Formelsammlung Physik und Mathe ab Abi 2025 (NRW, Gymnasium/ Gesamtschule)

  • Liebe NRW'ler,


    bisher war es den Schüler:innen ja erlaubt, in Mathe und Physik im Abtitur eine handelsübliche Formelsammlung eines beliebigen Verlages zu nutzen (soweit diese zugelassen war).

    In den Vorgaben für 2025 (NRW) steht, dass (außer im hilfsmittelfreien Teil in Mathe) eine "mathematische" bzw. "physikalische" Formelsammlung zu nutzen sei (gleicher Wortlaut wie in den Vorgaben für 2022, 2023, 2024, ...).

    Da es ab 2025 einen länderübergreifenden Pool an Abiaufgaben geben soll, bei dem sich die Länder bedienen müssen (50% modifikationsfrei). Wenn ich es richtig verstehe, darf dann nur diese Formelsammlung hier genutzt werden

    https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/dokumente/mathematik/


    Warum aber erfolgt dann auf den Seiten der Standardsicherung sowohl für Mathe als auch für Physik keinerlei Hinweis darauf, dass nur diese Formelsammlung genutzt werden darf, aber nicht mehr die von den Verlagen? Oder bin ich zu ferienreif um das richtig zu verstehen?

  • In Physik darf eine nicht näher spezifizierte „physikalische Formelsammlung“ verwendet werden. Von einer Einschränkung ist nirgendwo die Rede, soweit ich weiß.

    Kannste aber alles selbst auf Standardsicherung finden: bei den Vorgaben für die einzelnen Fächer.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ja, dass in Physik eine "physikalische Formelsammlung" (nicht näher definiert) genutzt werden darf (bis incl. Prüfungsjahr) 2025, habe ich auch gelesen.

    Allerdings steht in diesem Formelsammlungsdokument auch:

    "Als Hilfsmittel für die Bearbeitung der Aufgaben des Pools für die Fächer Mathematik, Chemie

    und Physik ist – neben dem jeweiligen digitalen Hilfsmittel – eine mathematisch-naturwissen-

    schaftliche Formelsammlung vorgesehen, die nur die im vorliegenden Dokument enthaltenen

    Inhalte hat"

  • Für Physik gilt das aber doch für NRW meines Wissens 2026 (noch) nicht. Oder kommen da die Aufgaben auch schon vom iqb?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • In der PPP der Implemetationsveranstaltung steht auf Folie 17:

    "Für die naturwissenschaftlichen Fächer: Einrichtung eines ländergemeinsamen Abituraufgabenpools ab dem Abitur 2025, aus denen die Länder mind. 50 % modifikationsfrei entnehmen "


    https://www.schulentwicklung.n…hinweise-und-materialien/


    Die Chemiker müssen ab 2025 diese Formelsammlung nutzen. Physik offenbar noch nicht (zumindest steht in den Vorgaben für 2025 immer nur etwas allgemeingültig von der "physikalischen Formelsammlung" (bei den Chemikern steht dieser Hinweis jedoch in den Vorgaben).


    Da das die aktuelle Q1 betrifft, wäre es ja sinnvoll, zu wissen, ob auch die bisherige Formelsammlung genutzt werden darf.

    Früher oder später wird es aber sicherlich kommen.

  • Tatsächlich sind die Unterschiede in Physik zu einer normalen Formelsammlung nicht so dramatisch.

    In Mathe ist das schon wesentlicher, da besteht das Formeldokument nur aus 6 Seiten, bei den üblichen Formelsammlungen sind es um die 20.

  • Ich persönlich finde das Formeldokument gut.

    Im Bereich Mathematik sind klassische Formelsammlungen für den Schulbedarf eher überfrachtet. Das Dokument ist übersichtlicher, die SuS sparen 20€ für die Anschaffung und auch die Schule muss nicht 100 Exemplare einer Formelsammlung vorhalten, die nur ein mal pro Jahr für das Abitur gebraucht werden, sondern kann das Dokument einfach selber ausdrucken.

    Es war überfällig, mich überrascht lediglich, dass die Lobby er Verlage das nicht verhindern konnte.

  • Das hat jetzt nicht direkt mit der Frage zu tun, aber in BW haben sie bzgl. der IQB-Formelsammlung wohl schon wieder nen Rückzieher gemacht. Im Abi 2025 sollen die Merkhilfen von 2024 verwendet werden dürfen. (Die vom IQB ist auch ne Krankheit…, sorry.)

  • '24 wäre auch ein Jahr früher als notwendig, aber meines Wissens nach ist das ein bindender Beschluss der KMK zur Vereinheitlichung der Bedingungen, ab '25 sollte sie überall kommen.

  • '24 wäre auch ein Jahr früher als notwendig, aber meines Wissens nach ist das ein bindender Beschluss der KMK zur Vereinheitlichung der Bedingungen, ab '25 sollte sie überall kommen.

    In NRW ist 2026 "erlaubt" und ab 2027 erst verpflichtend.

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