hmm, Tatsache.. irgendwie hatten alle meine Kollegen von Januar gesprochen, dass ich wohl selektiv gelesen habe...
ich ging auch von Januar aus... wunderte mich aber schon, dass das so schnell ginge..
hmm, Tatsache.. irgendwie hatten alle meine Kollegen von Januar gesprochen, dass ich wohl selektiv gelesen habe...
ich ging auch von Januar aus... wunderte mich aber schon, dass das so schnell ginge..
aber nein... so fand ich das...
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Unterhaltsbeihilfen
Das Tarifergebnis soll 1:1 auf Beamte, Richter, Empfänger von Unterhaltsbeihilfen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
Sonderzahlungen
Zu diesem Zweck erstellt die Landesregierung aktuell einen Gesetzentwurf, um in einem ersten Schritt die im TV Inflationsausgleich vorgesehenen Sonderzahlungen auf den Beamtenbereich zu übertragen. Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat, sollen auch den Beamten, Richtern, Unterhaltsbeihilfeempfängern und Versorgungsempfängern folgende Sonderzahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gewährt werden:
Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt.
Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.
Da steht auch:
ZitatDas LBV NRW arbeitet nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Ergebnisses. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
noch eine Stimme für: das wird nie was im Januar. meiner Erfahrung nach sind beim LBV sind Anfang Januar schon die Vorbereitungen für die regulären Gehaltsüberweisung im Februar beendet und man befasst sich mit März.
Auch da steht der Vorbehalt ja bereits im Text:
Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat,
Wie gesagt: bisher liegt der Entwirf noch gar nicht vor, er kann also noch nicht beschlossen sein.
Mag sein, dass NRW dann grundsätzlich schon auszahlen kann, wen das Kabinett zugestimmt hat, also bevor der Landtag das Gesetz beschlossen hat. Wie realistisch der Zeitplan ist, kann ich nicht beurteilen, ich halte ihn für sehr sportlich.
Letztlich ist es aber nur die Frage von +- 2 Monaten und nicht die des "ob", bei der Einmalzahlung habe ich keine Zweifel, dass die auch bei den Beamten ankommt, da diese für den Arbeitgeber ja erhebliche Vorteile hat.
Es steht da doch eindeutig, dass sie zahlen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung.
Da es so auf der Seite des LBV steht gehe ich davon aus, dass Ende Januar 1800 € auf meinem Konto zusätzlich landen…
Warten wir mal ab.
Es steht da doch eindeutig, dass sie zahlen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung.
Noch gibt es auch keinen Kabinettsbeschluss dazu. Und ob eine Zahlung noch vor der gesetzlichen Regelung dieser Zahlung überhaupt zulässig wäre, wage ich zu bezweifeln.
Ich meine das nrw das schon mal gemacht hat . Da wurde auch etwas vorher ausgezahlt. Ich meine ging um eine grundsätzliche Erhöhung der Bezüge.
Für mich ist die Aussage des LBV klar. Der letzte Satz lässt für mich keinen Zweifel zu.
Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.
Wir werden sehen … Ich sag ja.
Du willst offensichtlich selektiv lesen, dass du wesentliche Teile weg lässt, ist jetzt hier mehrfach zitiert worden.
Ja, es ist möglich, dass das Geld mit den Februar-Bezügen kommt, darauf verlassen kannst du dich nicht.
Ich als Laie verstehe die Ankündigung auf der LBV Seite so, dass es zwar noch keine rechtliche Regelung gibt, aber man vorab trotzdem die Einmalzahlung im Januar 2024 überweisen wird.
Ich bin davon überzeugt, dass das sonst anders auf der Seite stehen würde.. vor allem, da die Anweisungen für Februar wahrscheinlich eh schon fertig sein müssten.. ich meine mal was vom 6. des Vormonats gelesen zu haben.
Ich als Laie
... kalkuliere vorsichtig - einfach mal nicht damit.
Die paar Tage schaff ich jetzt auch noch bei Wasser und Brot.
bisher liegt der Entwirf noch gar nicht vor
Hier finde ich zumindest einen "Referentenentwurf der Landesregierung". Aber ich bin zu wenig im Regierungsgeschäft versiert, um das einordnen zu können. Sind Referentenentwürfe nur ein kurzer "first draft", oder meist schon der richtige Entwurf?
Dort steht zumindest auch klar die für mich relevante Regelung drin:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und Unterhaltsbeihilfeempfänger
(1) Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 (Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter) erhalten eine Sonderzahlung für das Jahr 2023, wenn
1. das Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und
2. sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Besoldung aus diesem Dienstverhältnis hatten.
(2) Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 (Empfängerinnen und Empfänger von
Unterhaltsbeihilfen) erhalten eine Sonderzahlung für das Jahr 2023, wenn
1. das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und
2. sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe aus diesem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis hatten.
Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung noch etwas Last Minute geändert wird, oder?
Mir geht es ja nicht wirklich darum, wann die Auszahlung stattfindet, sondern nur, dass ich auch rechtlichen Anspruch darauf habe, egal ob sie diesen Monat oder erst im April kommt.
Ich möchte mich auch noch einmal an alle im Faden bedanken, dass hier keine Bekehrungs-Versuche auf mich eingeprasselt sind, sondern wirklich hauptsächlich meine Frage diskutiert wurde. Damit hatte ich vorher eigentlich nicht gerechnet.
Immerhin haben der Frosch und ich den "Traurig"-Smiley gesetzt.
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