Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin mittlerweile an einer anderen Schule, komme dort bestens klar, aber nun ist mir eine Frage gekommen. Ich habe in den letzten Wochen eine kranke Kollegin in meiner Springstunde vertreten. Jede Woche einmal, insgesamt 4 Wochen lang. Ich habe dem Vertretungsplaner beim ersten Mal noch gesagt, dass ich meiner Ansicht nach aufgrund meiner Beschäftigungssituation keine Vertretung halten dürfte, er hat das aber mit "Dienstpflicht" abgewatscht und mich eingetragen. Ich habe die Stunden dann gehalten. Meine Frage ist nun: kann ich die auch ausgezahlt kriegen, obwohl ich sie erst gar nicht habe halten dürfen?
Noch mal zu meiner Beschäftigungssituation. Ich bin bis zum Ende der Sommerferien befristet mit Sachgrund für 16 Unterrichtsstunden eingestellt. Meines Wissens nach darf man in einer befristeten Anstellung keine Mehrarbeit leisten (ich weiß aber nicht genau, was alles darunter fällt). Meines Wissens nach ist es aber auch so, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung bereits die erste Stunde mehr bezahlt wird.