Ich (OStRin, LA GY, Bayern) möchte gerne die Sondermaßnahme machen, um an der Grundschule Unterrichten zu dürfen.
Mein A14 geht mir natürlich dadurch verloren, aber wie sieht es mit der Stufe aus? Wird mir die Erfahrung aus dem anderen Lehramt angerechnet und bleibt dann erhalten?