Versetzung nach Elternzeit - ein paar Fragen

  • Hallo zusammen,


    vorab: ich habe im Forum schon rumgesucht und zu dem Thema noch nicht´s gefunden.


    Ich habe gelesen, dass man sich nach der Elternzeit an einer wohnortsnahen Schule (50 km) versetzen lassen kann. Dazu ein paar Fragen:


    1) Was ist denn, wenn man schon wohnortsnah wohnt und trotzdem an eine andere Schule möchte (die 50 km wurden ja erhöht). Kann ich mich dann trotzdem versetzen lassen?

    2) Gilt die Versetzungsbedingung auch, wenn man in der Elternzeit 50% an der Schule arbeitet?

    3) Wird man nur nach Bedarf versetzt, oder kann ich mir eine Schule/Schulform auch aussuchen? Ich bin derzeit verbeamteter Lehrer an einer Gesamtschule, würde aber gerne an einer Grundschule arbeiten. Besteht also die Möglichkeit auch einen Versetzungsantrag dahingehend zu stellen?


    Besten Dank euch!

  • Hey!


    Zu 1) Mit Glück, ja. Ein Anrecht hast du aber nicht und von Gesamtschulen kommt man notorisch schlecht weg


    2) Ja!


    3) Nach Bedarf. Könntest mit Grundschule Glück haben.

  • Hallöchen,


    Ich habe einen Versetzungsantrag in meiner Elternzeit gestellt, alle Fristen eingehalten und wollte von der Sekundarschule in die Grundschule versetzt werden (NRW). Ich habe Grundschullehramt studiert, Referendariat in der Grundschule gemacht, eine Stelle an der Sekundarschule angenommen und eine Vobasof-Ausbildung in der Sekundarschule zum Sonderpädagogen gemacht. Mein Versetzungsantrag wurde nicht gewilligt, mit der Begründung, dass die Sekundarschule nur 21km entfernt liegt. Der Grund für mich die Schule zu verlassen war nicht die Entfernung. Es hat nichts gebracht, obwohl ich mit Schulamt für Grundschule, Schulleitung etc. im Kontakt stehe/stand und man bei der Bezirksregierung um Gespräche gebeten hat.

    Versuchen kann man das... mache dir aber nicht allzu große Hoffnungen :)

  • Hätte man denn ein Anrecht, wenn man außerhalb des Radius von 50 km wohnen würde? Habe in dem Forum gelesen, dass manche nach der Elternzeit zu den Eltern in eine weiter entfernte Stadt gezogen sind, welche außerhalb dieser 50 km liegt.

  • Bei mir haben sie so sehr auf die Entfernung Bezug genommen… Ich denke, es kommt darauf an, welchen Dezernenten/welche Dezernentin man hat. Mir wurde vom Personalrat gesagt „bei der Dame xy (Dezernentin) sieht man manchmal Pferde kotzen“… hörte sich sehr nach Willkür an. Laut Personalrat soll die Entfernung dann tatsächlich ein ausschlaggebender Grund sein… aber halt 50km!

  • Wie schaut es denn aus, wenn man wohnortnah eingesetzt ist (so rund 18km). Sofern man nicht nach einem Jahr zurückkehrt, verliert man ja den Anspruch, an die Stammschule zurückzukommen.


    Die Erfahrung hat wohl des Öfteren gezeigt, dass man auch bei Überschreitung des einen Jahres häufig so verfährt, dass man die Leute an ihre Schule zurückschickt. Es sei denn, sie möchten dies explizit nicht. (Erfahrungswerte aus den Großräumen Köln sowie Düsseldorf)


    Wie lange im Vorfeld würdet ihr denn eure Rückkehr (Teilzeit in elternzeit) ankündigen?

    Zeitig, um evt bestehende Vertretungsverträge der stammschule fristgerecht auslaufen zu lassen?

    Knapp vorher, um evtl. Klassenleitungsjob abzuwenden? (Grundschule!)

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