Verbeamtung trotz Vertretungsstelle?

  • Hallo zusammen,
    wer hat Erfahrungen oder weiß, ob durch die Annahme einer Vertretungstelle nach dem Referendariat noch (bei Antritt einer festen Stelle und Erfüllung der Voraussetzungen) eine Verbeamtung möglich ist? Oder ist durch die Annahme einer Vertretungsstelle grundsätzlich keine Verbeamtung mehr möglich, da eine Verbeamtung nur bei einer Neueinstellung möglich ist? Dies dürfte einige Leute aus NRW interessieren, da eine Rechtsentscheidung bezüglich der Wegnahme des Mangelfacherlasses noch aussteht.

  • hallo sandy,


    ich verstehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll!!!!??????????


    auf jeden fall kann man nach dem ref eine vertretungsstelle annehmen und dann später bei antreten einer festen stelle verbeamtet werden, sofern alle anderen voraussetzungen vorliegen.



    aber was das mit der wegnahme des mangelfacherlasses zu tun haben soll entzieht sich meiner kenntnis....




    viele grüße,
    j.

  • Hi Sandy,
    eine Vertretungsstelle kannst du gegen eine feste Stelle zu jedem Zeitpunkt verlassen. D.h. selbst wenn dein Vertretungsvertrag z.B. eigentlich noch bis nach den Sommerferien geht, kommst du aus diesem Vertrag heraus, wenn du z.B. nach den Osterferien eine feste Stelle bekommst (etwas komisch ausgedrückt, aber vielleicht konnte man es ja trotzdem verstehen ;) )

  • Ach ja, und falls du eine feste Stelle bekommst und du die jeweiligen Vorausssetzungen erfüllst (Alter, Gesundheit etc.), wirst du natürlich trotz der vorherigen Vertretung noch verbeamtet. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • In einigen Bundesländern wird man automatisch während der Vertretung ( falls Mutterschaftsvertretung!) verbeamtet! Man muss dann nach der Rückkehr der Mutter halt gegebenenfalls die Schule wechseln.

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