Im Versetzungserlass NRW steht ja: "Bei Annahme eines Versetzungs- oder Serviceangebots...", später "Absage einer beabsichtigten wunschgemäßen Versetzung..."
Das verstehe ich jetzt rechtlich so, dass ich bei vorliegender Freigabe erstmal ggf. ein Versetzungsangebot bekomme, das ich aber auch noch ablehnen kann und dann an meiner jetzigen Schule bleibe. Sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber beamtenrechtlich ist ja manchmal einiges möglich...
Nach Lesen der folgenden Personalratsinfos mache ich mir allerdings etwas Sorgen, dass man bei Erfüllung der abgegeben Wünsche automatisch versetzt wird. Da hört sich das nämlich so an, als ob man nur ein Serviceangebot (Angebot ohne Erfüllung der Wünsche) ablehnen kann?
http://www.pr-hauptschule.de/19Info01.pdf
https://www.bezreg-muenster.de…fo-2017-10_versetzung.pdf (Seite 2)