Umfrage: Gewicht der Mitarbeit in der Zeugnisnote

  • Liebe Forumsgemeinde,


    für eine Arbeit möchte ich eine Übersicht erstellen, welches Gewicht die Mitarbeit im Unterricht für die Zeugnisnote in Eurem Bundesland / Eurer Schulform / Eurem Fach hat.


    Vom Hörensagen weiß ich, dass es dort extreme Unterschiede gibt. So zählt die Mitarbeit im Unterricht am Gymnasiumn in Niedersachsen zwischen 40% und 70% der Zeugnisnote, je nach Fach. Im Nachbarland Thüringen zählt sie hingegen, soweit ich höre, praktisch gar nicht.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr aus möglichst vielen Bundesländern kurz antworten könnten in der Form:


    Niedersachen - Gymnasium - Mathe: 40-50%


    ...oder so ähnlich :)


    Ich bin sehr gespannt und danke Euch schon einmal!


    Viele Grüße


    Fritz

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Forumsgemeinde,


    für eine Arbeit möchte ich eine Übersicht erstellen,

    wie wäre es mit: auf dem Popo setzen und die unterschiedlichen Vorgaben der unterschiedlichen Bundesländer (es sind ja auch nur 16) öffnen, lesen und abschreiben (zitierfähig!!)


    Vom Hörensagen weiß ich, dass es dort extreme Unterschiede gibt.

    was wäre an anonymen Beiträgen in einem Online-Forum anders als "Hörensagen"?
    Ich meine, du hoffst doch nicht, dass jetzt 16 Kolleg*innen dir den jeweiligen Link schicken, oder?



    und zuerst solltest du für deine Arbeit eine Begriffsklärung machen: unter "Mitarbeit im Unterricht" stellen sich schon viele KuK innerhalb einer Schule oder Bundeslands etwas Anderes vor. Aber auch das ist tatsächlich von Land zu Land in den jeweiligen Vorgaben unterschiedlich geregelt.

    Stichpunkte:
    - mündliche Mitarbeit?

    - mündliche Abfragen?

    - schriftliche Anteile? (Einzelaufgaben bis Tests...)

    - Gruppenarbeiten?

    - Quantität?

    - Qualität?

    - Gibt es parallele "Kopfnoten"?

    usw...

    • Offizieller Beitrag

    Für diese Deine Arbeit empfiehlt es sich in der Tat, sich die Verordnungen selbst anzusehen. Das braucht Zeit und Fleiß - in meiner Zeit in der Behörde habe ich das mehrmals machen dürfen, weil meine Vorgesetzten die direkten Vergleiche benötigten. Man kann sich dann die Verordnungen auch auf dem Rechner nach Bundesland speichern, so dass man sie später immer wiederfindet.

  • Die Frage wird man so pauschal doch auch gar nicht beantworten können.


    Zumindest bei uns spielen viele noch nicht genannte Faktoren eine Rolle:

    - Hauptfach vs. Nebenfach

    - Verrechnung mit kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen (Stegreifaufgaben, Tests, ...)

    - ...


    Ein Geographie-Kollege, der aufgrund der Vorgaben der LK vielleicht gar keine schriftlichen Leistungen erheben muss, könnte bei uns durchaus die gesamte Zeugnisnote über mündliche Mitarbeit erheben (auch wenn man über die Sinnhaftigkeit streiten kann)

  • Ein Geographie-Kollege, der aufgrund der Vorgaben der LK vielleicht gar keine schriftlichen Leistungen erheben muss, könnte bei uns durchaus die gesamte Zeugnisnote über mündliche Mitarbeit erheben (auch wenn man über die Sinnhaftigkeit streiten kann)

    Hier in BW ist das in der SEK.I keine Entscheidung der LK, sondern steht bereits im Schulgesetz, dass wir in Nebenfächern keinerlei schriftliche Leistungsnachweise erheben müssen. Bei uns dürfte als in den Nebenfächern bis zu 100% der Note über mündliche Mitarbeit erhoben werden, auch wenn ich bislang niemanden kenne, der das so machen würde.


    Physicist : Lies dich, wenn du das wirklich genau wissen willst in 16 BL in die schulrechtlichen Vorgaben der diversen Schulformen ein. Dann weißt du ganz genau, welchen Rahmen diese erlauben und kannst das eine Übersicht erstellen, die tatsächlich aussagekräftig ist. Definier dann genau, was du unter „Mitarbeit“ verstehst und was nicht, um das dann ggf. noch ergänzen zu können um Angaben, wie einzelne KuK innerhalb des rechtlichen Rahmens ihres Bundeslandes in ihren jeweiligen Fächern gewichten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie CDL schreibt, ist die Erhebung von schriftliche Leistungen in BW nicht in allen Fächern vorgeschrieben. Allerdings ist es auch nicht wie in NRW ausgeschlossen, sondern es ist je nach Fach ein Rahmen vorgegeben (0-4 oder >4). Wie viele schriftliche Leistungen erhoben werden und das Verhältnis von schriftlichen : anderen Leistungen können die Kollegen dabei selbst festlegen. In Mathe kenne ich es so, dass die schriftlichen Leistungen mehr zählen als die mündlichen, z.B. 2:1 oder 60:40


    Korrigieren muss ich sie dahingehend, dass wir in BW Kopfnoten haben und daher die Mitarbeit überhaupt nicht in die Fachnote einfließt, sondern in die Mitarbeitsnote im Zeugniskopf. Allerdings sind Mitarbeit und gezeigte mündliche Leistung meist nicht unabhängig, denn wer sich nicht beteiligt, kann in der Regel auch keine gute mündliche Leistung zeigen.

  • für eine Arbeit möchte ich eine Übersicht erstellen, welches Gewicht die Mitarbeit im Unterricht für die Zeugnisnote in Eurem Bundesland / Eurer Schulform / Eurem Fach hat.

    Da bin ich jetzt mal neugierig: Um was für eine Art von "Arbeit" handelt es sich?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich befasse mich schon länger mit dem Thema und möchte einen Überblicksartikel schreiben, welches Journal, weiß ich noch nicht. Erstmal schreiben, wenn's rund wird, einreichen.

  • Der Grund, warum ich hier frage ist, dass die Bestimmungen in den unterschiedlichen Ländern erstens unterschiedlich benannt werden und damit schwer zu finden sind. Zweitens wird oft viel Spielraum gelassen und ich weiß nicht, wie dieser in der Regel ausgelegt wird oder erfahrungsgemäß ausgelegt werden kann und darf.


    Daher würde ich mich freuen, aus der Praxis erstmal ein paar Hinweise zu bekommen, denn diese weicht, wie ich immer mal höre, offenbar stark voneinander ab.


    Für die Arbeit muss ich dann selbstverständlich in die entsprechenden Verordnungen hineingehen, das ist ja klar.

  • Wie CDL schreibt, ist die Erhebung von schriftliche Leistungen in BW nicht in allen Fächern vorgeschrieben. Allerdings ist es auch nicht wie in NRW ausgeschlossen, sondern es ist je nach Fach ein Rahmen vorgegeben (0-4 oder >4). Wie viele schriftliche Leistungen erhoben werden und das Verhältnis von schriftlichen : anderen Leistungen können die Kollegen dabei selbst festlegen. In Mathe kenne ich es so, dass die schriftlichen Leistungen mehr zählen als die mündlichen, z.B. 2:1 oder 60:40


    Korrigieren muss ich sie dahingehend, dass wir in BW Kopfnoten haben und daher die Mitarbeit überhaupt nicht in die Fachnote einfließt, sondern in die Mitarbeitsnote im Zeugniskopf. Allerdings sind Mitarbeit und gezeigte mündliche Leistung meist nicht unabhängig, denn wer sich nicht beteiligt, kann in der Regel auch keine gute mündliche Leistung zeigen.

    Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich befasse mich schon länger mit dem Thema und möchte einen Überblicksartikel schreiben, welches Journal, weiß ich noch nicht. Erstmal schreiben, wenn's rund wird, einreichen.

    Dann solltest du dir die Mühe machen selbst zu recherchieren, um belastbare Informationen zu haben, statt nur Hinweise dazu, wer was wie individuell handhabt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich befasse mich schon länger mit dem Thema und möchte einen Überblicksartikel schreiben, welches Journal, weiß ich noch nicht. Erstmal schreiben, wenn's rund wird, einreichen.

    Die jeweiligen Verordnungen sind alle im Internet zugänglich. Viel Erfolg.

  • Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.

    CDL: Ich wollte dir nicht vorwerfen, falsch zu bewerten. Tut mir leid, wenn das so bei dir angekommen ist.


    Die Formulierung fachliche Mitarbeit für unsere mündliche habe ich gerade von dir zum ersten Mal gelesen, bei uns verwendet das niemand so. Trotzdem hatte ich schon verstanden, was du damit meinst. Es ist auch nicht immer exakt zu trennen. Wenn ich in Physik eine Einführungsstunde halte, können die Schüler auch mit falschen Aussagen teilweise punkten, wenn ihre physikalischen Überlegungen dazu nachvollziehbar sind.

    Da aber im Ausgangspost ausdrücklich von „der Mitarbeit im Unterricht“ die Rede ist, wollte ich nur noch einmal klarstellen, dass diese in BW eben in der Kopfnote Mitarbeit erfasst wird und nicht als eigener Anteil in die Fachnoten einfließt. Meines Wissens wird das in Bundesländern ohne Kopfnoten anders gehandhabt. Ich selbst weiß nicht, wie es in bei Fragesteller in Hessen ist, daher habe ich das noch einmal verdeutlicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat eben damit zu tun, dass das Wort / der Begriff "Mitarbeit" nicht klar definiert ist (also für die Fragestellung über Bundesländer, Verordnungen, Schulformen ... hinweg).

    Wenn ich an NRW denke, wo eine Kategorie "sonstige Mitarbeit" existiert, bedeutet es - meinem Sprachgefühl nach - unterschwellig, dass eine andere Form der Mitarbeit schon erfasst wurde. Da die andere Kategorie nur die Klassenarbeiten/Klausuren erfasst, sieht man hier, dass eine schriftliche Leistung - sogar bei Klausuren - auch eine Form der Mitarbeit ist.

  • Die jeweiligen Verordnungen sind alle im Internet zugänglich. Viel Erfolg.

    Ach, echt jetzt? Das wusste ich nach fast 20 Jahren als Lehrer gar nicht...


    Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:


    BW Geschichte 60%


    oder so ähnlich?


    Ich fühle mich hier mitten im Teich der zwanghaft belehrenden, die offenbar meinen, mich in irgendeiner Form darauf aufmerksam machen zu müssen, dass ich es auch selber irgendwie herausbekommen könnte.


    Und dann noch nicht einmal meinen Beitrag lesen, in dem steht, warum ich zunächst hier frage, bevor ich dann in die Tiefe der einzelnen Verordnungen mit ihren Details gehe.


    Aber wahrscheinlich stimmen einfach die Vorurteile über Lehrer, dass die das so machen müssen und nicht ganz einfach mal eine einfache Frage beantworten können.


    Aber vielleicht bekomme ich ja doch noch ein paar verwertbare Aussagen, um einen ersten Einstieg in das Thema zu bekommen?


    Wäre doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?


    Ich danke allen denen, die mich vielleicht mit einer Zeile Info unterstützen!


    In diesem Sinne

    einen schönen Sonntag!

  • Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?


    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

  • Aber wahrscheinlich stimmen einfach die Vorurteile über Lehrer, dass die das so machen müssen und nicht ganz einfach mal eine einfache Frage beantworten können.

    Du bist

    Das wusste ich nach fast 20 Jahren als Lehrer gar nicht...

    20 Jahre Lehrer? Ganz sicher nicht.


    noch einmal, es gibt keine Vorschrift dazu in Baden-Württemberg. Was soll ich dir antworten? Vermutlich liegt der Anteil der mündlichen Note an der Gesamtnote in Nebenfächern zwischen 5 und 100 %, in den Hauptfächern müssen Klassenarbeiten geschrieben werden, also zwischen 5 und 60 (70, 80?)%. Es muss nur bekannt gegeben werden (Transparenzerlass). Bei mir schwankt es übrigens auch (je nach Klassenstufe) und Schuljahr und manchmal (sehr selten) Absprache mit Kolleginnen und Kollegen.


    Ich wundere mich daher sehr über deine Frage.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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