Temporäre Abordnung mit Versetzungsziel

  • Hallo,


    ich bin immer noch mitten im Versetzungsprozess. Da stellt sich mir eine Frage. Ich habe von der Option "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" gehört.

    Wenn mein SL nun gegen eine direkte Versetzung ist, brächte ihm die Abordnung Vorteile, sodass er dazu eventuell zustimmen könnte? Und wie liefe so ein Verwaltungsakt ab?

    Achso: Bundesland NRW

  • sonnenschein2022

    Hat den Titel des Themas von „Temporäre Abordnung“ zu „Temporäre Abordnung mit Versetzungsziel“ geändert.
  • Vorteile würde dies deiner Schule eher nicht bringen, denn du besetzt weiterhin die jetzige Planstelle.

    Abordnungen passieren ja oft, um beispielsweise Unterrichtsbedarfe zu decken.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geschieht meist unter einer Voraussetzung, beispielsweise wird jemand für eine Wiedereingliederung abgeordnet. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich, dann wird auch versetzt. Salopp könnte man sagen, dass die neue Schule die Möglichkeit hat sich den Kandidaten/die Kandidatin „anzuschauen“ und ein Bild macht, wie eine „kleine Probezeit“.

  • Vorteile würde dies deiner Schule eher nicht bringen, denn du besetzt weiterhin die jetzige Planstelle.

    Abordnungen passieren ja oft, um beispielsweise Unterrichtsbedarfe zu decken.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geschieht meist unter einer Voraussetzung, beispielsweise wird jemand für eine Wiedereingliederung abgeordnet. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich, dann wird auch versetzt. Salopp könnte man sagen, dass die neue Schule die Möglichkeit hat sich den Kandidaten/die Kandidatin „anzuschauen“ und ein Bild macht, wie eine „kleine Probezeit“.

    Könnte die jetzige Schule die Planstelle denn mit Vertretungsunterricht decken? Bin im Moment sowieso in Elternzeit, sodass es ohnehin eine Vertretungskraft für mich gibt.

  • Das kann ich leider nicht rechtssicher beantworten.

    Vermuten würde ich aber, dass das nicht der Fall ist, außer es entsteht ein extremer Mangel in deinen Fächern, ansonsten giltst du ja als in Dienst befindlich.

  • Könnte die jetzige Schule die Planstelle denn mit Vertretungsunterricht decken? Bin im Moment sowieso in Elternzeit, sodass es ohnehin eine Vertretungskraft für mich gibt.

    1. Abordnungen sind für die Schule nur interessant, wenn es Überhang gibt und deine Fächer nicht gebraucht werden. Dann kann man aber auch gleich einer Versetzung zustimmen. Außer man weiß, dass der Überhang nur temporärer Natur ist.
    2. Für Abordnungen gibt es keine Vertretungsmittel.
    3. Wenn deine Schule derzeit eine Vertretungskraft für dich eingestellt hat, dann geht das nur wegen der aktuellen Elternzeit.
    4. Wenn du in Elternzeit bist, kannst du auf Vertretungsbasis arbeiten wo du willst. Das muss nicht die eigene Schule sein. Wenn du allerdings deine Schule wählst, dann kann sie sich in der Praxis nur schwer dagegen wehren.
    5. Es ist immer noch so, dass der Versetzungswunsch nach der Elternzeit in der Regel priorisiert wird. Anders als früher ist die Versetzung allerdings nicht mehr so sicher.
    6. Wenn du dich während oder mit Ende der Elternzeit versetzen lässt, bekommt die Schule nicht unbedingt einen Ersatz. Im besten Fall rutscht sie in den Unterhang und bekommt in der nächsten Runde eine Stelle zugewiesen und findet einen geeigneten Bewerber. Im schlechtesten Fall bleibt sie auf dem Unterhang hängen. Das könnte neben Fachmangel der Grund sein, wieso deine SL eine Versetzung für die Schule nicht so gut findet.
  • Ich bin aktuell in einer ähnlichen Lage, NRW, Grundschule:


    Wie wäre den formell das Procedere? Ich melde mich beim Schulamt mit dem Wunsch, mich in der Elternzeit selbst zu vertreten. Sofern ich nicht nach einem Jahr zurückkomme, verfällt ja mein Anspruch , an meiner alten Schule (A) eingesetzt zu werden. Daher wäre es ja nach Absprache mit dem Schulamt möglich, an einer anderen Schule (B) mit hohem Personalbedarf eingesetzt zu werden, was dann aber weder einer Abordnung noch einer Versetzung gleichkommt („in Elternzeit wird nicht versetzt“). Sollte es mir an der Schule B so gut gefallen, dass ich dort bleiben wollen würde, müsste ich dennoch den Antrag über Oliver stellen und könnte ggf dann doch ganz woanders eingesetzt werden? Ortswunsch sticht Schulwunsch, oder wie war das?

  • Man kann sich auf auf Abordnungsstellen an einer Behörde bewerben. Da kann die Schule dann gar nichts gegen machen, wenn man unbedingt weg will.

  • Ich bin aktuell in einer ähnlichen Lage, NRW, Grundschule:


    Wie wäre den formell das Procedere? Ich melde mich beim Schulamt mit dem Wunsch, mich in der Elternzeit selbst zu vertreten. Sofern ich nicht nach einem Jahr zurückkomme, verfällt ja mein Anspruch , an meiner alten Schule (A) eingesetzt zu werden. Daher wäre es ja nach Absprache mit dem Schulamt möglich, an einer anderen Schule (B) mit hohem Personalbedarf eingesetzt zu werden, was dann aber weder einer Abordnung noch einer Versetzung gleichkommt („in Elternzeit wird nicht versetzt“). Sollte es mir an der Schule B so gut gefallen, dass ich dort bleiben wollen würde, müsste ich dennoch den Antrag über Oliver stellen und könnte ggf dann doch ganz woanders eingesetzt werden? Ortswunsch sticht Schulwunsch, oder wie war das?

    Wenn du dich in Elternzeit selbst vertrittst, kannst du dir eine Vertretungsstelle über Verena suchen und wirst - wenn die ausschreibende Schule dich auswählt - dann für die Dauer der Vertetungsstelle abgeordnet (bei mir im Moment der Fall). Versetzung bleibt davon unberührt, muss ganz normal über Oliver beantragt werden und auf dem Dienstweg eingereicht werden, also über die

    1. Es ist immer noch so, dass der Versetzungswunsch nach der Elternzeit in der Regel priorisiert wird. Anders als früher ist die Versetzung allerdings nicht mehr so sicher.
    2. Wenn du dich während oder mit Ende der Elternzeit versetzen lässt, bekommt die Schule nicht unbedingt einen Ersatz. Im besten Fall rutscht sie in den Unterhang und bekommt in der nächsten Runde eine Stelle zugewiesen und findet einen geeigneten Bewerber. Im schlechtesten Fall bleibt sie auf dem Unterhang hängen. Das könnte neben Fachmangel der Grund sein, wieso deine SL eine Versetzung für die Schule nicht so gut findet.

    Ist tatsächlich das erste Mal, dass ich höre, dass Versetzungen nach der Elternzeit immer noch priorisiert werden. Dann kann ich ja noch hoffen. Würde gern an der Schule, an der ich im Moment in Abordnung bin, bleiben.

  • Das Nein interessiert aber niemanden, den sonst könnten diese Stellen nie besetzt werden. Das ist das Gleich wie bei der Bewerbung auf eine Beförderungsstelle oder ein Funktionsamt. Das Votum der derzeitigen Stammschule interessiert dann nicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • einen Unfall ins Koma fallen)

    Genau das. Daher sind auch die Versagungeb bei voraussetzungsloser Teilzeit nicht haltbar. Zumindest bei Angestellten LK

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • hm... doch... nein sagen.

    Jo sagen kann die das schon, aber interessiert halt niemanden. Es kommt dann einfach eine Abordnungverfügung und das kann man dann zur Kenntnis nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Mir war das nicht bekannt. Mir wurde sowohl von meiner neuen, damals zukünftigen Dienststelle gefragt, wie meine Einschätzung sei, was meine SL dazu sagt, weil es nunmal wichtig sei, ob ich die Freigabe bekäme.

    Meine SL (das wusste ich vorher, weil er in Kenntnis meiner Bewerbubg war) stimmte zu, sagte mir aber auch, dass andere überstimmte Teile der SL dagegen waren.


    Bei einzelnen Stellen auf STELLA steht explizit, dass man es vorher mit der SL klären soll.


    Umso besser, wenn es anders sein kann…

  • Gibt alle Varianten.

    Zustimmung nötig, Zustimmung nicht nötig und natürlich die inoffizielle, wo die Zustimmung formal nicht nötig ist, aber die Bezirksregierung schon die Schule im Blick behält und trotzdem fragt.

  • Die Auswahlgesprâche finden bei den externen Stellen statt. Wenn sich jemand beispielsweise für den Zoo bewirbt, dann findet das Auswahlgespräch im Zoo statt, und wenn dort zwei Kollegen sich beworben haben, entscheidet die Auswahlkommission. Da habe ich noch nie erlebt, dass das Verfahren wiederholt würde, weil die Bezreg Einwände hat. Das ist bei diesen Stellen einfach nicht vorgesehen. Zumindest so in NRW.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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