Hallo zusammen,
vorab: ich habe im Forum schon rumgesucht und zu dem Thema noch nicht´s gefunden.
Ich habe gelesen, dass man sich nach der Elternzeit an einer wohnortsnahen Schule (50 km) versetzen lassen kann. Dazu ein paar Fragen:
1) Was ist denn, wenn man schon wohnortsnah wohnt und trotzdem an eine andere Schule möchte (die 50 km wurden ja erhöht). Kann ich mich dann trotzdem versetzen lassen?
2) Gilt die Versetzungsbedingung auch, wenn man in der Elternzeit 50% an der Schule arbeitet?
3) Wird man nur nach Bedarf versetzt, oder kann ich mir eine Schule/Schulform auch aussuchen? Ich bin derzeit verbeamteter Lehrer an einer Gesamtschule, würde aber gerne an einer Grundschule arbeiten. Besteht also die Möglichkeit auch einen Versetzungsantrag dahingehend zu stellen?
Besten Dank euch!