viel erlaubt ist (z. B. die bekannten maximal 15 Prozent resp. 20 Seiten; für Werke geringen Umfangs, Schulbücher und Musikeditionen andere Werte).

    Und die Quellen müssen angegeben werden (sollte natürlich selbstverständlich sein).

    Sonst verletzt man durchaus auch dann Rechte, wenn man die Materialien nicht veröffentlicht.

    Siehe z. B. https://www.schulbuchkopie.de/

    Richtig, Grenzen die bei einzelnen Arbeitsblättern überhaupt keine Rolle spielen wie aus den von dir selbst zitierten Abschnitten hervor geht.

    Es ging um die Behauptung, dass Lehrkräfte regelmäßig im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Unterrichtsmaterialien selber herstellen, die veröffentlichungsfähige Werke darstellen. Das ist meiner Meinung nach bei den allermeisten KuK nicht der Fall.

  • Nicht irgendwelche komischen Seiten lesen.

    Och menno. Dir ist schon klar, dass du mit solchen Ratschlägen den Fortbestand des Forums gefährdest? Ach nein, halt, dazu müssten sie ja befolgt werden. Also besteht keine Gefahr.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Es gibt in keiner Konstellation eine Obergrenze. Ist die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, dann muss man den Verdienst teilweise abführen. Nicht öffentlicher Dienst = Sky is the Limit. Nur die Arbeitszeit muss eingehalten

    Das ist falsch, es gibt keine Verdienstobergrenze für Veröffentlichungen als Autor.

    Die immer wieder kolportierte Verdienstobergrenze bezieht sich auf beauftragte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.


    (Es gibt eine Reihe an KuK, die recht erfolgreiche Bücher geschrieben haben, natürlich dürfen die die Autorenhonorare behalten, Beamte sind keine Leibeigene.)

    Ich muss mich entschuldigen für meine für den konkreten Fall falsche Antwort gestern zur Einkommensgrenze (nicht zur Anzeigepflicht). Nachdem mein Schulrechtler keine Zeit hatte, habe ich schnell nebenbei selbst in der Landesnebentätigkeitsverordnung BW nachgelesen und dabei dann völlig aus dem Blick verloren, dass es im konkreten Fall einerseits um eine Art Autorentätigkeit geht und andererseits keine Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst erzielt werden.

    Mea culpa und danke Möbius und s3g4 für eure direkten Hinweise.🙏

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Beides arbeitet mit Buchstaben und hat komische Regeln :D

    Wobei die „Mathe- Grammatik“ wesentlich logischer aufgebaut ist als jede Sprache das vermag mit ihren zig Ausnahmen von der Regel.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • "Flex und Flora" ist für Deutsch. Da wirst du eher weniger Rechenaufgaben drin finden

    Nachdem ich nun endlich wieder in der Schule bin, zweifle ich nicht länger an meinem Verstand, sondern weiß jetzt endlich, dass "Flora" nicht dasselbe ist wie "Flo".

    Zu meiner Verteidigung sei allerdings gesagt, dass Schulbücher in meiner Sozialisationsblase eher "Kratz/Wörle" oder "Lambacher/Schweizer" hießen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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