In NRW gilt in der SEK II Folgendes:
„Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote.“ (APO GOSt)
Wer’s anders macht, macht’s falsch😀. Hier wurde aber bereits öfter diskutiert, dass vor allem der Passus „eine rein rechnerische …“ wichtig ist. Deshalb dürfte dir in NRW eigentlich keine Lehrkraft schreiben, dass sie es mit irgendwelchen strengen Prozentsätzen wichtet.
In der SEK I heißt es nur:
„Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.“ (Schulgesetz §48)
Bei uns werten die Kolleg:innen in den Fächern mit Klassenarbeiten die sonstige Mitarbeit in etwa gleichgewichtig, es soll aber natürlich in jedem Fall „pädagogisch“ gewichtet und nicht einfach gerechnet werden. Allein die Art der Mitarbeit kann so extrem verschieden sein, dass man da nicht irgendwelche einfachen Prozentsätze angeben kann.