Masterarbeit rechtlich blockiert?

  • Moin Leute,

    Ich studiere Englisch und Geschichte auf Gymnasiallehramt in Niedersachsen. Ich bin derzeit im 3. Mastersemester und schließe alle meine Kurse ab. Somit wollte ich im 4. Mastersemester (ab April 2024) meine Masterarbeit schreiben, jedoch habe ich noch nicht meinen Auslandsaufenthalt, den ich aufgrund von Englisch machen muss, absolviert. Dieser wird im September/Oktober 2024 stattfinden. Somit hatte ich die Idee meine Masterarbeit bereits vorher anzumelden und den Abschluss kurz nach dem Auslandsaufenthalt abzuschließen, jedoch hat meine Studienkoordinatorin mir einen Link (https://www.schure.de/20411/mastervo-lehr.htm) (falls dieser nicht funktioniert, es geht um die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen und konkret Paragraph 8 ) geschickt und gesagt nach folgender Verordnung dürfe man nicht die Masterarbeit anmelden bevor man den Auslandsaufenthalt abgeschlossen hat. Ich sehe das aber anders, beziehungsweise kann dies nicht aus dem Text heraus entnehmen, da es dort mMn. um den Masterabschluss und nicht um die Anmeldung geht. Somit würde mich eure Meinung interessieren, beziehungsweise vielleicht habt ihr ja auch zufälligerweise Erfahrungen mit dem Thema. Ich will eine Sprechstunde mit der Studienkoordinatorin machen, dies geht jedoch erst im Januar wieder..

  • (https://www.schure.de/20411/mastervo-lehr.htm) (falls dieser nicht funktioniert, es geht um die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen und konkret Paragraph 8 )

    Link funktioniet nicht und das Dokument suche ich auch sicherlich nicht heraus, solange du dir nicht die Mühe machen möchtest von extern funktionierende Links einzustellen. Wenn du Hinweise möchtest, wie der betreffende Paragraph auszulegen ist, dann schlage ich dir vor diesen direkt zu zitieren samt der einschlägigen Bedingungen aus deinem Modulhandbuch zur Masterarbeit. Alternativ könntest du letzteres wie von Chili vorgeschlagen auch erst einmal selbst konsultieren und die Hinweise dort prüfen zur Masterarbeit. Steht beispielsweise irgendwo, dass sämtliche Leistungsnachweise vor dem Anmelden der Masterarbeit abgeschlossen sein müssen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Daraus geht tatsächlich nicht explizit hervor, dass der Auslandsaufenthalt vor Anmelden der Masterarbeit abgeschlossen sein muss, nur dass dies spätestens während des Masterstudiums erfolgen muss. Relevant wäre also, was explizit zur Anmeldung der Masterarbeit gilt in deinem Studiengang Steve123 .

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    und das ist das einzig relevante.
    Beispiel aus NRW: da steht es ähnlich in der Landesverordnung.
    Je nach Uni ist der Auslandsaufenthalt aber im Bachelor oder im Master verankert (und nein, ein Wechsel zwischen Bachelor und Master führt nicht dazu, dass man entwichen kann. Sondern: Obwohl man bei meiner Uni den Auslandsaufenthalt im Bachelor absolviert, kann kein Hochschulwechsler die Masterarbeit anmelden, bevor er den Auslandsaufenthalt hinter sich gebracht hat).

  • Ich würde da in der Studiengangsordnung und PO der Uni schauen. Uns wurde eingebläut, dass Sprachkenntnisse, nachzustudierende Module etc (Auslandsaufenthalt... meine ich auch, bin nicht völlig sicher) bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen waren, also für die Abschlussprüfung vorliegen mussten.


    Niedersachsen, Studienordnung 2016.

  • Niedersachsen, Studienordnung 2016

    Jede Hochschule macht da ihr eigenes Ding. Mehr oder weniger.


    Und eine 7 Jahre alte, wird längst geändert sein.

  • Deshalb hab ich die Quelle ja angegeben.

    Nein, hast du letztlich nicht, denn die relevanten Quellen wären die, aus denen klar die Vorgaben für die Anmeldung der Masterarbeit hervorgehen. Nachdem dir das offenbar aber auch nicht klar ist, wo das genau zu finden wäre, klär das doch noch einmal per Mail mit deiner Studirnkoordinatorin. Dank ihr dafür, dass sie dir den Hinweis auf §8 gegeben hat in dem von dir verlinkten Dokument und dass daraus gerade nicht hervorgehe, dass der Auslandsaufenthalt vor Anmeldung der Prüfungen abgeschlossen sein müsse, nur dass das zum Studienabschluss nachzuweisen wäre, was an vielen Hochschulen bedeute, dass man das noch bis zu den Prüfungen nachweisen könne. Frag dann nach, ob es vielleicht noch spezifischere Vorgaben gebe für die Anmeldung der Masterprüfung, aus denen das hervorgeht und ob sie dir diese bitte nennen würde, damit du das nachlesen könntest. Freundlich bleiben, aber beharrlich nachhaken. Vielleicht hast du Recht, dann musst du das aber belegen können mit den passenden Vorgaben aus Studien-und Prüfungsordnung.


    Ich hatte in meinem Zweitstudium den Fall, dass eine Dozentin meinte, wir Lehrämtler müssten genau wie die WiWis in ihrem Kurs einen benotete Leistung erwerben. In meiner Studien-und Prüfungsordnung stand aber nur etwas von Teilnahmeschein, den es bei ihr auch ohne Klausurteilnahme gab. Sie meinte am Ende zu mir, ich müsse selbst wissen ob ich das Risiko eingehen wolle, mich nicht anmelden zu können für die Prüfungen, weil sie bisher ausnahmslos benotete Scheine erstellt hatte. Wie sich später herausstellte war das aber einfach nur die Vorgabe einer anderen PO, nicht Teil meiner PO (konnte ich ihr ein Semester später belegen, als ich das herausgefunden hatte, wofür sie sehr dankbar war, weil ihr das nicht bewusst gewesen war).

    Nachdem solche Leute an Hochschulen mit zahlreichen POs parallel jonglieren, kann es durchaus passieren, mal etwas durcheinander zu bringen. Freundliche Nachfragen können insofern hilfreich sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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