Hallo zusammen, ich bin hier schon seit einer Weile stiller Mitleser und hätte nun eine Frage in Sachen Erfahrungsstufen für Sek I Lehrer in Baden-Württemberg.
Ich bin seit Schuljahresanfang verbeamtet auf Probe. Davor habe ich ein Jahr als Lehrer im Angestelltenverhältnis gearbeitet und davor das Ref absolviert.
Nun habe ich einen Brief vom LBV bekommen, dass der Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen bei mir erst ab dem Beginn dieses Schuljahrs festgesetzt ist. Das irritiert mich etwas. Wird das Jahr das ich angestellt als Lehrer gearbeitet habe nicht für die Erfahrungsstufen mit einbezogen?
Ich wäre dankbar, wenn hier jemand Näheres wüsste, denn man kann ja gegen diesen Bescheid auch Widerspruch einlegen.