Die Abteilungsleitung, die die Klassenleitungen in die Pflicht nehmen will, mag sich vermutlich auf den Berufsorientierungserlass berufen (BASS 12-21 Nr. 1):
"Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.
Danke!
Die abgebenden Schule ist bei schulpflichtigen Schülern immer in der Verantwortung.
... immer in der Verantwortung sein - das sehe ich als Problem. Kannst du mir dafür vielleicht einen konkreten Beleg aus der BASS liefern? Das wäre nett.
LG