Ist das seriös?

  • Hier mal eine Frage an die Schlaufüchse unter euch.


    Ich habe eine Wohnung und mein Wasserzähler soll ausgetauscht werden.

    Den ersten Termin habe ich verpasst, weil ich mit meinem Kind im Krankenhaus war

    Beim zweiten Mal (diesen Mittwoch), muss ich arbeiten und ich kriege auch nicht spontan frei, da ich mit meiner Klasse 400 km entfernt einen Tagesausflug mache.

    Ich bin derzeit als Vertretungslehrkraft an einer Schule.

    Meine Nachbarn arbeiten selbst alle.


    Ich habe zuerst bei meinem Vermieter angerufen, der sich das alles vom Hals halten wollte.

    Ich soll bei dem Unternehmen anrufen, was den Zähler einbauen würde.


    Habe ich gemacht. Der Typ hatte noch viel weniger Plan und meinte, wenn ich den Termin absage, würde ich dann auf den Kosten für einen Dritttermin sitzen.


    Auf der Karte, die ich im Briefkasten hatte hieß es:


    Der Termin wäre als kostenfreier Termin nicht flexibel.

    Individuelle Termine sind vereinbar, aber sie erfordern eine zusätzliche Einzelfahrt, die kostenpflicht wäre.


    Ist das überhaupt seriös? Dürfen die das?


    Wir reden von einem Werktag und davor war ich mit meinem Kind im Krankenhaus.


    Ich hab mir also nicht ausgesucht, dass das Kind krank ist und die Kinder kann ich ja schlecht allein fahren lassen.


    Hat jemand eine Idee?

    Irgendwem den Schlüssel geben, geht auch nicht. Entweder arbeiten die alle selbst oder sie sind nicht zu Hause.

  • Wer macht denn die Abrechnung mit den Wasserwerken? Wenn der Vermieter das macht, sollte er auch für den Wasserzähler verantwortlich sein. Ihn kannst du doch in die Wohnung lassen für den Termin.

  • Wer macht denn die Abrechnung mit den Wasserwerken? Wenn der Vermieter das macht, sollte er auch für den Wasserzähler verantwortlich sein. Ihn kannst du doch in die Wohnung lassen für den Termin.

    Ich hab denen ja den Vorschlag gemacht zu einer Uhrzeit zu kommen, bei der meine Mutter hätte dort sein können, aber nein. Da wäre die Firma nicht mehr da. Wir reden hier von 14 Uhr. Das fand ich auch heftig.

    Der Vermieter hat die Firma beauftragt.

  • wurde bei mir auch immer behauptet, ist aber wie mir die Firma selbst bestätigte nicht korrekt, wenn du rechtzeitig absagst und (gut) begründen kannst.


    Ich musste im letzten Jahr fünfmal absagen (dreimal ablesen, zweimal Austausch), weil es während meines Unterrichts oder ganztägige Fortbildung war. Ich habe nicht zahlen müssen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hier steht ein Gerichtsurteil bzgl eines ähnlich gelagerten Falls.

    https://www.minol.de/fahrtkosten-fuer-zweitanfahrten.html


    Ja, ist rechtens.

    Seltsam, wir haben dieselbe Firma. Und ich musste noch nie zahlen.


    Aber mir wurde gesagt, ich muss rechtzeitig vorzeitig absagen und gut begründen. Einfach nicht öffnen geht nicht. Vielleicht ist das der Unterschied?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Du fragst in einem Lehrerforum. Selbst wenn hier jemand genug juristische Fachkenntnis hat, um das rechtssicher ein zu schätzen, wirst du das nicht unterscheiden können von den 20 Antworten die nur so tun und die letztlich nur ihre persönliche Meinung kundtun.


    Meine persönliche Meinung ist, dass du grundsätzlich verpflichtet bist, Zugang zu deiner Wohnung zu gewährleisten, die Firma wird verpflichtet sein, so einen Termin rechtzeitig an zu kündigen. Einen Anspruch auf einen kostenfreien Wunschtermin würde ich eher nicht erwarten, Tatsache ist nun mal, dass durch Einzeltermine Zusatzkosten entstehen, die irgendjemand tragen muss. Die Firma wird nicht umsonst arbeiten, bleiben nur du oder der Vermieter, und selbst wenn der Vermieter erst mal zahlen müsste, könnte er es vermutlich wieder auf deine Nebenkosten umlegen.

  • Du fragst in einem Lehrerforum. Selbst wenn hier jemand genug juristische Fachkenntnis hat, um das rechtssicher ein zu schätzen, wirst du das nicht unterscheiden können von den 20 Antworten die nur so tun und die letztlich nur ihre persönliche Meinung kundtun.


    Meine persönliche Meinung ist, dass du grundsätzlich verpflichtet bist, Zugang zu deiner Wohnung zu gewährleisten, die Firma wird verpflichtet sein, so einen Termin rechtzeitig an zu kündigen. Einen Anspruch auf einen kostenfreien Wunschtermin würde ich eher nicht erwarten, Tatsache ist nun mal, dass durch Einzeltermine Zusatzkosten entstehen, die irgendjemand tragen muss. Die Firma wird nicht umsonst arbeiten, bleiben nur du oder der Vermieter, und selbst wenn der Vermieter erst mal zahlen müsste, könnte er es vermutlich wieder auf deine Nebenkosten umlegen.

    Wo soll ich denn sonst fragen?

    Hier sind doch die höchst Gebildeten, oder nicht?


    Ich erwarte nicht, dass man mir entgegen kommt.

    Ich hatte nur auf Verständnis gehofft, da ich ja nichts dafür kann.

  • Seltsam, wir haben dieselbe Firma. Und ich musste noch nie zahlen.


    Aber mir wurde gesagt, ich muss rechtzeitig vorzeitig absagen und gut begründen. Einfach nicht öffnen geht nicht. Vielleicht ist das der Unterschied?

    Oder der Unterschied liegt weniger in der Rechtslage begründet als in Kulanz des Unternehmens einerseits und der Tatsache, dass du halt immer gut begründen konntest andererseits.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wo soll ich denn sonst fragen?

    Hier sind doch die höchst Gebildeten, oder nicht?

    Klaro, nur und ausschließlich. Dummerweise sind wir aber alle keine Juristen, was bedeutet, dass deine Frage jenseits unserer Fachkompetenz liegt.


    Eine zusätzliche Anfahrt bringt immer zusätzliche Kosten mit sich und wie Moebius schon ausgeführt hat müssen diese Zusatzkosten von jemandem getragen werden. Nachdem es offenbar um ein Mehrfamilienhaus geht, gibt es eben üblicherweise zwei Sammeltermine, die der Vermieter mit Unternehmen ansetzt und für die insofern nicht jeder Haushalt individuell Anfahrtskosten tragen muss (was der Vermieter davon umlegen darf wird er dann über die Nebenkostenabrechnung umlegen auf alle Parteien).

    Wenn du aus welchen Gründen auch immer einen Zusatztermin benötigst, musst du erst einmal auf die Kulanz des Unternehmens bauen, weil dieses natürlich die zusätzlichen Anfahrtskosten abrechnen können will, die nicht einfach auf den Vermieter oder die Hausgemeinschaft abgewälzt werden dürfen. Mein Tipp wäre insofern freundlich um Verständnis zu bitten (nicht zu fordern), den KKH- Aufenthalt darlegen und warum zu diesem Termin niemand vor Ort sein konnte mit deinem Schlüssel wie Nachbarn oder Familie und warum das bei dem Nachtermin ebenfalls nicht geht. Klappt das nicht wäre die einzige Alternative mit deiner Schule zu sprechen, deutlich zu machen, dass du einen Handwerkertermin hast, den du nicht privat vereinbaren/terminieren konntest und dir Zusatzkosten entstehen, solltest du diesen nicht wahrnehmen und zu fragen, ob man dich insofern für Zeitfenster x freistellen würde an dem Tag. Das habe ich bei so einem Austausch auch schon einmal prophylaktisch gemacht, als nicht klar war, ob die Handwerker bis zur Konferenz am Nachmittag tatsächlich bei mir waren plangemäß. So lange man das Verständnis und Entgegenkommen seiner Schule in solchen Dingen nicht ausnutzt, sondern das die absolute Ausnahme ist, sollte das im Regelfall kein Problem sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Klaro, nur und ausschließlich. Dummerweise sind wir aber alle keine Juristen, was bedeutet, dass deine Frage jenseits unserer Fachkompetenz liegt.


    Eine zusätzliche Anfahrt bringt immer zusätzliche Kosten mit sich und wie Moebius schon ausgeführt hat müssen diese Zusatzkosten von jemandem getragen werden. Nachdem es offenbar um ein Mehrfamilienhaus geht, gibt es eben üblicherweise zwei Sammeltermine, die der Vermieter mit Unternehmen ansetzt und für die insofern nicht jeder Haushalt individuell Anfahrtskosten tragen muss (was der Vermieter davon umlegen darf wird er dann über die Nebenkostenabrechnung umlegen auf alle Parteien).

    Wenn du aus welchen Gründen auch immer einen Zusatztermin benötigst, musst du erst einmal auf die Kulanz des Unternehmens bauen, weil dieses natürlich die zusätzlichen Anfahrtskosten abrechnen können will, die nicht einfach auf den Vermieter oder die Hausgemeinschaft abgewälzt werden dürfen. Mein Tipp wäre insofern freundlich um Verständnis zu bitten (nicht zu fordern), den KKH- Aufenthalt darlegen und warum zu diesem Termin niemand vor Ort sein konnte mit deinem Schlüssel wie Nachbarn oder Familie und warum das bei dem Nachtermin ebenfalls nicht geht. Klappt das nicht wäre die einzige Alternative mit deiner Schule zu sprechen, deutlich zu machen, dass du einen Handwerkertermin hast, den du nicht privat vereinbaren/terminieren konntest und dir Zusatzkosten entstehen, solltest du diesen nicht wahrnehmen und zu fragen, ob man dich insofern für Zeitfenster x freistellen würde an dem Tag. Das habe ich bei so einem Austausch auch schon einmal prophylaktisch gemacht, als nicht klar war, ob die Handwerker bis zur Konferenz am Nachmittag tatsächlich bei mir waren plangemäß. So lange man das Verständnis und Entgegenkommen seiner Schule in solchen Dingen nicht ausnutzt, sondern das die absolute Ausnahme ist, sollte das im Regelfall kein Problem sein.

    Nett gemeint, aber haut logistisch nicht hin.

    Der Busfahrer wird mich zwischen 10 bis 11 nicht in die weit entfernte Stadt escortieren und dann wieder zu den Schülern 400 km entfernt fahren.

    Entweder ich bin dabei oder nicht. Da wir einen extrem hohen Krankenstand haben und das Geld sonst in den Wind schießen würden, stellt sich die Frage meines Ausfalls nicht.

  • Wenn die Frage sich nicht stellt, dann bleibt nur auf Kulanz zu hoffen oder doch noch jemanden finden, der an deiner Stelle vor Ort ist oder die zusätzlichen Anfahrtkosten zahlen. Ein Anspruch kostenfrei bleiben über das hinaus, was sowieso schon über die Nebenkosten umgelegt wird besteht meines Erachtens nicht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du machst ernsthaft Tagesausflüge zu 400 km entfernten Zielen :schreck:


    Und deine Nachbarn sind auch alle nicht da? Wie machen die das denn? Im Prinzip reicht es ja, wenn einer da ist und von den anderen die Schlüssel hat.


    Das steht bei uns auch immer auf den Zetteln vom Schornsteinfeger: Rechtzeitig melden, sonst kann es kosten.

    "Kann" heißt nicht "muss". Ich denke, die Firmen versuchen schon, das kostengünstig hinzukriegen.


    Was sollen die denn auch machen, wenn sie in die Wohnung müssen? Sonntags kommen und sich dann anhören, dass man zu seiner 800 km entfernt wohnenden Schwiegermutter musste?

  • Ich erwarte nicht, dass man mir entgegen kommt.

    Ich hatte nur auf Verständnis gehofft, da ich ja nichts dafür kann.

    Das erinnert mich an die Diskussion mit den Arztterminen ...

    Die laufen anscheinend die Straße ab und mache die Dinger nacheinander. Du bist zum zweiten Mal nicht da. Also muss ein Techniker noch einmal extra zu dir anreisen. Das muss irgendjemand bezahlen. Auch wenn Du gute Gründe hast, warum sollte die Firma das bezahlen? Die können doch auch nichts dafür und wollen sicherlich nicht dir Geld schenken.

  • Die laufen anscheinend die Straße ab und mache die Dinger nacheinander. Du bist zum zweiten Mal nicht da. Also muss ein Techniker noch einmal extra zu dir anreisen. Das muss irgendjemand bezahlen.

    Der Wasserzähler gehört aber nicht americandream und er/sie hat die Party auch nicht bestellt. Warum sollte er/sie zahlen?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Der Wasserzähler gehört aber nicht americandream und er/sie hat die Party auch nicht bestellt. Warum sollte er/sie zahlen?

    Weil ein Mieter verpflichtet ist, den Zugang zu seiner Wohnung für notwendige Maßnahmen sicher zu stellen.

    Hier wird niemand rechtssicher abschätzen können, was genau die Maßstäbe und Bedingungen dafür sind, aber die Mehrheit der Teilnehmer nimmt offenbar an, dass der TE dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, wenn er zwei angekündigte Termine nicht wahrgenommen hat.

    Mag sein, dass wir damit falsch liegen, wenn der TE das glaubt, muss er den Rechtsweg riskieren, falls die Firma oder der Vermieter auf der Forderung beharrt.

  • Moebius Ja, aber doch bitte nicht, wenn ich beim Arzt oder auf Dienstreise bin.


    Früher wurde um eine Terminabsprache gebeten, heute kriegt man solche Termine in einem Kasernenhofton diktiert.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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