Übergang Schule-Beruf: Pflichten der Schule / Klassenleitung

  • Die Abteilungsleitung, die die Klassenleitungen in die Pflicht nehmen will, mag sich vermutlich auf den Berufsorientierungserlass berufen (BASS 12-21 Nr. 1):

    "Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.

    Danke!


    Die abgebenden Schule ist bei schulpflichtigen Schülern immer in der Verantwortung.

    ... immer in der Verantwortung sein - das sehe ich als Problem. Kannst du mir dafür vielleicht einen konkreten Beleg aus der BASS liefern? Das wäre nett.


    LG

  • Das Webportal in NRW und wohl auch Niedersachsen, auf dem sich die Schüler für die weiterführenden Schulen anmelden müssen.


    https://www.schueleranmeldung.…e/UserControlDieIdee.aspx

    Nur noch mal eben zur Konkretisierung: In NDS arbeiten nicht alle BBSn mit "Schüler Online". Bei einigen BBSn müssen sich die neuen SuS über ein Portal namens "BERUFINO" anmelden, andere haben ein schuleigenes Anmeldeportal (meines Wissens z. B. die BBS Einbeck), bei wieder anderen läuft die Anmeldung noch "altmodisch" über ausgedruckte Anmeldeformulare.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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