Ruhegehalt - amtsunabhängige Mindesversorgung

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich hier ja jemand besser mit Pensionsansprüchen aus als meine Versorgungsstelle, die mir leider keine Auskunft geben konnte/wollte?
    Mich würde einmal interessieren, wie hoch ca. (ganz grob geschätzt) meine Pension sein wird, wenn ich immer nur Teilzeit/halbe Stelle bei A13 (zur Zeit Besoldungsstufe 11) gearbeitete habe? Wegen Kindererziehung und anderen familiären Baustellen war ich auch ein paar Jahre komplett raus, sodass ich, incl. Studium, etc. wohl nur auf max 30 Dienstjahre kommen werde. Möglicherweise kommt bei mir daher wohl die "amtsunabhängige Mindesversorgung" zum tragen. Man liest ja viel darüber - leider nur keine konkreten Zahlen. Weiß jemand, wie ich da etwas genaueres zu erfahren kann? Wie kann ich mir die "amtsunabhängige Mindestversorgung" selber ganz grob ausrechnen? Gelesen habe ich, dass die günstigere Variante von folgenden angewendet wird: entweder 35% von meinem maximalen Endgehalt oder 65% von A6 (Endstufe). Aber was bedeutet das denn in konkreten Summen - wobei es mir jetzt nicht um 200 Euro mehr oder weniger ankommt!

    Vielen Dank für jeden Tipp.

  • Vielen Dank schon einmal für den Link (trifft zu, weil wohnhaft in HH und Arbeitgeber im Speckgürtel). Werde ich mal ausprobieren, aber mir ging es mal ganz konkret um Summen bei einer eventuellen "amtsunabhängigen Mindesversorgung" und ob schon einmal jemand damit zu tun hatte.


    P.S.: Laut deinem Profil arbeitest du ja auch noch an einer Grund-Haupt und Realschule :)

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich hier ja jemand besser mit Pensionsansprüchen aus als meine Versorgungsstelle, die mir leider keine Auskunft geben konnte/wollte?
    Mich würde einmal interessieren, wie hoch ca. (ganz grob geschätzt) meine Pension sein wird, wenn ich immer nur Teilzeit/halbe Stelle bei A13 (zur Zeit Besoldungsstufe 11) gearbeitete habe? Wegen Kindererziehung und anderen familiären Baustellen war ich auch ein paar Jahre komplett raus, sodass ich, incl. Studium, etc. wohl nur auf max 30 Dienstjahre kommen werde. Möglicherweise kommt bei mir daher wohl die "amtsunabhängige Mindesversorgung" zum tragen. Man liest ja viel darüber - leider nur keine konkreten Zahlen. Weiß jemand, wie ich da etwas genaueres zu erfahren kann? Wie kann ich mir die "amtsunabhängige Mindestversorgung" selber ganz grob ausrechnen? Gelesen habe ich, dass die günstigere Variante von folgenden angewendet wird: entweder 35% von meinem maximalen Endgehalt oder 65% von A6 (Endstufe). Aber was bedeutet das denn in konkreten Summen - wobei es mir jetzt nicht um 200 Euro mehr oder weniger ankommt!

    Vielen Dank für jeden Tipp.

    Wieso bekommt in NRW eigentlich jemand eine Pension, der sein ganzes Leben als Beamter Teilzeit gearbeitet hat, während jemand, der nach der Hälfte Zeit kündigt, nur Rente bekommt, auch wenn er durchgehend in Vollzeit war.

  • ....weil das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist...(nur dadurch lassen sich übrigens die Privilegien rechtfertigen - irgendwelche Sachen wie Altersgeld sind eigentlich völlig systemfremd und unzumutbar für den Steuerzahler und den nicht verbeamteten Beschäftigten im öD)

  • Gelesen habe ich, dass die günstigere Variante von folgenden angewendet wird: entweder 35% von meinem maximalen Endgehalt oder 65% von A6 (Endstufe). Aber was bedeutet das denn in konkreten Summen - wobei es mir jetzt nicht um 200 Euro mehr oder weniger ankommt!

    Vielen Dank für jeden Tipp.

    Das kannst du dir doch anhand der Besoldungstabellen ausrechnen, was dies aktuell jeweils wäre.

  • Anrechnung vom Studium nicht vergessen, wenn auch nur anteilig möglich.


    Eventuell kannst du eine Auskunft beim LBV über deine aktuellen Versorgungsansprüche stellen, in NRW besteht darauf ein Rechtsanspruch ab dem 55. Lebensjahr.


    Dein netto kannst du dir dann grob mit Hilfe der Rechner auf der Seite Info öffentlicher Dienst ausrechnen. Minus PKV.

  • ...wie Altersgeld sind eigentlich völlig systemfremd und unzumutbar für den Steuerzahler und den nicht verbeamteten Beschäftigten...

    Das wäre nur der Fall, wenn im Falle des Ausscheidens vollständig nachversichert würde. Aber genau das passiert ja nicht.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wieso bekommt in NRW eigentlich jemand eine Pension, der sein ganzes Leben als Beamter Teilzeit gearbeitet hat, während jemand, der nach der Hälfte Zeit kündigt, nur Rente bekommt, auch wenn er durchgehend in Vollzeit war.

    Weil die eine Person eben ihr ganzes Leben lang Beamte war und die andere Person eben nach der Hälfte der Zeit ausgestiegen ist...

  • Vielen Dank schon einmal für den Link (trifft zu, weil wohnhaft in HH und Arbeitgeber im Speckgürtel). Werde ich mal ausprobieren, aber mir ging es mal ganz konkret um Summen bei einer eventuellen "amtsunabhängigen Mindesversorgung" und ob schon einmal jemand damit zu tun hatte.


    P.S.: Laut deinem Profil arbeitest du ja auch noch an einer Grund-Haupt und Realschule :)

    Die Summen kannst du dir doch ganz leicht über die von dir genannten Prozentsätze berechnen.


    P.S. Da steht „über mich“ und das trifft zu. Da ich nicht nach Sachen frage, bei denen das BL relevant ist, muss ich es auch nicht ändern.

  • Vielen Dank schon einmal für den Link (trifft zu, weil wohnhaft in HH und Arbeitgeber im Speckgürtel). Werde ich mal ausprobieren, aber mir ging es mal ganz konkret um Summen bei einer eventuellen "amtsunabhängigen Mindesversorgung" und ob schon einmal jemand damit zu tun hatte.


    P.S.: Laut deinem Profil arbeitest du ja auch noch an einer Grund-Haupt und Realschule :)

    Ist doch kein Problem, du gibst einfach nicht genug Jahre ein und dann muss nur die korrekten Sätze.

    Ich bekam jedenfalls gestern dort konkrete Zahlen angezeigt zur Mindestversorgung

  • Wieso bekommt in NRW eigentlich jemand eine Pension, der sein ganzes Leben als Beamter Teilzeit gearbeitet hat, während jemand, der nach der Hälfte Zeit kündigt, nur Rente bekommt, auch wenn er durchgehend in Vollzeit war.

    Weil das Dienstverhältnis und damit die Fürsorgepflicht u.ä. des Dienstherren endet?! Die Altersgeldregelung in anderen BL soll jedoch monetär einen besser dastehen lassen, vielleicht tut sich noch etwas in Zukunft.

  • Das wäre nur der Fall, wenn im Falle des Ausscheidens vollständig nachversichert würde. Aber genau das passiert ja nicht.

    In die GRV wird vollständig nachversichert...


    Telzeitbeschäftigung ist übrigens auch eigentlich nicht kompatibel mit den althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums (soooooo lange gibt es dies als generelle Möglichkeit auch noch gar nicht).


    Wegen der Grundsätze (die eigentlich Teilzeit nicht vorgesehen haben) basiert ja auch die Beamtenbesoldung auf dem Alleinverdienermodell.....(mit den aktuellen Diskussionen, die ja doch für etliche Beamte bereits hoch profitabel waren)

  • In die GRV wird vollständig nachversichert...

    Eben nicht. Beamte tragen üvber Einkommenseinbusen zu ihrer Altersversorgung bei. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile dazu. Und die müssten konkret beziffert und eben auch nachversichert werden.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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