Beginn des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen BaWü

  • Hallo zusammen, ich bin hier schon seit einer Weile stiller Mitleser und hätte nun eine Frage in Sachen Erfahrungsstufen für Sek I Lehrer in Baden-Württemberg.


    Ich bin seit Schuljahresanfang verbeamtet auf Probe. Davor habe ich ein Jahr als Lehrer im Angestelltenverhältnis gearbeitet und davor das Ref absolviert.


    Nun habe ich einen Brief vom LBV bekommen, dass der Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen bei mir erst ab dem Beginn dieses Schuljahrs festgesetzt ist. Das irritiert mich etwas. Wird das Jahr das ich angestellt als Lehrer gearbeitet habe nicht für die Erfahrungsstufen mit einbezogen?


    Ich wäre dankbar, wenn hier jemand Näheres wüsste, denn man kann ja gegen diesen Bescheid auch Widerspruch einlegen.

  • Hallo Satsuma,

    bei mir ergibt sich ein ähnlicher Fall: Seit Schuljahresbeginn (September) auf Probe verbeamtet (A13), davor als Lehramtsanwärter auf Widerruf verbeamtet (AW13, AW steht für Anwärter). Angestellt war ich nie, sondern habe direkt eine Planstelle bekommen. Genau da liegt auch die beamtenrechtliche Begründung: Als Lehramtsanwärter strebt man ein sogenanntes Eingangsamt an, in unserem Fall die Amtsbezeichnung "Lehrer in der Sekundarstufe I", gehobener Dienst. Ein Eingangsamt als solches findet sich jedoch NICHT im Angestelltenverhältnis. Bei Beamten gilt das Dienst- und Treueverhältnis, welches auch die Erfahrungsstufen regelt (gemäß Alimentationsprinzip). Für Lehrer im Angestelltenverhältnis gelten hingegen Arbeitsverträge. Dort gibt es zwar auch Erfahrungsstufen, diese sind aber arbeitsrechtlich gemäß tariflichem Arbeitsvetrag geregelt und ergeben sich nicht "automatisch" durch einen Amtseid.


    Heißt also: Selbst wenn dir die Erfahrungszeit im Angestellenverhältnis angerechnet wird, findet sich darüber nichts im Schreiben des LBV. Das LBV gehört als "staatliche Zahlstelle" zum Amtsapparat dazu. Lehrer im Angestelltenverhältnis erhalten ihr Gehalt nicht über das LBV, sondern über andere öffentliche Töpfe.


    Wann wechselst du denn laut LBV in die nächste Stufe (müsste dann von Stufe 3 auf Stufe 4 sein)?

  • Wie viele Stunden hast du im Angestelltenverhältnis unterrichtet? Unterhälftig oder mindestens halbes Deputat? Unterhälftig zählt meines Wissens nicht.

  • Ich hab zwar nicht Vollzeit unterrichtet im Angestelltenverhältnis aber deutlich mehr als ein halbes Deputat.

    Dann kann es daran nicht liegen.


    Den entsprechenden Fragebogen zu den bisherigen Tätigkeiten hast du zugeschickt bekommen und ausgefüllt?

  • Ich war 2017 in einer ähnlichen Situation und wurde nach acht Jahre im Angestelltenverhältnis verbeamtet. Anfangs wurde ich Stufe 5 zugeordnet (da stand dann aber auch "vorläufig" auf dem Abrechnungsbogen dabei). Nach ca. einem halben Jahr haben sie es dann auf die Reihe bekommenen ich kam in Stufe 7.

    Auch BaWü und Sek. 1.

  • Dann kann es daran nicht liegen.


    Den entsprechenden Fragebogen zu den bisherigen Tätigkeiten hast du zugeschickt bekommen und ausgefüllt?

    Jap, Fragebogen wurde ausgefüllt.


    Realschullehrerin Und bei dir haben sie es dann irgendwann einfach selber gemerkt, dass das nicht passt oder hast du widersprochen bzw. darauf hingewiesen?

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