Das eigentlich witzige daran ist, dass es eine solche Festlegung überhaupt nicht gibt Die damalige "Bananenverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 2257/94) schrieb zwar Mindestlänge und -dicke von Bananen vor und teilte diese je nach Zustand (Beschädigungen u.ä.) in Güteklassen ein, der Krümmungsgrad wurde anders als häufig überspitzt dargestellt aber gerade nicht festgelegt....und gar nicht erst erwähnt.
Ja.
Es gab eine ähnliche Verordnung über Salatgurken (angeregt durch den Handel). Irgendwie wurden daraus (bei manchen) Bananen.