Übergang Schule-Beruf: Pflichten der Schule / Klassenleitung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    an unserer Brennpunkt-Gesamtschule in NRW wird manchmal von Seiten der Abteilungsleitung II und den zugehörigen Beratungslehrern so getan, als wären wir als Schule bzw. Klassenleitung letztverantwortlich dafür, dass wirklich jeder Schüler, jede Schülerin den Übergang Schule-Beruf organisiert hat. Mich stört das sehr.

    Wir machen und tun und viele reißen sich ein Bein aus für die Schüler*innen: Alle Standardelemente von KAoA werden hörig durchexerziert, wir haben überdurchschnittlich umfangreiche Praktika und verwenden in einigen Klassen mehr als die in einer durchschnittlichen Stundentafel vorgesehen AL-Stunden fast ausschließlich für die Berufsorientierung; eine ganze Armada von Berufsberatern und Berufseinstiegsbegleitern ist jeden Tag bei uns im Haus für die SuS ansprechbar.

    Aber: Viele SuS interessiert es einfach nicht, sie kümmern sich nicht um ihre Zukunft, nehmen keine Ratschläge, Appelle, Aufforderungen, dieses oder jenes zu unternehmen, an. Völlige Gleichgültigkeit.

    Ich sehe mich (zunehmend) nicht (mehr) in der Letztverantwortung dafür, dass eine Anschluss-Option bei wirklich jedem nach Klasse 10 vorliegt. Ich kann und möchte niemanden zu seinem Glück zwingen. Und ich möchte vor allem nicht, dass der fehlende Wille bzw. das fehlende Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen und ihres Elternhauses (oft die dritte Generation Empfänger von staatlichen Transferleistungen) zu meinem Problem gemacht wird, indem ich mir den Kopf über die Zukunft dieser Kinder zerbreche und unverhältnismäßig viel Zeit in die Beschaffung von Praktikumsplätzen etc. investiere.

    Versteht mich bitte nicht falsch: Die Willigen bekommen von mir jede Unterstützung, die sie brauchen - und diejenigen, die "sanften Druck" benötigen, ebenfalls. Aber an die völlig Desinteressierten, die chronischen Schwänzer, die Unbelehrbaren möchte ich zukünftig nicht mehr meine Kapazitäten binden.

    Meine Frage: Bin ich über meinen eigenen moralischen Kompass und das, was man eben so als Klassenlehrer für das Wohl seiner Schützlinge tut, hinaus dazu verpflichtet, Anschluss-Optionen nach Klasse 10 zu organisieren? Welche rechtlichen Pflichten habe ich bzw. hat die Schule? Was passiert denn, wenn einer am Tag der Zeugnisübergabe eben nichts hat, ohne Anschluss da steht?


    Schönen Dank und Gruß!

  • Was passiert denn, wenn einer am Tag der Zeugnisübergabe eben nichts hat, ohne Anschluss da steht?

    Dann muß er weiterhin seine Schulpflicht erfüllen und kommt bei uns (oder an einem anderen Berufskolleg) in die Ausbildungsvorbereitung. Und ja, auch da haben wir dann die ganz großen Spezialisten, die einem direkt ins Gesicht sagen, daß sie nur in der Schule sind, damit ihre Eltern Kindergeld bekommen.


    Das große Aha-Erlebnis kommt bei denen erst, wenn die Fehlzeiten mehr als 30% erreichen und die Meldungen von uns Klassenlehrern an die Familienkasse und ans Ausländeramt zur Folge haben, daß das Kindergeld gekürzt wird bzw. sie den Auffenthaltstitel verlieren und abgeschoben werden.


    Und nein, wenn von insg. 54 Schülern aus zwei Parallelklassen um 11 Uhr nur insg. 6 Schüler anwesend sind, aber nicht die, die um 8 Uhr da waren, dann bin ich mit meinem moralischen Kompaß auch durch. Wer das System dermaßen verachtet und ausnutzt, muß sich nicht wundern, wenn das Pendel dann auch ganz heftig in die Gegenrichtung ausschlägt.

  • Das wäre mir auch neu. Von Kürzungsmöglichkeiten des Kindergeldes gehe ich in Anbetracht seiner Stellung als Steuervergütung zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern nicht aus. Und der Zusammenhang zwischen Aufenthaltstiteln und Schulbesuchspflicht ist genau andersherum: Ein bestehender Aufenthaltstitel löst die Schulbesuchspflicht aus. Dessen Bestehen dürfte aber nicht von dieser abhängen.


    PS: Den vollständige Entfall bei Nichtfortsetzung der Schullaufbahn aufgrund zu hoher Fehlzeiten nach Erfüllung der Schulpflicht (!) kann ich mir durchaus vorstellen.

  • Ein bestehender Aufenthaltstitel löst die Schulbesuchspflicht aus. Dessen Bestehen dürfte aber nicht von dieser abhängen.

    Bei mir sind die Schüler zumeist nicht mehr schulpflichtig. Da hängt dann das Bleiberecht davon ab, ob sie entweder in einer Qualifizierungsmaßnahme sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ich hatte da über Jahre einen Vollzeitschüler, der nebenbei noch Hausmeistertätigkeiten im "eigenen" Wohnblock durchgeführt hat und deswegen vom Vermieter mit 521,- € monatlich bezahlt wurde, eben damit es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war und eben kein Mini-Job, weil an der Beschäftigung der Auffenthaltstitel hing.


    Bei dem Kindergeld ist es dann halt auch die Frage, ob das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, überhaupt existiert und ob es wirklich hier in Deutschland lebt und nicht im Ausland. Da kommt uns schon eine gewisse Kontrollfunktion zu, wir sehen schließlich dieses Kind bzw. sehen es nicht.

  • Kindergeld ist schon so ein Thema, da gebe ich plattyplus recht. Egal wo das Kind/die Jugendlichen nun herkommen. Dazu kommt dann noch, dass wir durchaus auch (in anderen Bildungsgängen wie Berufsfachschule) Schülerinnen und Schüler mit Bafög-Anspruch haben. Wenn die dann nicht am Unterricht teilnehmen...


    Grundsätzlich mache ich mir nur noch Mühe bei denen, wo es Sinn macht. Wer erzählt, ne ein Praktikum mache ich nicht, ich arbeite doch nicht umsonst, dem helfe ich auch nicht mehr dabei einen Praktikumsplatz oder gar eine Ausbildung zu finden. Aber auch das war ein Lernprozess ;)


    Wie sagt mein Mann immer so schön: "Du kannst sie nicht alle retten."

  • Bei mir sind die Schüler zumeist nicht mehr schulpflichtig. Da hängt dann das Bleiberecht davon ab, ob sie entweder in einer Qualifizierungsmaßnahme sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ich hatte da über Jahre einen Vollzeitschüler, der nebenbei noch Hausmeistertätigkeiten im "eigenen" Wohnblock durchgeführt hat und deswegen vom Vermieter mit 521,- € monatlich bezahlt wurde, eben damit es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war und eben kein Mini-Job, weil an der Beschäftigung der Auffenthaltstitel hing.


    Bei dem Kindergeld ist es dann halt auch die Frage, ob das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, überhaupt existiert und ob es wirklich hier in Deutschland lebt und nicht im Ausland. Da kommt uns schon eine gewisse Kontrollfunktion zu, wir sehen schließlich dieses Kind bzw. sehen es nicht.

    Danke für die Ergänzung, so kann ich mir das wirklich vorstellen.

  • ... wird manchmal von Seiten der Abteilungsleitung II und den zugehörigen Beratungslehrern so getan, als wären wir als Schule bzw. Klassenleitung letztverantwortlich dafür, dass wirklich jeder Schüler, jede Schülerin den Übergang Schule-Beruf organisiert hat.

    Wie wird das suggeriert? Vorwurfsvoll? Verklausuliert? Und wäre es vielleicht möglich, sich mal nur dieses Thema betreffend zusammenzusetzen?

    Wenn die Beratungslehrkräfte zum Beispiel zu viel Zeit haben, könnten sie ein Berufsvorbereitungs-Konzept erstellen, indem aufgeführt wird, was alles in welchen Fächern laufen sollte. Wenn ihnen das noch nicht bewusst ist, müssten sie mit allen beteiligten Lehrkräften reden und herausfinden, was bereits alles läuft. Falls ihrer Meinung nach noch etwas fehlt, persönlich bei Betrieben anrufen oder die Mutti noch ein drölfzigstes Mal einladen, dann können sie das gleich in ihren Aufgabenbereich übertragen.

  • Wie sagt mein Mann immer so schön: "Du kannst sie nicht alle retten."

    Hierbei bitte bedenken, dass sich der fehlende Übergang in den Beruf nicht nur für den Einzelnen nachteilig auswirkt, sondern auch für die Gesamtgesellschaft, da die arbeitende Bevölkerung dieser Person durch Sozialabgaben die Transferleistungen finanziert.

  • Ich bekomme als Klassenlehrer jedenfalls von diesen Behörden laufend Formulare, in denen ich bestätigen soll, daß die Schüler auch wirklich zur Schule kommen und die Fehlzeiten der Schüler aufzuführen sind.

    Habe ich noch nie bekommen (nicht nur ich nicht, sondern auch meine Schule nicht). Ich schrieb es m. E. hier schon öfter: SuS, die noch schulpflichtig sind, werden bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten an den Landkreis/ans Schulamt gemeldet, der/das sich dann weiter "kümmert". SuS, die nicht mehr schulpflichtig sind, können wir als Schule bei unentschuldigten Fehlzeiten ausschulen - und das tun wir auch. Bei entschuldigten Fehlzeiten können wir ja eh nichts ausrichten.

    Dazu kommt dann noch, dass wir durchaus auch (in anderen Bildungsgängen wie Berufsfachschule) Schülerinnen und Schüler mit Bafög-Anspruch haben. Wenn die dann nicht am Unterricht teilnehmen...

    Das ist noch eine andere Geschichte. Ans BAföG-Amt müssen wir unentschuldigte Fehlzeiten auch melden wegen eventueller Kürzung der Bezüge.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke für die Antworten!

    Wie wird das suggeriert? Vorwurfsvoll? Verklausuliert? Und wäre es vielleicht möglich, sich mal nur dieses Thema betreffend zusammenzusetzen?

    Wenn die Beratungslehrkräfte zum Beispiel zu viel Zeit haben, könnten sie ein Berufsvorbereitungs-Konzept erstellen, indem aufgeführt wird, was alles in welchen Fächern laufen sollte. Wenn ihnen das noch nicht bewusst ist, müssten sie mit allen beteiligten Lehrkräften reden und herausfinden, was bereits alles läuft. Falls ihrer Meinung nach noch etwas fehlt, persönlich bei Betrieben anrufen oder die Mutti noch ein drölfzigstes Mal einladen, dann können sie das gleich in ihren Aufgabenbereich übertragen.

    Weder vorwurfsvoll noch verklausuliert, eher sachlich-informierend, nämlich in der Art und Weise eines In-die-Pflicht-Nehmens von Klassenleitungen für die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht in der Sek II, was der Rechtsrahmen meines Erachtens nicht hergibt. Wenn ich die BASS (12-51 Nr. 5) nämlich richtig lese, ist die Kommune in der Pflicht, dies zu tun (vgl. Absatz 1.3).


    Hierbei bitte bedenken, dass sich der fehlende Übergang in den Beruf nicht nur für den Einzelnen nachteilig auswirkt, sondern auch für die Gesamtgesellschaft, da die arbeitende Bevölkerung dieser Person durch Sozialabgaben die Transferleistungen finanziert.

    Meiner Meinung nach wären dann aber auch gesamtgesellschaftliche Konsequenzen angebracht: So lange von Jugendlichen "Hartz IV" oder "Bürgergeld" als Antwort auf die Frage nach der eigenen beruflichen Zukunft mit der größten Selbstverständlichkeit, öffentlich und ohne Schamgefühl ausgesprochen werden kann, und ohne dass ein Widerspruch erwartet wird, sehe ich weniger uns, sondern v.a. die Politik in der Verantwortung, Maßnahmen sozialpolitischer Art zu ergreifen...

  • Ich habe noch nirgends erlebt, dass Schule sich in die Anschlussbeschäftigung reinhängt. KAoA, Berufsberatung, Praktikum in der EF -> ja. Aber alles andere liegt dann beim Schüler und ich wüsste auch nicht, dass irgendwo festgehalten wurde, wer welche Pläne für nach dem Abgang hat. Und ob. Ich würde mich da als Klassenlehrer auch absolut nicht verantwortlich fühlen.

  • Ich habe noch nirgends erlebt, dass Schule sich in die Anschlussbeschäftigung reinhängt. KAoA, Berufsberatung, Praktikum in der EF -> ja. Aber alles andere liegt dann beim Schüler und ich wüsste auch nicht, dass irgendwo festgehalten wurde, wer welche Pläne für nach dem Abgang hat. Und ob. Ich würde mich da als Klassenlehrer auch absolut nicht verantwortlich fühlen.

    Hier in BW wird am Ende jeden Schuljahres von den KLs eine detaillierte Liste abgegeben und über ein Onlineformular (Abgangsstatistik, die ich jährlich eingeben für unsere Schule) ans KM weitergeleitet, wie es mit SuS in Abschlussklassen weitergeht, also wer macht wo eine Ausbildung als was, wer geht an welche weiterführende Schule in welchen Schulgang. Das ist verpflichtend und keine Kür für die Schulen. Passend dazu haben wir eine hausinterne Ausbildungsmesse, für die wir jeden Stand mehrfach vergeben könnten, weil die Unternehmen diese gerne nutzen möchten, um unsere SuS direkt ansprechen zu können. Alle SuS müssen ein Jahr vor dem Abschluss an dieser Messe teilnehmen (Vorträge besuchen, Einzelgespräche an Ständen buchen und führen). Wer im Abschlussjahr dann weder einen Ausbildungsplätze hat, noch einen Schulplan (Plätze an weiterführenden Schulen bekommt hier in der Region jeder mit passendem Abschluss), muss auch im Abschlussjahr noch einmal an der Ausbildungsmesse teilnehmen, neben zusätzlichen Gesprächen bei der Berufsberatung im Haus, etc. Das führt im Ergebnis dazu, dass fast alle unsere SuS nach Klasse 9/10 entweder einen Ausbildungsplätze haben oder eben gezielt an eine weiterführende Schule gehen. Nur in sehr wenigen Einzelfällen ist am Ende von 9 bzw. 10 dann tatsächlich noch unklar, wie es weitergehen wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kenne es ebenfalls so, dass durch die Klassenleitung abgefragt wird, was die Schüler nach Erhalt des Abschlusses vorhaben. Ich werde aber ganz sicher nicht für Schüler Praktika oder gar eine Ausbildung "besorgen".


    Es gibt Kollegen, die für die Berufsberatung zuständig sind und entlastet werden. Diese tun auch viel, um die Schüler zu unterstützen. Damit habe ich dann aber nicht mehr viel zu tun - außer die jeweiligen Schüler ggf. über Termine zu informieren.


    Am besten wäre es wohl, wenn der Lehrerrat den Dialog mit der SL sucht und klarstellt, dass die Lehrer nicht die Eltern der Schüler sind.


    Sonst bleibt einem wohl nur der Weg, die Weisung schriftlich anzufordern von der SL und zu remonstrieren...

  • Ich habe noch nirgends erlebt, dass Schule sich in die Anschlussbeschäftigung reinhängt. KAoA, Berufsberatung, Praktikum in der EF -> ja. Aber alles andere liegt dann beim Schüler und ich wüsste auch nicht, dass irgendwo festgehalten wurde, wer welche Pläne für nach dem Abgang hat. Und ob. Ich würde mich da als Klassenlehrer auch absolut nicht verantwortlich fühlen.

    Sich selbst verantwortlich für den weiteren Weg nach der Schule zu fühlen sicher nicht, aber ein gewisses Interesse daran ist mit Blick auf eine sinnvolle Berufs- oder zumindest Schullaufbahnberatung schon sinnvoll. Ich habe z.B. immer mal wieder (Oberstufen-)Schüler im Gespräch, die gerade überlegen, ob das Abitur das richtige Ziel für sich selbst ist und wir schauen da schon genau darauf, ob es schon konkrete Alternativideen gibt oder nicht. Wir haben als Schule auch sehr gute Kontakte in die lokale Wirtschaft und können nicht selten auch direkt an bestimmten Firmen und weitere Ausbildungsmöglichkeiten verweisen. Wir nehmen den Schülern andersherum natürlich nicht Bewerbung, Vorstellungsgespräche usw. ab. Für die konkrete Umsetzung sind sie schon selbst verantwortlich.

  • Weder vorwurfsvoll noch verklausuliert, eher sachlich-informierend, nämlich in der Art und Weise eines In-die-Pflicht-Nehmens von Klassenleitungen für die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht in der Sek II, was der Rechtsrahmen meines Erachtens nicht hergibt. Wenn ich die BASS (12-51 Nr. 5) nämlich richtig lese, ist die Kommune in der Pflicht, dies zu tun (vgl. Absatz 1.3).

    Mir ist gerade nicht ganz klar, ob es dir um das Hinterherlaufen bei Problemfällen ohne Ausbildungsplatz geht oder um die Einhaltung der Schulpflicht!?


    Hinsichtlich des Ausgangsposts ist zu sagen: Wie Quittengelee oben schon schrieb, wäre ein schulisches Konzept hier sicherlich hilfreich. Die Abteilungsleitung, die die Klassenleitungen in die Pflicht nehmen will, mag sich vermutlich auf den Berufsorientierungserlass berufen (BASS 12-21 Nr. 1):

    "Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.

    Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren. Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält, dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können."


    Ich kann deinen Frust, wildgans89 , bezüglich der Totalverweigerer und Null-Bock-Jugendlichen vollkommen verstehen. Die Frage ist, inwieweit in einem schulischen Konzept nicht auf diese Problematik und mögliche Konsequenzen seitens der Schule (z. B. keine fortgesetzte Unterstützung in solchen Fällen) hingewiesen werden könnte. Wenn es in ein schulisches Konzept gegossen ist, das von den schulischen Gremien beraten und verabschiedet und von der Schulleitung nicht wegen Fehlern beanstandet worden ist, können Abteilungsleitungen auch nicht mit Forderungen aus dem Nichts an Lehrkräfte herantreten. (D. h., sie können schon, aber beißen sich die Zähne aus.)

  • Guten Morgen!


    Die abgebenden Schule ist bei schulpflichtigen Schülern immer in der Verantwortung. Deshalb wird bei uns in Klasse 10 von jeder KL mit den Schülern Schüler-Online geführt. Die Schüler werden an die Tage der offenen Tür erinnert und jeder Übergang wird schriftlich festgehalten. Vorher haben natürlich Beratungen stattgefunden durch KL, Stubo, Berufsberater, Bereb und einige Kooperationspartner (Schulen und Firmen) haben sich vorgestellt. Teilweise gibt es freiwillige Hospitationen/Praktika.

    Absolute Schulschwänzer sind bereits beim Jugendamt gemeldet und da wird es dann schwierig. Die sind dann quasi eine Karteileiche auf dem Tisch der Abteilungsleitung. Die Chaotischen/Unzuverlässigen bekommen wir durch Schüler-Online an die Kooperationsschule und schicken sie dann explizit zur Anmeldung, teilweise in Begleitung.


    Gruß vom Stubo 😊

  • Was ist „Schüler-Online“?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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