Übernahme von Stufen aus einer freien Schule in den öffentlichen Dienst SH?

  • Hallo,

    ich habe auf Lehramt studiert, aber kein Ref gemacht. Meine Fächer sind Biologie und Chemie.

    Aktuell bin ich seit fast 9 Jahren an einer freien Schule unbefristet angestellt und auf hausinternem Vertrag auf Stufe 6 von 9.

    Wie sind meine Aussichten, wenn ich in den öffentlichen Bereich wechlse?

    Was muss ich beachten um nicht wieder bei Stufe 2 anfangen zu müssen?

    Bundesland ist SH, falls das relevant ist. Ich könnte von meinem Wohnort aus sowohl in HH als auch in SH arbeiten.

    Vielen Dank,

    Tilli

  • Ohne abgeschlossenes Ref keine volle Lehrbefähigung, ohne volle Lehrbefähigung würde ich annehmen nur äußerst begrenzte Anerkennung der beruflichen Vorerfahrung, da du am Ende nicht finanziell besser gestellt sein kannst als jemand, der/die eine volle Lehrbefähigung hat, aber gerade erst die Probezeit abgeschlossen hat. Genauer kann dir das z.B. deine Gewerkschaft einschätzen, wobei das letzte Wort die anerkennende Stelle des Landes SH (HH) hat. Im öffentlichen Dienst zählt nun einmal zunächst die passende formale Ausbildung, die in deinem Fall nicht vorliegt, da das Ref fehlt, ehe die Berufserfahrung zum Tragen kommt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell bin ich seit fast 9 Jahren an einer freien Schule unbefristet angestellt und auf hausinternem Vertrag auf Stufe 6 von 9.

    Wie sind meine Aussichten, wenn ich in den öffentlichen Bereich wechlse?

    Ich frage mich gerade, ob du überhaupt unbefristet innden öffentlichen Bereich wechseln kannst.


    Du kannst dich ohne abgeschlossene Ausbildung wahrscheinlich auf Vertretungsstellen bewerben. Aber nicht auf unbefristete Stellen. *kopfkratz*


    Ich bin jetzt neugierig und schaue mir morgen mal die Einstellungsbedingungen für SH an. Aber erstens bin ich skeptisch, zweitens würde ich beim zuständigen Schulamt bzw. dem zuständigen Personalrat nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann nicht schlafen ;) und habe das hier gefunden.

    Auf schulgenau ausgeschriebene Lehrerstellen (unbefristete Einstellungen) können sich nur Personen bewerben, die über eine Staatsprüfung (Lehramt) mit den in der Ausschreibung benannten Fächern oder Fachrichtungen oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen. Berücksichtigt werden nur Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen. Ausgenommen davon sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich im Prüfungshalbjahr befinden und bei deren Bewerbungsunterlagen aufgrund eines späteren Prüfungstermins nur noch das Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung fehlt. Liegt auch bis zum Auswahlgespräch kein Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung vor, können diese Bewerberinnen und Bewerber nur nachrangig zu Bewerberinnen und Bewerbern mit vollständigen Unterlagen für die Stellenbesetzung ausgewählt werden. In ein nachrangiges Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber auf Grundlage ihrer bisher erbrachten Leistungen (Note des 1. Staatsexamens bzw. Master of Education sowie Leistungen im Vorbereitungsdienst) einbezogen. Das Einstellungsangebot für eine unbefristete Einstellung erfolgt in diesen Fällen vorbehaltlich des Bestehens der Staatsprüfung.

    Demnach würde ich sagen: ohne das 2. Staatsexamen hast du keine Chance, unbefristet in den öffentlichen Schuldienst zu wechseln.


    Ein Quereinstieg etc. kommt ja auch nicht in Betracht.


    Der einzige Weg, den ich sehe: mach das Referendariat, dann hast du das 2. Staatsexamen. Wie dann Vorerfahrungen angerechnet werden, kann ich aber nicht sagen.

  • Aber nicht auf unbefristete Stellen. *kopfkratz*

    Ja, wäre toll, das zu wissen. Einige meiner Freundinnen und so haben eine unbefristete Stelle bekommen. Hängt vielleicht auch von den Fächern ab.


    Und ich habe eine vom Landrat abgenommene Prüfung und Erlaubnis gemäß $ 117, Absatz 2, Satz 2 SchulG.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, was an meinem Beitrag zum Lachen ist. (Außer das ich nicht schlafen konnte.)


    (Und: der Hinweis auf die Prüfung wäre ggf. eine wichtige Information im ersten Posting gewesen.)

    • Offizieller Beitrag

    Zur Sache. ;)


    (1) Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte an Ersatzschulen bedürfen einer Unterrichtsgenehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums.

    (2) Die Lehrkräfte sollen eine wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehrkräfte an entsprechenden öffentlichen Schulen nicht zurücksteht. In Ausnahmefällen kann auf diese Voraussetzung verzichtet werden, wenn die für die vorgesehene Beschäftigung erforderlichen Fähigkeiten durch sonstige Leistungen nachgewiesen werden.

    (3) Die Genehmigung kann versagt, zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllt sind oder wenn Tatsachen vorliegen, die bei öffentlichen Schulen einer Einstellung entgegenstehen oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen würden.

    (4) Lehrkräfte, die mindestens ein Jahr der vorgeschriebenen Probezeit im öffentlichen Schuldienst abgeleistet haben, können bis zu zehn Jahren unter Fortfall der Dienstbezüge für eine Tätigkeit an Ersatzschulen in Schleswig-Holstein aus ihrem Beamtenverhältnis beurlaubt werden. Für andere Fälle der Beurlaubung bleibt § 68 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes unberührt.

    (5) Für die Tätigkeit an Förderzentren in freier Trägerschaft können Lehrkräfte unter Fortzahlung der Dienstbezüge beurlaubt werden, wenn zur Deckung des Unterrichtsbedarfs anstelle der Schule in freier Trägerschaft eine entsprechende öffentliche Schule errichtet oder wesentlich erweitert werden müsste.

    Ich würde es dir ja wünschen. Aber da steht, dass die Unterrichtsgenehmigung nach diesem Paragraphen für die Ersatzschulen gilt. Ich wäre da weiterhin skeptisch, dass du mit dieser Ersatzprüfung unbefristet in den Landesdienst wechseln kannst.

  • Kleiner grüner Frosch hat Recht - unbefristet eingestellt werden kannst du in SH nur mit einem Staatsexamen. Eine Ersatzprüfung gilt nicht. Ref dauert 1,5 Jahre, danach kannst du dir die Stellen an GS und GemS aussuchen 😉

Werbung