ich war im Westen Niedersachsens.
Haben diese Aussagen einen Einfluss auf die Note?
ich war im Westen Niedersachsens.
Haben diese Aussagen einen Einfluss auf die Note?
Warum der Westen?
Und was meinst Du mit "nichts anderes"?
Ich spreche von meiner (Konferenz-)erfahrung in Niedersachsen...
Kollegen Aussagen wie "ist zu still", "meldet sich zu wenig" sind der Standard.
Trotzdem wird der still Schüler ja in der SoMi Note nicht automatisch eine 5 bekommen.
Wie andere User:innen schon gesagt haben: Schau in die Kerncurriula etc. der verschiedenen Bundesländer und schreibe dann deine Arbeit.
In Baden-Württemberg gibt es dazu keine Prozentzahlen. Jeder Lehrer entscheidet anders.
Was ich auch schon geschrieben hatte.
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Tatsächlich habe ich für mich persönlich zwar gewisse Grundvorstellungen zur Bewertung in meinen Fächern (im Regelfall in Ethik, GK, WBS mdl.50%, in Frz. 40% im Hinblick auf die Wertung im Prüfungsbereich und eine dementsprechende Absprache, die wir in der Fachschaft getroffen haben), weiche aber in außergewöhnlich großen Lerngruppen und bei lediglich einstündigem Unterricht durchaus davon ab in einem Schuljahr. Bei teilweise über 30 SuS kann ich meines Erachtens in 45min pro Woche die mündlichen Leistungen meiner SuS nicht mehr ausreichend ausreichend differenziert wahrnehmen, um einen so hohen Anteil rechtfertigen zu können.
Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?
Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...
Es gibt keine offizielle Regel in BW, wie viel der mündliche Anteil ausmachen muss. Das kann man schlichtweg nicht derart verallgemeinern. Klar ist aber in BW auch, dass man die mdl.Mitarbeit nicht gar nicht gewichten darf. Diese muss angemessen berücksichtigt werden- anders als die schriftlichen Leistungen in Nebenfächern (SEK.I), wo es es lediglich Höchstzahlen für schriftliche Leistungen gibt, genau wie in den Hauptfächern, wo es aber auch eine Mindestanzahl gibt.
Ich kenne zwar niemanden persönlich, der/ die in BW in den Nebenfächern den mündlichen Anteil höher als 50% gewichtet, das bedeutet aber nicht, dass es das nicht gibt, an manchen Schulen vielleicht sogar als Regelfall. In meinem aktuellen, wie auch meinem letzten Kollegium bin ich mit 50/50 als Regelfall in den Nebenfächern bereits eher eine Randerscheinung. Viele setzen auch weiterhin ihren Schwerpunkt bei den schriftlichen Leistungen, weil diese natürlich leichter zu belegen sind. Aber das ist nun einmal lediglich anekdotische Evidenz und nichts, was repräsentativ wäre für meine Fächer, meine Schulform oder gar mein Bundesland. Das sollte dir eigentlich klar sein, wenn du selbst Lehrer bist.
Wo nimmst du denn auf einmal "von Schüler zu Schüler unterschiedlich" her? Das hatte hier niemand geschrieben und stimmt natürlich auch nicht. Was stimmt, ist dass eine rein rechnerische Bildung der Gesamtbeurteilung weder sinnvoll noch vorgesehen ist.
Was so zwar in einigen BL gilt (hier in BW ja auch), aber eben nicht überall (Bayern geht beispielsweise anders vor meine ich).
Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.
Eine Bewertung der mdl.Fachleistungen basierend rein auf der Frequenz („Melden“) des Aufzeigens zu erstellen ist mit Sicherheit nichts, was irgendwo ein wesentlicher Anteil der mdl.Fachleistung darstellt, sondern es geht um die Beurteilung der fachlichen Mitarbeit, die bewertet wird bei mündlichen Fachleistungen.
In BL ohne Kopfnoten mag die Frequenz auch isoliert betrachtet letztlich in die Gesamtbeurteilung mit einfließen, das ist aber aus gutem Grund nicht überall der Fall. Genau deshalb wurdest du hier von Beginn an aufgefordert erst einmal zu definieren, was du unter Mitarbeit verstehst, damit überhaupt klar ist, was du erfragst, bzw. es möglich ist so zu antworten, dass du verstehst, worum es geht und worum nicht.
Wie ist das denn in deinem BL geregelt von den Vorgaben her?
Mündliche Sprachprüfungen in den Fremdsprachen sind eine andere Sache und zählen wie die schriftlichen Arbeiten.
In welchen BL gilt das? Für BW stimmt das z.B. nicht.
Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.
Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.
In welchen BL gilt das? Für BW stimmt das z.B. nicht.
In NRW ersetzt die Kommunikationsprüfung eine Klassenarbeit und zählt entsprechend als solche.
Kleinere Abfragen in der Natur eines Tests ersetzen einen Test und zählen… surprise… als solche
APO-GOSt §13
Zitat(3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben.
Hier in BW ist das in der SEK.I keine Entscheidung der LK, sondern steht bereits im Schulgesetz, dass wir in Nebenfächern keinerlei schriftliche Leistungsnachweise erheben müssen. Bei uns dürfte als in den Nebenfächern bis zu 100% der Note über mündliche Mitarbeit erhoben werden, auch wenn ich bislang niemanden kenne, der das so machen würde.
Nun - in Ba-Wü ist auch geregelt, dass die pure Mitarbeit ("Händchen heben" "Tafelanschrieb sauber abpinseln") nicht in die Leistungsnote einfließen darf. Es darf nur die Qualität der Beiträge bewertet werden.
Nun - in Ba-Wü ist auch geregelt, dass die pure Mitarbeit ("Händchen heben" "Tafelanschrieb sauber abpinseln") nicht in die Leistungsnote einfließen darf. Es darf nur die Qualität der Beiträge bewertet werden.
Wo genau hätte ich etwas anderes behauptet?
Deshalb wurde dir schon vor einiger Zeit nahegelegt, Begriffe vernünftig zu definieren und dir die Verordnungen anzusehen.
Die Belehrung hat er doch mitbekommen 😉
Ich kenne zwar niemanden persönlich, der/ die in BW in den Nebenfächern den mündlichen Anteil höher als 50% gewichtet, das bedeutet aber nicht, dass es das nicht gibt, an manchen Schulen vielleicht sogar als Regelfall.
Es gibt Kollegen, die auf Klassenarbeiten verzichten, ich im Fach Naturphänomene früher auch, solange es eigenständiges Fach war. Seitdem es mit Bio gekoppelt ist, gibt es bei uns die Fachschaftabsprache, dass eine Klassenarbeit geschrieben werden muss. Seitdem zählt sie bei mir je nach Kollegin 1/3 bis 40 %, aber nicht mehr.
Die (Konferenz-)praxis und die Aussagen zahlreicher Schüler sprechen leider eine andere Sprache. Ich kenne Nds Kerncurricula und weiß, dass dort erheblich mehr drinsteht, aber die Praxis ist, zumindest meiner Erfahrung nach, eine völlig andere...
Nicht schön, aber wahr...
Ich will gar nicht ausschließen, dass es an deiner Schule einzelne Kollegen gibt, die nicht die Vielfalt der Möglichkeiten zur Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit nutzen. Mach dir aber bitte auch klar, dass diese Erfahrung vermutlich kaum weiter als 1-2 Fachkonferenzen an 1 Schule reicht und keinesfalls für verallgemeinernde Aussagen taugt. Es ist nämlich keinesfalls in NDS Standard, die sonstige Mitarbeit rein auf Basis mündlicher Mitarbeit im Unterricht zu beurteilen.
Bitte entschuldige, aber die Aussage verstehe ich gar nicht!
Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.
Klar muss ich ihnen den Leistungsstand jederzeit nennen, aber der Leistungsstand ist keine Note. Auch wenn vielerorts immer von Quartalsnoten die Rede ist, findet sich in den rechtlichen Vorgaben nur der Begriff Leistungsstand.
Nun - in Ba-Wü ist auch geregelt, dass die pure Mitarbeit ("Händchen heben" "Tafelanschrieb sauber abpinseln") nicht in die Leistungsnote einfließen darf. Es darf nur die Qualität der Beiträge bewertet werden.
Du hast Leistungsnote Fett gesetzt.
Gibt es also bei Euch zwei Noten? Eine Leistungsnote und eine andere?
Deshalb wurde dir schon vor einiger Zeit nahegelegt, Begriffe vernünftig zu definieren und dir die Verordnungen anzusehen.
Naja, wie schon in der Überschrift zum Thread steht: "Gewicht der Mitarbeit".
Mitarbeit im Unterricht ist doch eigentlich recht klar, oder gibt's da auch nochmal unterschiedliche Definitionen?
Dass für die Begriffe "Sonstige Leistungen" und "mündliche Note" unterschiedliche Definitionen und dabei nochmal unterschiedliche Auslegungen bestehen, ist klar.
Irgendwie fühle ich mich gerade veräppelt
Gut, dachte schon ich bin die einzige.
Einen schönen Abend dir, ich hoffe, du hattest glasklare Kriterien für die Leistungsermittlung und kannst jetzt beruhigt schlafen gehen
Einen schönen Abend dir, ich hoffe, du hattest glasklare Kriterien für die Leistungsermittlung und kannst jetzt beruhigt schlafen gehe
Selbstverständlich.
Du hast Leistungsnote Fett gesetzt.
Gibt es also bei Euch zwei Noten? Eine Leistungsnote und eine andere?
Werkrealschule - ja. Sogar 3
Leistung - Verhalten - Mitarbeit
Allerdings nicht im Abschlusszeugnis und nicht in der Halbjahresinformation von Klasse 9 / 10 (weil das Bewerbungszeugnisse sind)
https://www.landesrecht-bw.de/…/jlr-NotBildVBWpG4/part/X
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