Pädagogische Einführung NRW- bleibt Lehrbefähigung nach Umzug/Kündigung erhalten?

  • Hallo zusammen,


    bin ganz neu in diesem Forum und hoffe, dass meine Nachricht an der richtigen Stelle landet. Um es kurz und knapp zu halten kurz zu meiner Lage: Habe in NRW die PE an einer Grundschule absolviert - möchte gerne umziehen - und müsste dazu die Stelle in Dauerbeschäftigung kündigen. Würde ich dennoch meine Lehrbefähigung für Sport behalten? Oder bin ich dann wieder ein "Nichts"? Denn grundsätzlich darf man die PE ja nur einmal mitmachen. Und auf welche Stellen müsste/könnte ich mich dann bewerben? Käme man wieder in ein Dauerverhältnis? Oder kegele ich mich damit komplett raus? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.


    Viele Grüße

    K.

  • chemikus08 dürfte das wissen oder alternativ auch deine Gewerkschaft.

    Ich weiß es nicht, kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass die PE schulbezogen wäre, sondern würde davon ausgehen, dass diese als Qualifikation auch bei einem Schulwechsel gültig bleibt, so dass du dich einfach auf PE- Stellen andernorts bewerben kannst. Ob eine Stelle dann befristet oder unbefristet ist hängt von der Ausschreibung ab. Nachdem das, was man sich mit gesundem Menschenverstand vorstellen kann aber nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist im Schuldienst, hoffe ich für dich, dass Chemikus das noch gesichert weiß und hier antwortet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die PE ist zunächst einmal auf NRW beschränkt. Einen Bundeslandwechsel könnte ich mir allenfalls für die BL vorstellen, die ähnliche Quereinstiegsmodelle anbieten. Das müsste man dann im Einzelfall mit dem aufzunehmenden Bundesland besprechen.

    Ansonsten erfolgt ein Schulwechsel ganz normal im Versetzungsverfahren via Oliver. Eine normale Bewerbung an einer anderen Schule ist nur möglich, nachdem man selbst gekündigt hat. Denn der Einstellungserlass lässt nur Bewerber zu, dies sich nicht in einem ungekündigten Dauerarbeitsverhältnis mit NRW befinden. Ansonsten kann man die PE nur einmal machen. Ob es dann aber mit einer Realschul PE möglich ist, nach Eigenkündigung eine Stelle an einer Gesamtschule zu erhalten, da müsstet Ihr wirklich nochmal beim Einstellungsbüro nachfragen. Und zwar bei der Bezirksregierung wo Ihr hinwollt. Kann durchaus sein, dass Köln dies grosszügiger beurteilt als Düsseldorf.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich hatte eine Lehrerlaubnis für Mathe und Chemie. Unterrichtet habe ich dann nach der PE überwiegend Chemie und Physik, soviel zum Thema Lehrerlaubnis. Du bist ganz normaler Lehrer an der Schule und wie jeder andere Kollege auch, kann mich Dich auch nach Neigungsfächern fragen, die Du vielleicht auch noch unterrichtest. Interessant wäre wirklich die Frage, ob Du an die Schulform Grundschule damit gekoppelt bleibst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich würde die Schulrätin/den Schulrat ansprechen, die oder der für deine neue Stadt zuständig ist.* Sie ist nicht selbst für Einstellungen zuständig, aber sie hat ein Interesse, „ihre“ Schulen zu versorgen und wird dir einen geeigneten Ansprechpartner bei der Bezirksregierung nennen können. Das ist nämlich die für Einstellungen, Anerkennungen etc. zuständige Stelle. Die Schulrätin kannst du auch ansprechen, was du dir so vorstellst und welche Schulen es in ihrem Bezirk gibt … Auf keinen Fall würde ich auf Ausschreibungen warten, sondern selbst auf das zukünftige Schulamt zugehen.


    * Das kennen nicht alle. In NRW ist das Schulamt die Schulaufsichtsbehörde für Grundschulen. Dort gibt es eine oder mehrere Schulrätinnen, die für 15, 20 oder 25 Grundschulen zuständig sind. Die Schulrätinnen sind recht nah dran an den Grundschulen. Unsere Schulleitung hat vier, fünf, sechs Mal im Monat Kontakt, unter anderem eben auch in Personalangelegenheiten.

  • Wenn eine Bewerbung außerhalb des bisherigen Schulamtsbezirks erfolgen soll, sollte man ggf auch dort schon Mal sich erkundigen bzw. sich auch Mal vom zuständigen Bezirkspersonalrat beraten lassen. Denn ich denke, dass auch hier die Versetzung im Normalfall über Oliver läuft.

    An alle Deutschlehrer:
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