Rein theoretisch kann man sich in Deutschland ja auch "nicht bewähren". In der Praxis kommt das allerdings nicht vor und ist auch gar nicht realistisch vorgesehen.
Doch, es ist vorgesehen, und auch nach Verlängerung und Schulwechsel kann es zu einer Nicht-Bewährung kommen.
Dann bleibt noch die Klage, ggf. ein Formfehler, ansonsten wird man vom Land nicht mehr eingestellt, auch nicht für Vertretung, obwohl man das 2.Examen bestanden hat.
Auch ich habe zuvor gedacht, dass man bis zum 2. Examen genug Prüfungen abgelegt hat.
Gerede oder mal ein Fehler auf dem AB reichen allerdings nicht aus, um die Bewährung zu versagen.